der DearEmployee GmbH – Laurinsteig 34, 13465 Berlin
Stand April 2019
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Die DearEmployee GmbH, Laurinsteig 34, 13465 Berlin (im Folgenden: „DearEmployee“ oder „wir“ ist Betreiberin der Online-Plattform „DearEmployee“ (im Folgenden: „Plattform“), welche sich ausschließlich an Unternehmen richtet (im Folgenden gemeinsam: „Kunden“). Die als Webanwendung verfügbare Plattform ist eine Software as a Service – Anwendung zur innerbetrieblichen Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und zur Planung von Gesundheits- und Personalentwicklungsmaßnahmen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen DearEmployee und seinen Kunden über die von DearEmployee nach Ziff. 1.7 angebotenen Leistungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
1.3. Das Angebot der Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.4. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
1.5. Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website www.dearemployee.de/agb abrufen und ausdrucken.
1.6. Die Leistung von DearEmployee besteht im Wesentlichen in der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Plattform über das Internet auf Servern, die im Einflussbereich des Anbieters stehen. Neben der Nutzung der Plattform wird den Kunden die Möglichkeit eingeräumt, Profile anzulegen, externe Berater einzuladen und weitere Inhalte wie z.B. Kennzahlen zu implementieren.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation der Plattform im Internet, über Vertriebsplattformen oder in anderen Medien stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar. Hierdurch wird lediglich die Möglichkeit eröffnet, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform abzugeben. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen.
2.2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme Ihres Angebots erklären, wir von Ihnen eine schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Post bezüglich eines Angebots erhalten oder wenn wir das von Ihnen gebuchte Modul zu Ihrer Nutzung freischalten.
3. Leistungen von DearEmployee
3.1. Den Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von DearEmployee oder Dritten gespeicherte und ausgeführte Plattform über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrags in dem jeweils vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu verwenden.
3.2. Die Software beinhaltet den Online-Fragebogen DearEmployee Survey und die Analyseplattform DearEmployee Insights. Der Umfang der Nutzungsmöglichkeiten der Plattform ist modular. Der Leistungsumfang im Einzelfall richtet sich nach dem jeweils gewählten Paket (Basis, Plus oder Premium). Der Umfang der verschiedenen, zum Teil kostenpflichtigen Nutzungsmöglichkeiten der Plattform ist beschrieben unter www.dearemployee.de/preise.
3.3. Für den Zugang zur Plattform erhält der Kunde vom Anbieter per Email einen Link zu einem Passwort-Eingabe-Formular zugesandt. Nach Eingabe eines Passworts hat der Kunde die Möglichkeit, sich zu registrieren und ein Profil anzulegen. Der Abschluss der Registrierung ist Voraussetzung, um die Plattform nutzen zu können.
3.4. Die Plattform, die für die Nutzung der Plattform erforderliche Rechenleistung und der für den Betrieb der Plattform und die Speicherung der von den Kunden eingegebenen Daten erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz (vgl. aber Ziff. 4 für Cloudworkspace) werden von DearEmployee bereitgestellt. Von DearEmployee nicht geschuldet sind die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und DearEmployee. DearEmployee weist den Kunden darauf hin, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Plattform kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von DearEmployee liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von DearEmployee handeln, von DearEmployee nicht beeinflussbare technische Ausfälle sowie höhere Gewalt.
3.5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Plattform.
4. Software-Updates
4.1. DearEmployee ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Software während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dies schließt auch die Hinzufügung neuer Features, die Änderung der Nutzungsoberfläche und Anpassungen im Backend mit ein. Die Art der Anpassung der Software liegt im Ermessen von DearEmployee.
4.2. Wesentliche Änderungen, die die Funktionalität der Software insgesamt verändern, wird DearEmployee mit einer Frist von mindestens zwei Wochen in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Kunden ankündigen.
4.3. Software-Updates können Änderungen an der Bedienoberfläche oder sonstigen sichtbaren Bestandteilen der Software nach sich ziehen.
5. Cloudworkspace
5.1. DearEmployee wird dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellen. Der Speicherplatz liegt auf Servern Dritter in Deutschland. Das Hosting wird durch die Hetzner Online GmbH übernommen.
5.2. Der Umfang des Speicherplatzes richtet sich nach dem gebuchten Paket.
6. Support
6.1. DearEmployee bietet dem Kunden je nach gebuchtem Paket Customer-Support an. Dieser erfolgt telefonisch oder per E-Mail über die von DearEmployee jeweils zur Verfügung gestellten Kanäle und Kontaktdaten.
6.2. Im Rahmen des Supports werden Fragen des Kunden zur Nutzung der Software und Meldungen über etwaige Funktionsstörungen entgegengenommen und soweit möglich beantwortet.
6.3. Möchte der Kunde Mängel rügen, so hat er eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung in Textform (§ 126b BGB) zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.
6.4. Die Software steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Anwenders, die wesentlichen Funktionalitäten der Software zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von DearEmployee liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.). DearEmployee wird Wartungsfenster auf das Minimum beschränken und vor allem für das Einspielen und Testen von Updates und zur Sicherstellung der Sicherheit der Systeme einsetzen.
