Wie geht es den Beschäftigten im Homeoffice?

Auch wenn bereits einige Beschäftigte zurück ins Büro kehren, befinden sich nach wie vor viele Menschen im Homeoffice. Während das Tech-Unternehmen Twitter bereits bekannt gegeben hat, Homeoffice auch nach der Corona-Krise uneingeschränkt zu ermöglichen, wird in der deutschen Politik noch hitzig über ein Recht auf Homeoffice diskutiert. Aber wie gestaltet sich die Arbeit in deutschen Haushalten? Wie gut funktioniert die Zusammenarbeit mit Kolleg*innen? Hat die Arbeitsqualität abgenommen oder zugenommen? Und sind Personen im Homeoffice weniger oder mehr psychisch belastet? Diese Fragen stellt das Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) in ihrer laufenden Homeoffice-Umfrage, die am 1. April gestartet ist. Nun wurden die ersten knapp 500 Fragebögen der Online-Untersuchung ausgewertet.

 

Technische und arbeitsorganisatorische Faktoren wichtiger als menschliche Faktoren

Obwohl die Befragten den sozialen und professionellen Austausch, Unterstützung und Verbundenheit im Team als eher schlecht bewerten, sind 80 Prozent zufrieden im Homeoffice. Die Studienbeauftragten gehen davon aus, dass ein erfolgreiches Erfüllen der Arbeitsaufgaben im Homeoffice für viele Beschäftigten wichtiger ist als der soziale Austausch mit Kolleg*innen.

 

Welche Faktoren führen dazu, dass Homeoffice (nicht) funktioniert?

Ein deutlicher Zusammenhang bei der Zufriedenheit zeigt sich laut Umfrage mit der Aufrechterhaltung täglicher Arbeitsroutinen, sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Routinen werden unterstützt durch eine gute technische Ausstattung, regelmäßige Team-Meetings, eine klare Trennung zwischen Arbeits- und Privatleben und geeignete Räumlichkeiten. Diese Faktoren werden auch bei einer psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) abgefragt und stehen in einem deutlichen Zusammenhang zur psychischen Gesundheit. Eine Vielzahl an technischen Medien empfinden die Beschäftigte aus der Umfrage als hinderlich für eine gute Kommunikation untereinander im Homeoffice. Insgesamt wurde angegeben, dass bei der Arbeit Zuhause deutlich weniger miteinander kommuniziert wird.

 

Sind die Beschäftigten Zuhause produktiver?

Knapp 40 Prozent der Befragten fühlen sich Zuhause bedeutsam produktiver und 15 Prozent schätzen ihre Produktivität sogar als wesentlich höher ein. Bei der Produktivität im Team gehen die Meinungen jedoch auseinander. Während die Hälfte davon ausgeht, dass sich die Teamproduktivität nicht verändert hat, schätzt jeweils ein Viertel der Befragten die Produktivität entweder als höher oder niedriger ein. Die Daten zeigen, dass diese Einschätzung davon abhängt, wie gut die Kolleg*innen erreichbar sind und von der Qualität der technischen Ausstattung. Auch das Geschlecht und betreuungspflichtige Kinder (unter 12 Jahren) im Haushalt spielen eine Rolle.

 

Wie gut sind Familie und Kinder im Homeoffice vereinbar?

Dies führt uns zu dem letzten und womöglich wichtigsten Ergebnis aus der Umfrage. Ein Viertel der Befragten, die zusätzlich Kinder betreuen müssen, sind unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation. Im Gegensatz dazu sagen dies nur 15 Prozent der Personen ohne betreuungspflichtige Kinder. 37 Prozent der berufstätigen Eltern von Kindern unter 12 Jahre schätzen ihre Produktivität zusätzlich als geringer ein. Hier ist der Anteil der Frauen mit 34 Prozent wesentlich höher als die der Männer mit lediglich 20 Prozent.

 

Was zeigen uns die Ergebnisse?

Insgesamt verdeutlicht die Befragung, dass Homeoffice gut funktioniert. Der Großteil der Beschäftigten sind zufrieden mit der Arbeit Zuhause und auch die Produktivität wird als höher eingeschätzt. Das familiäre Umfeld trägt jedoch viel zu der Zufriedenheit und Produktivität bei. Arbeitgeber, die auch längerfristig auf Homeoffice setzen wollen oder müssen, können mit dem CoronaCare Survey oder einer vollumfänglichen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung herausfinden, wie ein produktives und gesundes Arbeitsumfeld auch im Homeoffice gestaltet werden kann. Welche besondere Unterstützung benötigen Eltern? Welche Kommunikationskanäle funktionieren und gibt es womöglich zu viele? Die Ergebnisse zeigen, wo Verbesserungspotentiale sind, aber auch was sich zurzeit bewährt.

Autorin: Charlott Hoebel

 

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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