Interview: Sekundäre Traumatisierung als Berufsrisiko

Im Gespräch sind Sven Steffes-Holländer, Facharzt für Psychosomatische Medizin & Psychotherapie und Charlott Hoebel von DearEmployee, die Workplace Mental Health Platform.

Sven Steffes-Holländer leitet als Chefarzt die Heiligenfeld Klinik Berlin, eine Privatklinik und Tagesklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, und ist Berater im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Einer seiner Schwerpunkte sind die Prävention und Behandlung beruflicher Traumatisierung.

 

Herr Steffes-Holländer, vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit genommen haben, um unseren Leser*innen das Phänomen sekundäre Traumatisierung näher zu bringen. Zunächst einmal, was versteht man unter sekundärer Traumatisierung?

Steffes-Holländer: Sekundäre Traumatisierung betrifft primär Berufsgruppen, die in ihrer Tätigkeit mit Menschen, die traumatische Erfahrungen gemacht haben, zu tun haben. In meiner Tätigkeit als Psychotherapeut ist das zum Beispiel sehr üblich. Als Psychotherapeut arbeite ich mit Menschen, die beispielsweise eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) haben. Die Gefahr der sekundären Traumatisierung besteht darin, dass wir als Menschen, wenn wir von traumatischen Ereignissen erfahren, empathisch und mitfühlend reagieren. Das heißt, es entstehen auch in uns Bilder dieser Ereignisse. Wenn zum Beispiel eine Person von seinem oder ihrem schweren Verkehrsunfall mit Feuerwehr und Rettungshubschrauber erzählt, dann erzeugt das auch im Gegenüber Bilder und Emotionen. Er fühlt sich in die Situation hinein. Je kleinteiliger und detaillierter die Schilderung, desto plastischer werden im Gegenüber auch die Bilder.

 

Wie äußert sich diese sekundäre Traumatisierung bei Betroffenen?

Steffes-Holländer: Bei einer sekundären Traumatisierung stelle ich mildere Symptome der Traumatisierung bei mir selber fest. Dies kann beispielsweise sein, dass ich immer wieder an das traumatische Ereignis des Anderen denke, ich unter Umstände sogar Alpträume mit Inhalten des Anderen habe. Weitere mögliche Symptome sind, dass ich deutlich schreckhafter bin und unter Schlafstörung sowie Konzentrationsstörungen leide. All diese Symptome, die eigentlich der Traumatisierte normalerweise hat, erlebe ich bei mir selber.

 

In welchen Berufsgruppen kommt sekundäre Traumatisierung vermehrt vor?

Steffes-Holländer: Sekundäre Traumatisierung betrifft vor allem helfende sowie soziale Berufe, die permanent mit Menschen in belastenden Lebenssituationen zu tun haben. Häufig sind auch Polizist*innen betroffen. Also wenn Menschen sich ständig Material von Gewalthandlungen und Missbrauch angucken müssen. Ich würde auch Lehrer*innen tendenziell für gefährdet halten, da sie oft auch mit der schwierigen Lebenswelt ihrer Schüler*innen konfrontiert sind.

 

Würden Sie also sagen, dass eine sekundäre Traumatisierung zum Berufsrisiko mit dazu gehört?

Steffes-Holländer: In bestimmten Branchen auf jeden Fall. Ein Beispiel wären Feuerwehrleute und Sanitäter*innen. Diese Berufsgruppen erleben selber potentiell traumatische Ereignisse und tauschen sich zusätzlich noch in ihren Pausen über die Erlebnisse des Anderen aus. Das heißt sie sind nicht nur mit den eigenen Bildern konfrontiert, sondern auch mit den Erlebnissen und Gefühlen der Kolleg*innen und kommen dadurch in ein dauerhaftes Stresserleben. Bei jemanden, der eine Verwaltungstätigkeit ohne Kontakt mit Dritten ausübt, besteht diese Gefahr nicht.

 

Wie kann ein/e Arbeitskollegin oder eine Führungskraft erkennen, dass eine Person, mit der man zusammenarbeitet, gefährdet oder bereits von einer sekundären Traumatisierung betroffen ist? Was sind die Alarmzeichen?