7. Sonstige Leistungen
Über die geschuldeten Leistungen hinausgehende Leistungen von DearEmployee werden gesondert vergütet. Maßgeblich ist dabei jeweils ein Angebot von DearEmployee.
8. Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung
8.1. Der Kunde räumt DearEmployee für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von DearEmployee für den Kunden zu speichernden Daten zu vervielfältigen, soweit dies zur Erbringung der nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. DearEmployee ist auch berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist DearEmployee ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
8.2. Weil sich nicht ausschließen lässt, dass DearEmployee Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden oder von Dritten erhält, schließen die Parteien die als Anlage A beigefügte Vereinbarung über eine Datenverarbeitung im Auftrag. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten Verantwortlicher und garantiert, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutzrecht eingehalten werden.
Für die Sicherung von im Cloudworkspace gespeicherten Informationen und Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
9. Pflichten des Kunden
9.1. Der Nutzer sichert zu, dass die bei der Registrierung und in seinem Nutzerkonto getätigten Angaben zutreffend und vollständig sind. Es dürfen insbesondere keine Daten von Dritten eingegeben werden.
9.2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Er verpflichtet sich, mit seinen Zugangsdaten sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern. Sollte der Nutzer Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Benutzerkontos durch Dritte erhalten, hat er den Anbieter unverzüglich darüber zu informieren.
9.3. Der Nutzer ist berechtigt, Mitarbeiter und externe Berater zur Nutzung der Plattform einzuladen. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass die eingeladenen Nutzer entsprechende Berechtigung zum Einsehen der Daten haben und für den Umgang mit den Inhalten qualifiziert sind. DearEmployee ist berechtigt, externe Berater freizuschalten, sofern Sie mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung oder ähnliche Dienstleistungen mit DearEmployee vom Kunden beauftragt wurden.
9.4. Der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform, die angebotenen Dienste und/oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Hierzu zählen insbesondere
– die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
– das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist.
10. Vergütung; Abrechnung
10.1. Der Kunde schuldet eine Vergütung nach Maßgabe des jeweils gebuchten Pakets (Basic-Fee), die nach der erstmaligen Aktivierung für die jeweils vereinbarte Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt wird.
10.2. Zusätzliche über die Inklusivleistungen des jeweiligen Pakets hinausgehende Leistungen (z.B. Beratung, Trainings) und sonstige Leistungen nach Maßgabe von Ziff. 6 werden jeweils im Folgemonat zusätzlich in Rechnung gestellt.
10.3. Alle im Angebot, in Preislisten und anderenorts angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich ggf. zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
10.4. Alle Rechnungen sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Auch eine digitale Rechnung gilt als wirksam, wenn sie dem Kunden zugeht.
10.5. Verzögert der Kunde die Zahlung der fälligen Vergütung um mehr als zwei Wochen, ist DearEmployee nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch von DearEmployee bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn DearEmployee ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 14.3 zusteht.
10.6. DearEmployee ist berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen und die vereinbarten Preise zu erhöhen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für DearEmployee unzumutbar ist. Zu weiteren Preiserhöhungen ist DearEmployee berechtigt, wenn die letzte Preiserhöhung mindestens 6 Monate zurückliegt. DearEmployee wird dem Kunden die Preiserhöhungen einen Monat vorher per E-Mail ankündigen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung binnen 2 Wochen nach Ankündigung der geplanten Preiserhöhung nicht schriftlich oder per E-Mail, gilt dies als Einverständnis zu der angekündigten Preiserhöhung. Hierauf wird DearEmployee in der Ankündigung gesondert hinweisen.
10.7. Der Anbieter verschickt für jeden Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung per E-Mail. Dieser Versand erfolgt kostenlos.
(1) Zahlungen des Kunden erfolgen per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt bei Lastschrifteinzug den Anbieter, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen.
(2) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Kunde zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet.
(3) Eine Aufrechnung von Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit Forderungen zulässig, die bereits rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt oder nicht bestritten wurden.
11. Sonstige Pflichten des Kunden
11.1. Der Kunde ist verpflichtet, DearEmployee bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen bestmöglich und umfassend zu unterstützen. Diese Pflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung erforderlicher oder von DearEmployee angeforderter Informationen, Unterlagen und Inhalte, insbesondere für die Anpassung der Software.
11.2. Der Kunde wird verbindlich mindestens einen Ansprechpartner für DearEmployee benennen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung anstehenden Entscheidungen zu treffen und an DearEmployee zu kommunizieren. Es obliegt dem Kunden, für eine ständige Sicherung der von ihm bei Nutzung der Software auf der eigenen Hardware verwendeten Daten zu sorgen.
11.3. Der Nutzer sichert zu, dass die bei der Registrierung und in seinem Nutzerkonto getätigten Angaben zutreffend und vollständig sind. Es dürfen insbesondere keine Daten von Dritten eingegeben werden.
