Wer eine GB Psych bislang fachkundig begleiten sollte, brauchte praktisch immer denselben Werdegang: Ingenieur:in, Techniker:in oder Meister:in. Seit dem 1. Januar 2026 ist das nicht mehr die einzige Tür in die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 öffnet die Rolle erstmals für Abschlüsse in Arbeits- und Organisationspsychologie – und trifft damit mitten in eine Frage, die HR-Teams seit Jahren umtreibt: Wer soll die psychische Gefährdungsbeurteilung eigentlich fachlich verantworten?
Verfasst von Dr. Daniel Fodor
Auf einen Blick
- Seit 1.1.2026 können auch Psycholog:innen mit Abschluss in Arbeits- und Organisationspsychologie zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifiziert werden – bislang war der Weg fast ausschließlich Ingenieur:innen, Techniker:innen und Meister:innen vorbehalten.
- Die reformierte DGUV Vorschrift 2 öffnet daneben auch Abschlüsse in Humanmedizin, Ergonomie, Biologie, Chemie, Physik, Arbeitshygiene und Arbeitswissenschaften.
- Zwei Jahre einschlägige Berufspraxis bleiben Pflicht – die Reform ändert die zulässigen Studienfächer, nicht die Erfahrungsanforderung.
- Der Rollout ist gestaffelt: Einzelne Berufsgenossenschaften wie die BGHM erkennen die neuen Fachrichtungen bereits seit April 2025 an, andere (u. a. BGN, BG Verkehr, UKBW) erst zum 1.1.2026.
- Für HR heißt das: eine neue Personalfrage bei der Sifa-Besetzung – und ein potenziell besserer fachlicher Zugriff auf die psychische Gefährdungsbeurteilung, wenn die Sifa selbst psychologisch ausgebildet ist.
Was die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist – und was sich ändert
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist die Person, die Arbeitgeber:innen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in allen Fragen der Arbeitssicherheit berät – von der technischen Gefahrenabwehr bis zur Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung. Bestellt wird sie nach § 5 ASiG; welche fachliche Qualifikation sie mitbringen muss, regelt § 7 ASiG in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2, dem zentralen Regelwerk der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.
Bislang lief der Zugang zur Sifa-Ausbildung fast ausschließlich über ein technisches Studium oder eine Techniker:in-/Meister:in-Ausbildung plus mindestens zwei Jahre Berufspraxis. Die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Neufassung der DGUV Vorschrift 2 erweitert diesen Katalog erstmals um nicht-technische Fachrichtungen: Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeitshygiene, Arbeitswissenschaften – und eben Arbeits- und Organisationspsychologie. Die Praxiszeit von zwei Jahren bleibt dabei unverändert Pflicht.
Nicht alle Unfallversicherungsträger setzen die neuen Fachrichtungen zum selben Termin um. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat bereits zum 1. April 2025 vorgelegt; große Träger wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), die BG Verkehr und die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) sind zum Jahresbeginn 2026 gefolgt. Wer die neue Qualifikation für die eigene Sifa-Besetzung nutzen will, sollte deshalb zuerst bei der eigenen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nachfragen, ob und ab wann sie den erweiterten Fachrichtungskatalog anerkennt.
Wichtig: Die fachliche Anerkennung durch die DGUV-Reform ersetzt nicht automatisch die formale Bestellung. Vor jeder Bestellung lohnt sich die Rückfrage bei der zuständigen Berufsgenossenschaft, welche Nachweise – Sifa-Lehrgang, Praxiszeit, ggf. weitere Formalien – zusätzlich zur Fachrichtung verlangt werden.
Warum das ausgerechnet jetzt für die GB Psych relevant ist
Zwei Entwicklungen treffen hier aufeinander. Erstens ein handfester Fachkräftemangel: Ein großer Teil der aktuell aktiven Sicherheitsingenieur:innen gehört den geburtenstarken Jahrgängen an, die in den kommenden Jahren in Rente gehen – der klassische Nachwuchs über technische Studiengänge füllt diese Lücke nicht in ausreichendem Tempo. Zweitens verändert sich, wovor Sifas überhaupt beraten sollen: Neben klassischen mechanischen und chemischen Gefahren gehören psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung, Homeoffice, Digitalisierung und neue Arbeitsformen längst zum Kerngeschäft der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Genau hier lag bisher eine Lücke: Eine Sifa mit rein technischem Werdegang bringt selten die fachliche Tiefe mit, um psychische Belastungsfaktoren fundiert einzuordnen oder eine wissenschaftlich fundierte Methodik für die GB Psych zu beurteilen. Wird die Rolle für Arbeits- und Organisationspsycholog:innen geöffnet, verschiebt sich das: Diese Fachleute bringen die Methodenkompetenz für psychische Belastung von Haus aus mit, müssen aber Sicherheitstechnik und klassischen Arbeitsschutz dazulernen.