Steffes-Holländer: Wenn Beschäftigte die oben beschriebenen Symptome schildern oder allgemein Veränderungen im Verhalten beobachtet werden. Im Idealfall kennt die Führungskraft den Arbeitsinhalt und hat schon ein Bewusstsein dafür, dass sekundäre Traumatisierung auftreten kann. Ein Problem ist, dass die Symptomatik nicht immer eindeutig einzuordnen ist. Es kann passieren, dass der eine mit Ängsten reagiert, ein anderer mit Depressionen und eine dritte Person mit Suchtverhalten. Es gibt also kein spezifisches Symptom, an dem die Führungskraft eine sekundäre Traumatisierung festmachen kann. Aber es gibt bestimmte Frühwarnzeichen. Das kann der klassische Leistungsabfall sein, dass sich jemand zurückzieht oder gehäufte Krankschreibungen ohne konkrete Erklärung.

 

Also ähnliche Frühwarnzeichen wie bei anderen psychosomatischen Erkrankungen und Burnout?

Steffes-Holländer: Genau. Diese Alarmzeichen unterscheiden sich aus meiner Erfahrung heraus bei der sekundären Traumatisierung nicht von anderen psychosomatischen Krankheitsbildern. Unbemerkt tritt sekundäre Traumatisierung in Branchen auf, in denen es keinen regelmäßigen Austausch in Teams und keine Möglichkeit zur Supervision gibt. In diesen Berufsgruppen bleibt es länger unerkannt als zum Beispiel in einem psychotherapeutischen Setting.

 

Was wären Maßnahmen, die der Arbeitgeber ergreifen kann, um Beschäftigten zu schützen?

Steffes-Holländer: Auf der einen Seite halte ich das, was beispielsweise DearEmployee im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements anbietet, für sehr wichtig: Arbeitgeber sollten mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (PGB) anfangen den Arbeitsplatz ganz allgemein auf mögliche psychosoziale Belastungsfaktoren zu screenen. Bei Beschäftigten, die mit Traumatisierten arbeiten, reicht es nicht aus einmal im Jahr ein Mitarbeiterentwicklungsgespräch zu führen. Es muss ein Bewusstsein dafür geben, dass es notwendig ist emotionale Entlastungsmöglichkeit zu schaffen. Dreh und Angelpunkt sind hierbei ein Vertrauensverhältnis zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in. Ohne dieses Vertrauensverhältnis wird der/die Mitarbeiter*in die schambesetzte Belastung gar nicht erst zeigen.

Wenn keine Supervision angeboten wird, dann sollte es wenigstens eine regelmäßige verbale Entlastungsmöglichkeit geben. Bei Tätigkeiten, in denen es keine Möglichkeit eines strukturierten Austauschs gibt, sind Beschäftigte oft dazu gezwungen diese privat zu organisieren. Oder Sie bekommen erst dann Unterstützung, wenn es psychopathologisch so auffällig ist, dass sie eine ambulante oder stationäre Therapie machen müssen. Natürlich sind auch alle zusätzlichen Präventivangebote förderlich. Wenn der Arbeitgeber Bewegungsmöglichkeiten, Entspannungsmöglichkeiten oder eine Förderung der Stressbewältigung anbietet, ist das auch eine Prophylaxe für viele andere psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Burn-out.

 

Begegnen sie dem Phänomen in Ihrem Arbeitsalltag auch bei sich selber? Welche persönlichen Maßnahmen ergreifen sie, damit sie nicht Gefahr laufen in eine sekundäre Traumatisierung zu rutschen?

Steffes-Holländer: Ich würde sagen, dass es keine natürliche Immunität gibt. Ein Teil meiner Arbeit ist Traumaexposition. Das bedeutet mit dem Klient*innen bewusst in traumatische Erlebnisse reinzugehen. Wenn ich an einem Nachmittag drei Mal in die Traumaexposition gehe, weiß ich schon vorher, dass ich eine Distanzierungsmöglichkeiten brauchen werde. Das bedeutet mir danach Zeit für einen körperlichen Ausgleich zu nehmen und nicht mir noch fünf weitere Aufgaben vorzunehmen. Wichtig ist es also ein Bewusstsein für die eigenen Kräfte und Grenzen zu entwickeln. Es ist auch eine Frage der Dosis. Für mich ist es wichtig diese Traumaexpositionen nicht innerhalb einer monotonen Tätigkeit zu erleben, sondern unterschiedliche Themengebiete bei meinen Klient*innen zu haben. Ich könnte mich jetzt nicht 40 Stunden die Woche mit traumatischen Ereignissen auseinandersetzen, aber 15 bis 20 Stunden vielleicht schon. Außerdem ist Erfahrungstausch sehr elementar für mich. Es zeigt mir, dass das Erlebte nichts ist, was andere nicht auch belastet.

Vielen Dank für diesen spannenden und persönlichen Einblick.

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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