11.4. Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Eine Nutzung von Zugangsdaten durch Personen (auch andere Mitarbeiter des Kunden), denen die Zugangsdaten nicht zur Verfügung gestellt wurden, ist nicht gestattet.
11.5. Der Kunde steht für jegliche Handlungen ein, die Mitarbeiter unter Nutzung von Zugangsdaten vornehmen. Der Kunde wird seine Mitarbeiter mit der Nutzung der jeweiligen Software vertraut machen, über die Bedeutung der vornehmbaren Handlungen aufklären, verpflichten, die Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen und die Weitergabe der Zugangsdaten an andere Personen ausdrücklich verbieten.
11.6. Die Leistung von DearEmployee darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt auch für mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.
11.7. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber DearEmployee, bei der Verwendung der Software, keine strafbaren oder sonst rechtswidrigen oder in die Rechte Dritter eingreifenden Inhalte und/oder Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.
11.8. Der Kunde ist für die sorgfältige und ordnungsgemäße Nutzung der Software sowie für die sachgemäße und vollständige Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gem. §5, §6 und §7 ArbSchG selbst verantwortlich.
12. Nutzungsrechte
12.1. Die Software wird as-a-service zur Verfügung gestellt. Die Nutzungsmöglichkeit für den Kunden ist damit auf die Nutzung der Plattform beschränkt. Weitergehende urheberrechtliche Nutzungs- oder Verwertungsrechte werden nicht eingeräumt. Der Kunde ist dementsprechend nicht dazu berechtigt, die Software und das enthaltene Befragungsinstrument von DearEmployee außerhalb des für den Ablauf des Programms zwingenden Umfangs zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks Zugang zu der Software zu gewähren.
12.2. Weitergehende Vervielfältigungen, zu denen insbesondere auch der Ausdruck des Programmcodes zählt, darf der Kunde nicht anfertigen. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Programmcodes unter den Voraussetzungen des § 69 e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.
12.3. Der Kunde darf keine Änderungen an der Software vornehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Beseitigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder – insbesondere wegen der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens – zur Fehlerbeseitigung außerstande ist.
12.4. Die Dekompilierung der Software ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Vervielfältigungen des Codes oder Übersetzungen der Codeform, die unerlässlich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der überlassenen Software oder mit anderen Computerprogrammen zu erhalten, sofern die in § 69 e Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Urhebergesetz angegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
13. Gewährleistung
13.1. Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Software gelten für die Gewährleistungsrechte des Kunden die gesetzlichen Regelungen des Mietvertragsrechts.
13.2. Insbesondere finden die §§ 536b (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), 536c (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) BGB Anwendung. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
13.3. Soweit für die Gewährleistung eine Mängelanzeige des Kunden erforderlich ist, gilt diese nur als gegeben, wenn die Voraussetzungen der Ziff. 5.3 eingehalten sind.
13.4. Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
14. Haftung
14.1. Unbeschränkte Haftung: DearEmployee haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer vertraglich gewährten Garantie sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DearEmployee bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
14.2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DearEmployee nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
14.3. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss in Ansehung des jeweiligen Leistungsbestandteils vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Der Höhe nach ist die Haftung von DearEmployee beschränkt auf den einfachen Jahrespaketpreis. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen von DearEmployee.
14.4. DearEmployee haftet nicht für die Richtigkeit der von den Software-Nutzern hinterlegten Daten. Eine Prüfung dieser Daten nimmt DearEmployee nicht vor.
15. Freistellung
15.1. Der Kunde stellt DearEmployee für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter, insbesondere Mitarbeitern des Kunden, bei der Nutzung der Software von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die dem Anbieter durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die dem Anbieter entstehen sollten.
15.2. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
16. Laufzeit, Kündigung
16.1. Der Vertrag zwischen den Parteien wird für eine Dauer von 12 Monaten geschlossen.
16.2. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kündigungsrechte aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleiben auch im Übrigen unberührt.
16.3. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Telefax und E-Mail genügen diesem Schriftformerfordernis nicht.
16.4. Der Anbieter wird das Kundenkonto zwecks Datensicherung zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages aufrechterhalten. Nach Ablauf dieser zwölf Monate wird das Kundenkonto endgültig gelöscht.
17. Vertraulichkeit
17.1. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
17.2. Informationen sind jedenfalls dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziff. 15, wenn sie
17.3. Die Verpflichtungen dieser Ziff. 15 überdauern das Ende des Vertrages.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gleich welcher Rechtsgrundlage, ist Berlin.
18.2. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ausdrücklich per Textform zugestimmt hat.
18.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus auf Dritte zu übertragen oder von Dritten ausüben zu lassen.
18.4. Der Anbieter ist berechtigt, diese Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Die Übertragung wird 28 Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, dass mit einer Frist von zwei Wochen nach der Mitteilung auszuüben ist.
18.5. Der Anbieter ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden genehmigt. Der Anbieter wird dem Kunden mit der Mitteilung der Änderung oder Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
18.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen insgesamt hiervon nicht berührt.