Gewerbeaufsicht-Kontrolle: So bereitest Du Dich auf die GBPsych-Prüfung vor

Auf einen Blick: Bei einer GB Psych-Kontrolle prüfen Aufsichtsbeamt:innen anhand von 9 standardisierten GDA-Prüfpunkten, ob die psychische Gefährdungsbeurteilung vollständig, methodisch korrekt und mit Maßnahmen dokumentiert ist. Wer keine Unterlagen vorlegen kann, erhält eine Mängelanzeige. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis 30.000 Euro (§25 ArbSchG). Im GDA-Schwerpunkt „Psychische Gesundheit" (2024–2028) ist die GB Psych Prüfpunkt bei nahezu jeder Betriebsbegehung.

Die Nachricht, dass die Gewerbeaufsicht einen Betrieb kontrolliert, löst bei vielen HR-Verantwortlichen sofort ein ungutes Gefühl aus – auch bei denen, die das Thema psychische Gefährdungsbeurteilung auf dem Schirm haben. Dabei gilt: Wer gut vorbereitet ist, hat nichts zu befürchten. Wer nicht vorbereitet ist, hat ein Problem.

Dieser Artikel erklärt, was die Gewerbeaufsicht bei einer GB Psych-Kontrolle konkret prüft, welche Unterlagen Du bereithalten musst, wie eine typische Begehung abläuft – und was passiert, wenn Mängel festgestellt werden. Verfasst von Dr. Amelie Wiedemann, zuletzt aktualisiert März 2026. DearEmployee ist ein deutsches Software-Unternehmen, das Betriebe bei der rechtssicheren Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) unterstützt.

Die Rolle der Gewerbeaufsicht im Arbeitsschutz

Die Gewerbeaufsichtsämter (in manchen Bundesländern auch als Ämter für Arbeitsschutz oder Arbeitsschutzbehörden bezeichnet) sind die staatlichen Vollzugsbehörden des Arbeitsschutzrechts. Sie überwachen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und können Betriebe jederzeit kontrollieren.

Rechtsgrundlage für die Kontrollbefugnisse sind §§17–21 ArbSchG. Die Aufsichtsbeamt:innen dürfen:

  • Betriebsgelände und Arbeitsräume betreten
  • Unterlagen und Aufzeichnungen einsehen
  • Beschäftigte und Führungskräfte befragen
  • Anordnungen zur Mängelbeseitigung erteilen
  • Bei Gefahr im Verzug sofortige Maßnahmen verlangen

Die Gewerbeaufsicht handelt dabei auf Basis der GDA-Leitlinien – den gemeinsam von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern erarbeiteten Qualitätsmaßstäben für den Arbeitsschutz. Was diese Leitlinien für die GBPsych bedeuten, erklärt der Artikel GDA-Leitlinie zur GB Psych: Was sie fordert und wie Du sie erfüllst.

Die gesetzliche Pflicht zur psychischen Gefährdungsbeurteilung ergibt sich aus §5 ArbSchG, der seit der Novellierung 2013 psychische Belastungen ausdrücklich als Gefährdungsfaktor nennt.

Angekündigte vs. unangekündigte Kontrollen

Ein wichtiges Praxiswissen vorab: Beide Varianten sind möglich.

Angekündigte Kontrollen

Bei routinemäßigen Betriebsbegehungen im Rahmen von Schwerpunktprogrammen kündigt die Gewerbeaufsicht den Besuch in der Regel einige Tage bis zwei Wochen im Voraus an. Du erhältst ein Schreiben mit:

  • Datum und voraussichtlicher Dauer der Begehung
  • Namen der Aufsichtsbeamt:innen
  • Liste der zu prüfenden Themenbereiche und ggf. der vorab einzureichenden Unterlagen

Nutze diese Zeit zur Vorbereitung – aber mache Dir keine Illusion: Angekündigte Kontrollen sind keine einmalige Prüfung, nach der Du wieder jahrelang in Ruhe gelassen wirst. Sie starten in der Regel eine laufende Beziehung mit der Behörde.

