Was macht Corona mit unserer psychischen Gesundheit?

Mehr Ängste und Sorgen aufgrund von Corona

Tägliche Berichte über weltweit steigende Infektionszahlen und Todesfälle lassen unsere Ängste und Sorgen wachsen. Es herrscht Unsicherheit über die Zukunft, über die Gesundheit und Sicherheit unserer Lieben und über die Möglichkeit unser Leben weiterzuführen wie bisher. Dies alles hat Einfluss auf die mentale Gesundheit.

Eine aktuelle Befragung der Unternehmensberatung McKinsey unter US-amerikanischen Verbraucher*innen Ende März zeigte, dass 63% der Befragten sich in der letzten Woche deprimiert, ängstlich oder sowohl als auch gefühlt haben. Besonders hoch war die Zahl mit 79% unter Personen, die angaben, ihre Arbeit aufgrund von Corona verloren zu haben. Außerdem gab ein Viertel der Befragten an, mindestens einmal in der letzten Woche exzessiv getrunken zu haben. Die Befragung verdeutlicht, dass gerade Personen, deren Lebensunterhalt durch Corona beeinträchtigt wurde, besonders stark belastet sind. Die Zahlen zeigen: die gegenwärtige und zukünftige (psychische) Gesundheit unserer Gesellschaft ist durch das Virus gefährdet.

Der Zusammenhang zwischen Corona, Wirtschaft und psychischer Gesundheit

Der Bericht stellt außerdem dar, welche weitreichenden negativen Folgen das Coronavirus langfristig haben kann. Es wird immer deutlicher, dass nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Wirtschaft durch das Virus stark betroffen ist. Der Blick auf vergangene Krisen zeigt, dass es einen Zusammenhang zwischen Rezessionen, Massenentlassungen und längeren Phasen der Arbeitslosigkeit mit einer Zunahme der Einkommensungleichheit und der Selbstmordrate unter Personen im erwerbsfähigen Alter in den USA gibt. Auch ein Anstieg von psychischen Störungen und des Drogenkonsums führt nachweislich zu einer geringeren Produktivität, höhere Gesundheitskosten und eine höhere Sterblichkeit. Laut der WHO verursachen Depressionen und Angstzustände bereits jetzt geschätzte Kosten für die Weltwirtschaft von 1 Billion US-Dollar pro Jahr an Produktivitätsverlusten. Eine Zunahme von Personen mit akuten psychischen Problemen wird das Gesundheitssystem zusätzlich belasten und den bereits bestehenden wirtschaftlichen Abschwung noch weiter verschärfen. Falls keine Vorkehrung getroffen werden, wird das Corona folglich auch noch nach seiner Eindämmung weitere Todesfälle verursachen.

Wie Arbeitgeber*innen die langfristigen psychosozialen Risiken reduzieren können

Mit Maßnahmen wie dem KfW-Schnellkredit und Kurzarbeitergeld versucht die Bundesregierung bereits einem solchen Szenario entgegenzuwirken. Trotzdem wird die Angst, der Stress, die finanziellen Unruhen und die allgemeine Unsicherheit dieser Zeit zweifellos zu psychischen Gesundheitskrisen führen. Deswegen liegt es auch an den Unternehmen die Auswirkungen der Pandemie und der Wirtschaftskrise auf die psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten abzuschwächen. Hierfür müssen neue Wege gegangen werden, um die wirtschaftlichen Ungleichheiten zu verringern. Mehr Innovation kann im Zusammenhang mit der beschleunigten Neuentwicklung von Fähigkeiten und der Umschichtung von Arbeitsplätzen ein wertvoller Ansatz sein. Außerdem ist es gerade jetzt wichtig Beschäftigte psychisch zu unterstützen.

Ein Weg dies zu tun, ist der von DearEmployee eigens entwickelte CoronaCare Survey. In Krisenzeiten benötigen Menschen eine gute Resilienz. Dies ist die Fähigkeit zu Belastbarkeit und innerer Stärke und wird auch als psychische Widerstandsfähigkeit bezeichnet. Erkennen Sie anhand des Kurzfragebogens welche Teams in dieser Krise besondere Unterstützung brauchen und erhöhen Sie die Resilienz Ihrer Mitarbeiter*innen.

Lesen Sie alle Details zu unserem neuen Kurzfragebogen CoronaCare hier nach.

Autorin: Charlott Hoebel

Quellen:

www.mckinsey.com/industries/healthcare-systems-and-services/our-insights/returning-to-resilience-the-impact-of-covid-19-on-behavioral-health

www.who.int/mental_health/in_the_workplace/en

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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