Seit 4 Jahren gemeinsam zum gesunden Erfolg: OPTIMAL SYSTEMS und DearEmployee

Optimal Systems

Die OPTIMAL SYSTEMS GmbH bietet ihrem stetig wachsenden Kundenstamm seit über 25 Jahren erfolgreich Software für das Management von Informationen an. Das Unternehmen beschäftigt ca. 400 Mitarbeiter*innen an 17 europäischen Standorten.

Seit 2014 nutzt OPTIMAL SYSTEMS die Online-Mitarbeiterbefragungen und Analysen von DearEmployee. Die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter*innen ist seitdem messbar gestiegen.

Optimal Systems

Optimal Systems / www.optimal-systems.de

Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen?

2014 wurde die Dienstleistung von DearEmployee erstmalig bei der OPTIMAL SYSTEMS GmbH durchgeführt. Zunächst wurden gemeinsam mit Karsten Renz, Geschäftsführer und Gesellschafter der OPTIMAL SYSTEMS-Gruppe und Jana Blankenhagen, Teamleiterin des Personalmanagements, die Befragungsinhalte sowie die zu analysierenden Kennzahlen des Unternehmens definiert. Nachdem die Mitarbeiter*innen umfassend informiert wurden, nahmen insgesamt 75% der Mitarbeiter*innen teil – eine Teilnahmequote die seitdem jährlich gehalten werden konnte. Auf Grundlage der Auswertung der Einschätzungen zu den Anforderungen und Ressourcen der täglichen Arbeit wurden für alle Standorte und Bereiche des Unternehmens die wichtigsten Handlungsfelder identifiziert. Durch die zusätzliche Analyse der Unternehmenskennzahlen wie Fehlzeiten und Fluktuation konnten dem Management der direkte Zusammenhang von bestimmten Risikofaktoren des Arbeitsalltags und den realen, erfolgskritischen Kennzahlen des eigenen Unternehmens verdeutlicht werden. Gemeinsam mit dem Management wurden potentielle Maßnahmen abgeleitet.

Deutliche Erfolge durch datengestützte Entscheidungen

Seitdem wurde die Mitarbeiterbefragung jährlich wiederholt, um die Erfolge abgeleiteter Maßnahmen zu überprüfen und laufend neue Handlungsfelder für die Personal- und Organisationsentwicklung sowie die Gesundheitsförderung zu erschließen. Die psychische Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen ist dabei kontinuierlich gestiegen. Dies konnte auf entsprechende Maßnahmen zurückgeführt werden:

Es wurde ein unzureichender Informationsfluss zwischen den Bereichen und Standorten identifiziert, der sich deutlich negativ auf die Motivation der Mitarbeitenden auswirkte. Folgerichtig wurden die internen Informationskanäle unter Beteiligung der Mitarbeitenden selbst konsolidiert – der Anteil gering motivierter Beschäftigter hat sich seit 2014 um 37,5% verringert.

Noch deutlicher ist der Rückgang von emotional erschöpften Mitarbeiter*innen: Viele Mitarbeitende erlebten ihre eigene Rolle bzw. Zuständigkeit im Unternehmen als unklar definiert. Außerdem zeigten sich zum Teil Defizite in der Führungskompetenz. Daraufhin wurde unter anderem ein Programm zur mitarbeiterorientierten Führung mit einem externen Partner geplant und umgesetzt. Außerdem wurde das Einarbeitungskonzept neuer Mitarbeiter*innen überarbeitet. Seit 2014 konnte der Anteil emotional Erschöpfter um 72,4% (von ursprünglich 2,9% auf inzwischen 0,8%) reduziert werden.

Erfolgreiche Einführung von DearEmployee Survey und DearEmployee Insights

2017 wurden Befragung, Analyse und Reporting erstmals mit DearEmployee Survey und DearEmployee Insights komplett digital durchgeführt. Alle Mitarbeitenden erhielten einen individuellen Link zur Befragung, die sich der Tätigkeit und Position jedes/jeder Einzelnen genau anpasste. Je nach Antwortverhalten konnten die Beschäftigten branchentypische Ursachen für ihre Einschätzungen angeben. Diese konnten bei der Empfehlung von potentiellen Maßnahmen wiederum für jeden einzelnen Standort und Bereich des Unternehmens verwertet werden.

Beispielauswertung auf DearEmployee Insights

Beispielauswertung auf DearEmployee Insights

Direkt nach der Befragung erhielten alle Verantwortlichen des Unternehmens einen individuellen Zugang zur DearEmployee Insights Plattform mit der entsprechenden Berechtigung. Dort können die Ergebnisse des jeweilig zu verantwortenden Unternehmensbereichs inklusive Handlungsempfehlungen eingesehen werden. Damit liefert DearEmployee Insights einen optimalen Überblick über das Stimmungsbild im Unternehmen bzw. im eigenen Unternehmensbereich.

Wichtiger noch: Dank wissenschaftlich fundiertem Auswertungs-Algorithmus werden Zielgruppen-spezifische Handlungsempfehlungen angezeigt. Damit sieht der Nutzer je nach ausgewähltem Unternehmensbereich immer die Empfehlungen, die den größten Hebel für die Gesundheit, Motivation und Zufriedenheit seiner/ihrer Beschäftigten hat.

Durch die Integration der Fehlzeitenstatistik sowie der Nutzungsraten von Zusatzleistungen des Unternehmens konnte außerdem deutlich gemacht werden, wie stark diese Indizes mit den Unternehmenskennzahlen zusammenhängen. Mit Hilfe einer zusätzlichen Absentismus- und Präsentismusanalyse inklusive Kostenschätzungen konnten außerdem potentielle Kosteneinsparungen durch entsprechende Maßnahmen geschätzt werden.

Karsten Renz

K. Renz, OPTIMAL SYSTEMS

„Wir haben dank DearEmployee einen neuen Blickwinkel auf unser Unternehmen gewonnen. Die direkte Beteiligung kommt bei den Mitarbeitern sehr gut an. Insgesamt ist die Zusammenarbeit mit DearEmployee ein Meilenstein in der Ausgestaltung unserer Personalentwicklung. Zum einen wird dadurch der Erfolg unserer Maßnahmen messbar. Zum anderen gewinnen wir damit immer tiefere Einblicke in die erfolgsrelevanten Faktoren der täglichen Arbeit aus Sicht unserer Mitarbeiter.“

OPTIMAL SYSTEMS hat mit der Dienstleistung von DearEmployee übrigens auch die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung inklusive Dokumentation abgehakt. In einer Vor-Ort-Präsentation wurden dem Management nun die wichtigsten Ergebnisse und potentielle Handlungsschritte dargelegt. Jetzt geht es in die Maßnahmenplanung, um die Arbeit bei OPTIMAL SYSTEMS noch gesünder und erfolgreicher zu gestalten.

Autor: Daniel Fodor

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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