Unangekündigte Kontrollen

Unangekündigte Begehungen finden vor allem statt:

  • Bei konkretem Verdacht auf Verstöße (z. B. nach einer Beschwerde von Beschäftigten)
  • Im Rahmen reaktiver Kontrollen nach Arbeitsunfällen oder gemeldeten Erkrankungen
  • Bei Branchenschwerpunktprogrammen, in denen systematisch viele Betriebe kurz überprüft werden

Bei unangekündigten Besuchen hast Du keine Schonfrist. Die Unterlagen müssen jederzeit griffbereit sein.

Die 9 GDA-Prüfpunkte für die GB Psych

Die Gewerbeaufsicht arbeitet bei der Bewertung der GB Psych mit einem standardisierten Kriterienkatalog, der auf den Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) basiert. Die neun zentralen Prüfpunkte sind:

  1. Durchführung: Wurde eine GBPsych überhaupt durchgeführt? (Ja/Nein ist der erste Schritt.)
  2. Vollständigkeit: Wurden alle Beschäftigtengruppen und Tätigkeitsbereiche erfasst? Auch Teilzeitkräfte, Schichtarbeiter:innen, Homeoffice-Mitarbeitende?
  3. Methodik: Wurde eine anerkannte, wissenschaftlich fundierte Methode eingesetzt? (Fragebogen, Workshop, Beobachtungsinterview oder eine Kombination)
  4. Gestaltungsbereiche: Wurden die vier Gestaltungsbereiche psychischer Belastung abgedeckt? (Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung)
  5. Beteiligung: Wurden Beschäftigte und ggf. der Betriebsrat in den Prozess einbezogen?
  6. Dokumentation: Sind die Ergebnisse vollständig und nachvollziehbar dokumentiert?
  7. Maßnahmenableitung: Wurden aus den Ergebnissen konkrete Maßnahmen zur Belastungsreduzierung abgeleitet?
  8. Maßnahmenumsetzung: Sind die Maßnahmen tatsächlich umgesetzt worden? Gibt es einen Nachweis?
  9. Wirksamkeitsprüfung: Wurde überprüft, ob die Maßnahmen die identifizierten Belastungen verringert haben? Ist eine Wiederholung geplant?

Wichtig: Die Gewerbeaufsicht bewertet nicht nur, ob eine GBPsych vorhanden ist, sondern ob sie qualitativ angemessen durchgeführt wurde. Eine Schein-Befragung ohne Maßnahmenableitung oder eine Dokumentation, die offensichtlich nicht mit der Arbeitswirklichkeit übereinstimmt, schützt nicht vor Bußgeldern.

Was genau unter einer qualitativ hochwertigen Methodik zu verstehen ist, legt die GDA-Leitlinie fest – mehr dazu im Artikel GDA-Leitlinie zur GBPsych: Was sie fordert und wie Du sie erfüllst.

Unterlagen-Checkliste: Was Du bereithalten musst

Die folgende Checkliste gibt Dir einen Überblick der Dokumente, die Du bei einer Kontrolle vorlegen können musst. Hake sie realistisch ab – nicht so, wie Du Dir wünscht, dass es aussieht.

Pflichtunterlagen

  • Gefährdungsbeurteilung (schriftlich) – mit Datum, Unterschrift der verantwortlichen Person, Versionsnummer
  • Nachweis zur psychischen Belastung – eigener Abschnitt oder separates Dokument zur GB Psych
  • Methodenbeschreibung – welche Methode wurde eingesetzt, warum, durch wen?
  • Ergebnisse der GB Psych – aggregierte Auswertung nach Tätigkeitsbereichen oder Abteilungen
  • Maßnahmenplan – welche Maßnahmen wurden beschlossen, mit Termin und Verantwortlichen
  • Nachweis der Maßnahmenumsetzung – z. B. Protokolle, Schulungsnachweise, Umbaumaßnahmen
  • Wirksamkeitsprüfung – Dokumentation, ob und wie überprüft wurde, ob Maßnahmen gewirkt haben

Ergänzende Unterlagen (stark empfohlen)

  • Betriebsvereinbarung oder Verfahrensanweisung zur GBPsych (falls vorhanden)
  • Nachweis der Betriebsratsbeteiligung (Sitzungsprotokoll, Stellungnahme)
  • Beauftragungsdokument für externe Berater:innen oder Befragungsanbieter (falls extern durchgeführt)
  • Kommunikationsunterlagen an Beschäftigte (Einladungs-E-Mail, Ergebnispräsentation)
  • Historische Versionen der GBPsych aus den Vorjahren

Ein häufiger Fehler: Unternehmen haben die GB Psych durchgeführt, aber die Dokumentation ist lückenhaft oder nicht auffindbar. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber – was nicht dokumentiert ist, gilt für die Gewerbeaufsicht als nicht geschehen.

