
GB Psych nicht durchgeführt? Diese Strafen drohen Dir
Auf einen Blick: Wer die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) nicht durchführt, riskiert gemäß §25 ArbSchG Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Verstoß. Geschäftsführer:innen haften persönlich.








