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Auf einen Blick: §6 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet Arbeitgeber, die Ergebnisse der GB Psych, festgelegte Maßnahmen, deren Durchführung und Wirksamkeitskontrolle schriftlich oder digital …

Auf einen Blick: Der Betriebsrat hat bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBPsych) ein echtes Mitbestimmungsrecht gemäß §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Er …

Auf einen Blick: Die GB Psych (psychische Gefährdungsbeurteilung) kann mit drei anerkannten Methoden durchgeführt werden: (1) standardisierter Fragebogen — skalierbar, anonym, kostengünstig; …

Auf einen Blick: Die GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung” ist der verbindliche Qualitätsmaßstab für die Gewerbeaufsicht aller 16 Bundesländer. Sie …

Auf einen Blick: Bei einer GB Psych-Kontrolle prüfen Aufsichtsbeamt:innen anhand von 9 standardisierten GDA-Prüfpunkten, ob die psychische Gefährdungsbeurteilung vollständig, methodisch korrekt und …

Auf einen Blick: Wer die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) nicht durchführt, riskiert gemäß §25 ArbSchG Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Verstoß. …

Dreimal ging die Juristin in Folge vor Gericht. 2015 erhielt sie eine Abgangsentschädigung. 2017 erstritt sie eine Prüfung durch Behörden, ob ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt habe. Im dritten Urteil widersprach das Bundesverwaltungsgericht der Einschätzung der Arbeitgeber und stellte fest, das Staatssekretariat für Migration habe seine Fürsorgepflicht verletzt.

Erfahre, warum die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psych) nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern auch für die betriebliche Gesundheit wichtig ist. Trotz ihrer Bedeutung, zeigt eine Studie, dass nur 21% der deutschen Unternehmen diese durchführen. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können rechtliche Konsequenzen haben und das Wohlergehen der Mitarbeitenden beeinträchtigen.

Auf einen Blick: Die Maßnahmenableitung ist der rechtlich wichtigste und praktisch am häufigsten vernachlässigte Schritt der GB Psych. §6 ArbSchG schreibt die …

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