Ablauf einer typischen Betriebsbegehung

Hier ist ein realistisches Bild davon, wie eine Begehung mit Schwerpunkt GB Psych abläuft – auf Basis der typischen GDA-Praxis:

Schritt 1: Begrüßung und Eröffnungsgespräch (ca. 20–30 Min.)

Die Aufsichtsbeamt:innen stellen sich vor und erläutern den Zweck der Kontrolle. In der Regel werden zunächst Fragen zur Unternehmensstruktur gestellt: Wie viele Beschäftigte? Welche Tätigkeitsbereiche? Gibt es einen Betriebsrat? Welche Fachkraft für Arbeitssicherheit und welcher Betriebsarzt ist bestellt?

Schritt 2: Dokumentenprüfung (ca. 30–60 Min.)

Die Gewerbeaufsicht sichtet die vorgelegten Unterlagen anhand der neun Prüfpunkte. Fehlende oder unvollständige Dokumente werden direkt notiert. Stichprobenhaft können Nachfragen zu einzelnen Abteilungen oder Tätigkeiten gestellt werden.

Schritt 3: Begehung der Arbeitsplätze (variiert)

Es wird ein Rundgang durch ausgewählte Arbeitsbereiche gemacht. Dabei geht es nicht um eine vollständige Inspektion aller Arbeitsplätze, sondern darum, ein plausibles Bild zu bekommen. Typische Fragen:

  • Entsprechen die Arbeitsbedingungen dem, was in der GB Psych beschrieben wurde?
  • Gibt es offensichtliche Belastungsfaktoren, die in der GB Psych nicht auftauchen?
  • Sind die beschlossenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt?

Schritt 4: Gespräche mit Beschäftigten (optional, nach Ermessen)

Die Gewerbeaufsicht kann kurze Gespräche mit einzelnen Beschäftigten führen – ohne dass Führungskräfte dabei sein müssen. Diese Gespräche sind in der Regel freiwillig für die Beschäftigten, dürfen aber nicht aktiv durch die Unternehmensleitung verhindert werden. Sie dienen als Plausibilitätscheck der Dokumentation.

Schritt 5: Abschlussgespräch (ca. 20–30 Min.)

Am Ende gibt es ein strukturiertes Feedback zu den Befunden. Mängel werden benannt, Anforderungen an die Nachbesserung formuliert. In der Regel folgt innerhalb weniger Wochen ein schriftlicher Bescheid.

Was passiert bei Mängeln: Fristen, Nachprüfung, Bußgelder

Die Reaktion der Gewerbeaufsicht bei festgestellten Mängeln folgt in der Praxis einem abgestuften Schema:

Stufe 1: Beratung und Beratungsprotokoll

Bei leichten oder erstmaligen Mängeln erhalten Betriebe zunächst eine Beratung ohne Sanktionen. Die Aufsichtsbeamt:innen erklären, was fehlt und wie es verbessert werden kann. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.

Stufe 2: Anordnung mit Fristsetzung

Werden die Mängel nicht behoben oder sind sie von Anfang an erheblich, erfolgt eine formelle Anordnung gemäß §22 ArbSchG. Diese enthält:

  • Eine genaue Beschreibung des Mangels
  • Die konkrete Anforderung (z. B. „GB Psych für Tätigkeitsbereich X bis [Datum] nachweislich durchführen")
  • Eine Frist – typischerweise zwischen 3 und 12 Monaten, je nach Aufwand
  • Den Hinweis auf die Rechtsfolgen bei Nichterfüllung

Stufe 3: Nachkontrolle

Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Nachkontrolle – manchmal angekündigt, manchmal nicht. Wer jetzt immer noch keine GB Psych vorweisen kann, hat keine weiteren Chancen auf Kulanz.

Stufe 4: Bußgeldverfahren

Bei wiederholter Nichterfüllung oder bei schwerwiegenden Erstmängeln wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die möglichen Bußgelder und die persönliche Haftung der Geschäftsführung sind detailliert im Artikel GBPsych nicht durchgeführt? Diese Strafen drohen beschrieben.