Was HR jetzt praktisch prüfen sollte
- Zuständige BG/Unfallkasse kontaktieren. Klären, ob und seit wann sie die neuen Fachrichtungen für die Sifa-Qualifikation anerkennt – der Rollout ist, wie oben beschrieben, nicht einheitlich.
- Intern qualifizieren oder extern hinzuziehen? Wer bereits Psycholog:innen im Haus hat (etwa in HR oder im BGM), kann prüfen, ob eine Sifa-Zusatzqualifikation wirtschaftlicher ist als die dauerhafte externe Vergabe.
- Zusammenspiel mit der arbeitsmedizinischen Betreuung klären. Eine psychologisch qualifizierte Sifa ersetzt nicht die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt nach DGUV Vorschrift 2 – beide Rollen bleiben nebeneinander bestehen und ergänzen sich.
- Formale Bestellung nicht vorschnell annehmen. Die fachliche Anerkennung einer Fachrichtung ist der erste Schritt, nicht die vollständige Bestellungsvoraussetzung. Sifa-Lehrgang und die zwei Jahre Praxis bleiben in jedem Fall erforderlich.
- Die GB Psych selbst läuft unabhängig davon weiter. Ob die eigene Sifa psychologisch oder technisch qualifiziert ist, ändert nichts an der Pflicht aus § 5 ArbSchG – nur daran, wie fundiert die fachliche Begleitung ausfällt.
Was das für bestehende GB-Psych-Prozesse bedeutet
Für Unternehmen, die ihre psychische Gefährdungsbeurteilung bereits mit einem etablierten Verfahren durchführen, ändert die Reform zunächst wenig am Prozess selbst – wohl aber daran, wer die Ergebnisse fachlich einordnen kann. Eine Sifa mit A&O-psychologischem Hintergrund kann etwa besser beurteilen, ob ein eingesetztes Instrument die relevanten psychischen Belastungsfaktoren tatsächlich valide erfasst, oder ob Maßnahmenvorschläge methodisch tragfähig sind.
Das ersetzt aber nicht die Notwendigkeit eines wissenschaftlich validierten Verfahrens für die Erhebung selbst. Der DearEmployee Survey etwa ist ein eigenständiges, an der FU Berlin entwickeltes und im Hogrefe-Lexikon Dorsch gelistetes Instrument, das unter anderem den COPSOQ integriert und über ihn hinausgeht – unabhängig davon, ob die begleitende Sifa aus der Technik oder der Psychologie kommt, braucht es am Ende ein Verfahren, das GDA-konform alle relevanten Belastungsfaktoren abdeckt und anonymisiert auswertet.
Häufige Fragen (FAQ)
Ersetzt eine Sifa mit Psychologie-Hintergrund die arbeitsmedizinische Betreuung?
Nein. Sifa und Betriebsärzt:in sind zwei getrennte, gesetzlich vorgeschriebene Rollen nach ASiG und DGUV Vorschrift 2. Die neue Fachrichtungsöffnung betrifft ausschließlich den Zugang zur Sifa-Qualifikation, nicht die arbeitsmedizinische Betreuung.
Gilt die Reform für alle Betriebsgrößen?
Grundsätzlich ja – die DGUV Vorschrift 2 gilt betriebsgrößenunabhängig. Allerdings hat die Reform an anderer Stelle auch die Schwellenwerte für die vereinfachte Basisbetreuung angepasst (die Grenze wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben), was vor allem kleinere Betriebe betrifft.
Muss meine bestehende Sifa mit technischem Hintergrund jetzt etwas ändern?
Nein. Bereits bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit behalten ihre Qualifikation und Bestellung unverändert. Die Reform erweitert nur den Kreis der künftig zulässigen Ausbildungswege.
Was, wenn meine Berufsgenossenschaft die neuen Fachrichtungen noch nicht anerkennt?
Dann bleibt für die eigene Sifa-Besetzung vorerst der bisherige Fachrichtungskatalog maßgeblich. Da der Rollout gestaffelt erfolgt, lohnt sich eine regelmäßige Rückfrage bei der zuständigen BG oder Unfallkasse.
Reicht ein Psychologie-Studium allein, um Sifa zu werden?
Nein. Neben der fachlich anerkannten Studienrichtung sind weiterhin der Sifa-Lehrgang und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis Voraussetzung für die Bestellung.
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