Einfache und digitale psychologische Hilfen in der Corona-Krise

Seit einigen Wochen haben Sie einen unruhigen Schlaf? Sie fühlen sich isoliert und einsam, verlassen das Haus aber nicht aus Angst sich anzustecken? Etwas stimmt nicht mit Ihrer Gefühlswelt, aber Sie wissen nicht an wen Sie sich für Hilfe wenden können?

Die Maßnahmen anlässlich der Corona-Krise wie die Schließung der Betreuungseinrichtungen, Homeoffice, Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen und die tägliche Nachrichtenflut gehen an niemandem spurlos vorbei. Viele Menschen beschreiben Unsicherheit, Stress und Panik-Gefühle im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus. Die aktuelle Situation ist auch für Familien eine Belastungsprobe – das ständige Zusammenleben auf engstem Raum strapaziert die Nerven. Personen, die vorher schon unter psychischen Problemen gelitten haben, laufen Gefahr eine Verschlechterung ihrer Erkrankung zu erleben. Strukturen und Psychotherapien fallen weg, da nicht alle Therapeut*innen eine Betreuung per Telefon oder Online anbieten und auch Gruppentherapien entfallen. Diese Zeit stellt die Psyche vor große Herausforderungen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über kostenlose Hilfen, die zum Ziel haben die psychische Belastung im Zusammenhang von dem Coronavirus zu reduzieren und diese Herausforderungen gut zu meistern.

 

Krisentelefone

Für Personen, die gerade das Gefühl haben, dass ihnen die Corona-Krise über den Kopf wächst, die unter der häuslichen Isolation leiden, den sozialen Rückhalt vermissen, die Struktur im Alltag verlieren oder unsicher sind, wie es weitergeht, sind Corona-Hotlines eine gute Möglichkeit, um ihre psychische Belastung und Ängste zu reduzieren. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.) bietet unter der Nummer 0800-777 2244 täglich von 8 bis 20 Uhr eine telefonische Beratung in dieser Belastungssituation an.

Auch die Psycholog*innen von morgen haben sich Gedanken gemacht, wie sie psychisch belastete Menschen jetzt unterstützen können. Jeden Werktag bieten Master-Studierende der Universität Kassel ehrenamtlich ein Sorgen-Telefon an. Unter der Telefonnummer 0561-804 2882 beraten die jungen Expertinnen und Experten bei Einsamkeit, Ängsten, Frustration oder praktischen Problemen und vermitteln wenn nötig weitere Beratungsmöglichkeiten und Anlaufstellen. Dies ersetzt natürlich keine medizinische Beratung, unterstützt jedoch in aktuellen seelischen Nöten.

 

Hilfe speziell für Familien

An sechs Tagen die Woche bietet auch das Zentrum für Psychotherapie an der Universität Frankfurt eine anonyme und kostenlose telefonische Beratung unter der Nummer 069-798 46666 für alle Betroffenen an, die Rat suchen, um mit der Situation besser umgehen zu können. Besonders ist, dass Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 15 Uhr und Samstag von 16 bis 20 Uhr die Beratung speziell für Kinder, Jugendliche und Eltern Beratung von Psychologen und Pädagogen stattfindet. Denn besonders Familien sind in der aktuellen Zeit mit besonderen Herausforderungen durch die Doppelbelastung von Arbeit und Kinderbetreuung konfrontiert.

 

Psychologische Coronahilfe im Internet

Zusätzliche Hilfe für Familie bietet auch die Website Psychologische Coronahilfe. Hier stellt die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) ein vielseitiges Informations- und Beratungsangebot für Familien, Kinder- und Jugendliche und Erwachsene zur Verfügung. Das Beratungsangebot richtet sich an alle Menschen, die durch die Corona-Krise belastet sind und nach Unterstützung suchen. Die Tipps und Ratschläge kommen von Expert*innen wie Kinder- und Jugendpsycholog*innen, Spezialist*innen für Ängste und Zwangsstörungen und Paartherapeut*innen.

 

Online-Hilfe bei Depression und Burnout

Personen, die bereits mit Erkrankungen wie Depression oder Burnout zu kämpfen haben, erhalten im Online-Programm ProPerspektive.online psychische Unterstützung. Das Programm vereint die Coaching-Kompetenz von ThiemeTelecare und die Technologie-Kompetenz von SilverCloud Health Ltd. Die Anbieter haben den Anspruch die Versorgung von psychisch kranken Menschen auch in der aktuellen Krisensituation zu sichern. Es ist zurzeit kostenlos hier mit dem Zugangscode „Thieme2020“ verfügbar.

Die Online-Hilfe richtet sich an Menschen mit einer leichten bis mittelschweren Depression oder längeren Phasen der Niedergeschlagenheit. Ziel des Programms ist die Stabilisierung des bisher erreichten Therapieerfolges, die Überbrückung der Wartezeit bis zum Beginn einer geplanten Therapie oder die Begleitung einer bestehenden, aber derzeit unterbrochenen Therapie. Gerade für Personen, die aufgrund von Corona ihre Therapie nicht wahrnehmen können, ist dieses Programm hilfreich. Für Personen, die aufgrund von Corona verängstigt/besorgt oder in einer akuten Krise sind, ist dieses Angebot nicht geeignet. Bei solchen Gefühlszuständen ist eins der oben genannten Krisentelefone eine geeignete erste Anlaufstelle.

 

Psychische Gesundheit fördern mit Online-Programmen

Einige Healthcare Startups haben mit der Entwicklung von kostenlosen digitalen Lösungen zur Unterstützung der psychischen Gesundheit schnell auf die Krise reagiert.

Das Corona-Programm von Selfapy richtet sich an Personen, die während der aktuellen schwierigen Lage psychologische Hilfestellung und Unterstützung suchen. Das Programm ist speziell auf Belastungen in Folge der Pandemie ausgerichtet. Es beinhaltet psychoedukative Texte und Videos zum Umgang mit dem Coronavirus. Übungen helfen dabei, negative Denkweisen abzulegen und mit Gefühlen wie beispielsweise Einsamkeit umzugehen. Es kann bequem von Zuhause absolviert werden und bei Bedarf unterstützen Psycholog*innen individuell per Nachricht.

Auch das Training von HelloBetter richtet sich an Personen, die sich aufgrund der Corona-Krise angespannt oder ängstlich fühlen und sich um ihre psychische Gesundheit sorgen. In dem Online-Stressbewältigungstraining lernen die Teilnehmenden in acht Wochen, wie sie ihre psychische Gesundheit während der Pandemie nicht nur aufrechterhalten, sondern nachhaltig stärken. Die bewährten Strategien aus der kognitiven Verhaltenstherapie helfen sowohl kurzfristig als auch langfristig über die Corona-Krise hinaus. Personen, die durch die derzeitigen Einschränkungen unter Einsamkeit und Orientierungslosigkeit leiden profitieren von dem Training. Aber auch für solche, die zurzeit abrupte Veränderungen oder unerwartete berufliche oder private Herausforderungen haben, ist das Training geeignet. Personen mit einer schon bestehenden psychischen Erkrankungen sollten dieses Angebot jedoch lediglich als Ergänzung nutzen. Denn ein Online-Programm kann keine Psychotherapie ersetzen.

Autorin: Charlott Hoebel

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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