Sonderfall: Sofortige Anordnung bei akuter Gefährdung

Wenn die Gewerbeaufsicht eine konkrete, unmittelbare Gefährdung von Beschäftigten feststellt, kann sie auch sofortige vollziehbare Anordnungen erlassen – ohne Fristsetzung.

Mitarbeiterrechte: Beschäftigte können die Gewerbeaufsicht einschalten

Beschäftigte haben das Recht, sich direkt an die Gewerbeaufsicht zu wenden, wenn sie der Meinung sind, dass der Arbeitgeber seinen Schutzpflichten nicht nachkommt (§17 Abs. 2 ArbSchG).

Das bedeutet in der Praxis:

  • Mitarbeitende können anonym oder namentlich eine Beschwerde bei der Gewerbeaufsicht einreichen
  • Die Gewerbeaufsicht ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen
  • Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht benachteiligen, weil sie sich an die Gewerbeaufsicht gewendet haben (Maßregelungsverbot, §16 ArbSchG)
  • Der Betriebsrat hat nach §89 BetrVG das Recht, bei Arbeitsschutzbehörden Anzeige zu erstatten

So bereitest Du Dich jetzt vor

Statt auf eine Kontrolle zu warten, kannst Du jetzt einen internen Bereitschaftscheck durchführen. Beantworte folgende Fragen ehrlich:

  1. Haben wir eine GB Psych, die psychische Belastungen ausdrücklich einschließt – und ist sie aktuell (nicht älter als 3 Jahre, oder nach wesentlichen Änderungen wiederholt)?
  2. Deckt die GB Psych alle relevanten Tätigkeitsbereiche ab?
  3. Ist die Dokumentation vollständig, nachvollziehbar und sofort auffindbar?
  4. Wurden Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt – mit Nachweisen?
  5. Haben wir eine Wirksamkeitsprüfung durchgeführt oder geplant?

Wenn Du drei oder mehr dieser Fragen mit Nein beantwortest, besteht Handlungsbedarf – unabhängig davon, wann eine Kontrolle kommt.

Was konkret bei der GB Psych Pflicht ist, erklärt der Artikel Psychische Gefährdungsbeurteilung: Pflicht 2026. Welche Strafen bei Verstößen drohen, liest Du im Artikel GB Psych nicht durchgeführt? Diese Strafen drohen.

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Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeaufsicht-Kontrolle

Was prüft die Gewerbeaufsicht bei der GB Psych?

Die Gewerbeaufsicht prüft anhand von 9 GDA-Prüfpunkten: ob eine GB Psych durchgeführt wurde, ob alle Tätigkeitsbereiche erfasst sind, ob eine valide Methode eingesetzt wurde, ob die vier Gestaltungsbereiche abgedeckt sind, ob Maßnahmen abgeleitet und dokumentiert wurden und ob eine Wirksamkeitsprüfung stattgefunden hat.

Kann die Gewerbeaufsicht unangemeldet kommen?

Ja. Unangekündigte Begehungen sind möglich, insbesondere bei Verdacht auf Verstöße oder im Rahmen von Schwerpunktprogrammen. Unterlagen müssen daher jederzeit griffbereit sein.

Was passiert, wenn die GB Psych-Dokumentation fehlt?

Bei fehlender Dokumentation gilt die GB Psych als nicht durchgeführt. Die Gewerbeaufsicht stellt eine Mängelanzeige aus, setzt eine Frist und führt eine Nachkontrolle durch. Bei Nichterfüllung drohen Bußgelder bis 30.000 Euro gemäß §25 ArbSchG.


Fazit: Vorbereitung ist kein Aufwand – sie ist Pflichterfüllung

Eine Gewerbeaufsichtskontrolle muss keine Bedrohung sein. Wer die neun GDA-Prüfpunkte erfüllt, die richtigen Unterlagen griffbereit hat und eine methodisch solide GB Psych vorweisen kann, geht gestärkt aus einer Begehung heraus – und hat gleichzeitig die Grundlage für ein gesundes Arbeitsumfeld gelegt.

Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Der zweite ist, eventuelle Lücken zu schließen – bevor jemand anderes sie findet.

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