Burnout im Akutfall – was tun?

Wie kann man mit Mitarbeitenden umgehen, die akut von Burnout betroffen sind?

Wenn Frühwarnsymptome, wie z.B. sozialer Rückzug, Reizbarkeit, zunehmende Teilnahmslosigkeit oder andere Burnout Symptome auftreten, ist es ratsam ein Gespräch mit Betroffenen zu suchen, ohne sie dazu zu drängen. Es fällt vielen Betroffenen schwer zum ersten Mal mit jemandem über seine Erschöpfung zu sprechen und anzuerkennen, sich ausgebrannt zu fühlen. Der übermäßige Ehrgeiz und das Streben nach Perfektion lässt den Erschöpfungszustand wie eine Schwäche wirken. In diesem Zusammenhang ist es wichtig als Kolleg: in oder Vorgesetzte*r darauf hinzuweisen, dass Burnout kein Zeichen von fehlender Leistung ist, sondern ein psychisches Belastungssyndrom, das ernst genommen werden sollte.

Folgende Ansätze bieten sich in einem Gespräch mit potentiellen Burnout Betroffenen an:

  • Das Gespräch immer wieder suchen und hartnäckig bleiben: Das Thema Burnout sollte nicht unter den Tisch gekehrt werden, falls bei Mitarbeitenden Frühwarnsymptome bestehen bleiben
  • Auf Beratungsstellen und Therapiemöglichkeiten verweisen
  • Mit Verständnis reagieren und die Belastungen ernst nehmen
  • Zuhören und zusammen die Ursachen finden: Daraus abgeleitet können Sie Hilfestellung innerhalb des Unternehmens anbieten und die Arbeitssituation umgestalten.
  • Nicht den Vorsatz haben alles auf einmal verändern zu wollen: Die Beseitigung von Belastungen und das Erholen von einem akuten Erschöpfungszustand brauchen Zeit.
  • Keinen Druck erzeugen, sofort das Problem lösen zu wollen: Betroffene können nur freiwillig ihre Belastungen reduzieren. Bei schwacher Ausprägung eines Erschöpfungszustands können entsprechende Coachings helfen. Wenn sich das Burnout-Syndrom bereits manifestiert hat, ist Psychotherapie meist das Mittel zur Wahl, um sich von den Folgen des chronischen Stresses zu erholen.

Wie können Vorgesetzte mit Burnout Fällen im Unternehmen umgehen?

Sich und seine Unternehmensstruktur zu überdenken, kann erst einmal Überwindung kosten, lohnt sich aber dennoch im Hinblick auf das Wohlergehen und die Leistung seiner Mitarbeitenden. Ein erster relativ einfacher und vielsagender Blick auf die Aufgabenverteilung und Arbeitstruktur kann schon sehr weiterhelfen und Lösungsansätze liefern: gibt es in meinem Unternehmen geregelte Arbeitsstrukturen?

Für feste Arbeitsstrukturen und eine geregelte Aufgabenverteilung zu sorgen ist das A&O. Vor allem hoch motivierte und engagierte Mitarbeiter sind bei ungeregelten und schwammigen Strukturen besonders Burnout gefährdet. Sie sehen sich in der Verantwortung für Aufgabengebiete, die eigentlich nicht zu ihrer Arbeit gehören. Diese fehlerhafte Verteilung der Aufgaben hinzunehmen, kann zu einer chronischen Belastung führen und in der Folge in ein Burnout Syndrom enden. Um für mehr Struktur innerhalb des Unternehmens zu sorgen, ist es wichtig sich mit jeder Abteilung abzusprechen und über die Aufgabenbereiche seiner Mitarbeitenden Bescheid zu wissen. Arbeitspsychologische Trainings für spezifische Abteilungen können beispielsweise eingesetzt werden und helfen den Teams dabei an Struktur zu gewinnen.

Personalmanagement – auf jeden abgestimmt

Um für zufriedene, gesunde und leistungsstarke Mitarbeiter zu sorgen, ist es wichtig, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten zu fördern und sich um ihr Wohlbefinden zu kümmern. Dafür sind beispielsweise regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen förderlich. Diese sollten individuell an die jeweiligen Beschäftigten angepasst werden. Denn jede*r Mitarbeitende hat andere Stärken, unterschiedlichen Bedarf an Weiterbildung in verschiedenen Gebieten, und spezifische Aufgabenbereiche. Daher sind flächendeckende Weiterbildungen für das gesamte Personal eher ungünstig, sondern sollten an die jeweiligen speziellen Fähigkeiten und Herausforderungen verschiedenster Mitarbeitenden angepasst werden. Um auf dem neuesten Wissensstand zu bleiben, den Anforderungen des Unternehmens gerecht zu werden und Aufgaben optimal erfüllen zu können, ist es wichtig Weiterbildungen anzubieten, Zeit dafür einzuplanen und zur Verfügung zu stellen.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Tritt bei Beschäftigten ein Burnout auf, sind oft arbeitspsychologische  Interventionen nötig, die die spezifischen Ressourcen und Belastungen identifizieren und Maßnahmen daraus ableiten. DearEmployee bietet beispielsweise Betriebliches Gesundheitsmanagement an, das auf die jeweiligen Teams angepasste Maßnahmen anbietet und damit Ressourcen wieder stärkt und Belastungen reduziert – die Befragungen und die Anleitung zu den Interventionen erfolgen unkompliziert digital. Schauen Sie sich gerne auf der Website von DearEmployee um und wählen bei Bedarf das für Sie passende Gesundheitsmanagement aus.

Ein wertschätzender Umgang mit Mitarbeitenden und realistische Arbeitsanforderungen, die weder für Unter- noch Überforderung sorgen stehen bei einem gesunden Arbeitsklima im Fokus und gehören zu den Ressourcen in einem Unternehmen. Dafür ist es hilfreich, wertschätzende Glaubensmuster zu verinnerlichen, die gesunde Arbeit fördern und Ressourcen aktivieren.

Glaubenssätze

…die im Team produziert werden und ein Burnout fördern vs. gesunde Anforderungen an Kolleg: innen und Mitarbeitende:

  • „Perfektion ist das Ziel“ VersusFehler sind menschlich und gehören zum Arbeitsalltag dazu.“
  • „Je schneller, desto besser!“ Versus „Du hast genug Zeit, um anstehende Aufgaben zu erledigen.“
  • „Keine Gefühle zeigen bedeutet Kompetenz und Professionalität.“ Versus „Du darfst zeigen, wie es dir geht.“
  • „Harte Arbeit bedeutet gute Leistung.“ Versus „Es ist in Ordnung, sich nicht zu überanstrengen und Grenzen zu ziehen.“
  • „Du musst es allen recht machen.“ Versus „Erkenne deine Bedürfnisse an und kommuniziere sie im Team.“

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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