Auf einen Blick: Wer die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) nicht durchführt, riskiert gemäß §25 ArbSchG Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Verstoß. Geschäftsführer:innen haften persönlich. Seit 2024 kontrolliert die Gewerbeaufsicht im GDA-Schwerpunkt „Psychische Gesundheit bei der Arbeit" systematisch mehr Betriebe — laut GDA-Beschluss soll jährlich mindestens 1 von 20 Betrieben geprüft werden.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) ist seit 2013 gesetzlich verpflichtend gemäß §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG. Laut BAuA-Daten hat dennoch die Mehrheit der deutschen Unternehmen sie noch nicht korrekt umgesetzt. Was viele Verantwortliche unterschätzen: Die nicht durchgeführte GB Psych ist kein bürokratisches Versäumnis, das still und leise verjährt. Sie ist ein konkretes rechtliches und finanzielles Risiko für Dein Unternehmen und für Dich persönlich.
In diesem Artikel erfährst Du, welche Sanktionen Dir bei fehlender psychischer Gefährdungsbeurteilung (auch bekannt als PGB, GB Psych oder GBU Psych) drohen, wie Kontrollen in der Praxis ablaufen – und was Du jetzt tun kannst, um Dich abzusichern. Dieser Artikel wurde von Dr. Amelie Wiedemann verfasst und im März 2026 aktualisiert. DearEmployee ist ein deutsches Software-Unternehmen, das Betriebe bei der rechtssicheren Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung unterstützt.
Die rechtliche Grundlage: §5 ArbSchG und §25 ArbSchG
Die GB Psych ist seit 2013 gesetzlich Pflicht. §5 Abs. 3 Nr. 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, bei der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Das gilt ohne Ausnahme – für jeden Betrieb, jede Branche, jede Unternehmensgröße, ab dem ersten Mitarbeitenden.
Somit ist die GB Psych damit kein freiwilliges Zusatzprogramm für progressive HR-Abteilungen, sondern eine gesetzliche Pflicht mit konkreten Sanktionsmechanismen. §25 ArbSchG regelt die Rechtsfolgen bei Verstößen – und die haben es in sich.
Mehr zur gesetzlichen Grundlage und zum genauen Umfang der Pflicht findest Du in unserem ausführlichen Artikel auf der Übersichtsseite zu §5 ArbSchG.
Bußgelder: Bis zu 30.000 Euro pro Verstoß
§25 Abs. 1 ArbSchG stuft Verstöße gegen die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung als Ordnungswidrigkeit ein. Das Bußgeld beträgt:
- Bis zu 5.000 Euro bei erstmaligem Verstoß ohne konkrete Gefährdung
- Bis zu 25.000 Euro bei wiederholtem Verstoß oder bei konkreter Gefährdung von Beschäftigten
- Bis zu 30.000 Euro wenn der Verstoß vorsätzlich begangen wurde oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegt
Hinzu kommen die Kosten für Nachbesserungen unter Zeitdruck: Eine GB Psych, die in wenigen Wochen unter Aufsichtsdruck umgesetzt werden muss, kostet typischerweise deutlich mehr als eine sorgfältig geplante Durchführung.
Rechenbeispiel: Ein Unternehmen mit 200 Mitarbeitenden in fünf Tätigkeitsbereichen, das keine GB Psych nachweisen kann, riskiert bei einer Kontrolle bis zu fünf separate Bußgeldbescheide. Bei einem Satz von je 10.000 Euro wären das 50.000 Euro – zuzüglich Beratungskosten für die nachträgliche Umsetzung.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Ein häufiges Missverständnis: Viele denken, Bußgelder träfen nur das Unternehmen. Das stimmt nicht. §25 ArbSchG richtet sich ausdrücklich auch gegen natürliche Personen – also gegen Geschäftsführer:innen, Vorstände und Führungskräfte, die für Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich sind.
Das bedeutet konkret:
- Die Geschäftsführung kann persönlich mit Bußgeldern belegt werden, auch wenn das Unternehmen als juristische Person der Hauptadressat ist
- Bei vorsätzlichen Verstößen ist sogar strafrechtliche Verantwortung nach §26 ArbSchG möglich (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe)
- Delegierte Arbeitsschutzaufgaben entbinden nicht von der Überwachungspflicht – wer die GB Psych an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt delegiert, muss deren Arbeit nachprüfen und dokumentieren
Gerade in mittelständischen Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung liegt dieses Risiko direkt bei der Geschäftsführung. Persönliche Haftung ist kein theoretisches Szenario – sie ist bei Arbeitsschutzkontrollen der Standard.
Verschärfte Kontrollen 2026: Die 1-in-20-Regel
2026 bringt eine bedeutsame Verschärfung der Kontrollpraxis. Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) haben Bund und Länder eine Mindestbesichtigungsquote vereinbart: Die Gewerbeaufsichtsämter sollen jährlich mindestens 1 von 20 Betrieben in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrollieren.
Das klingt nach einer geringen Quote – bedeutet aber in der Praxis eine deutliche Intensivierung gegenüber den vergangenen Jahren. Ergänzend gibt es branchenspezifische Schwerpunktprogramme: Für 2024–2028 hat die GDA den Themenschwerpunkt „Psychische Gesundheit bei der Arbeit" ausgerufen. Betriebe in besonders belastungsintensiven Branchen – Pflege, Erziehung, öffentlicher Dienst, Logistik – müssen mit einer erhöhten Kontrollwahrscheinlichkeit rechnen.
Die Gewerbeaufsicht kann dabei ohne Vorankündigung erscheinen. Unternehmen haben keine Schonfrist, um Unterlagen nachzubessern. Wer bei einer unangekündigten Begehung keine GB Psych vorweisen kann, steht sofort in der Pflicht.
Was die Gewerbeaufsicht bei einer Kontrolle genau prüft und wie Du Dich vorbereiten kannst, liest Du im Artikel Gewerbeaufsicht-Kontrolle: So bereitest Du Dich auf die GBPsych-Prüfung vor.
Arbeitsgerichtliche Konsequenzen nach Arbeitsunfällen
Bußgelder sind das eine. Gravierender kann die zivilrechtliche Haftung sein, wenn es zu einem Arbeitsunfall oder einer arbeitsbedingten Erkrankung kommt und im Nachhinein festgestellt wird, dass keine GB Psych durchgeführt wurde.
Folgende Szenarien sind arbeitsrechtlich relevant:
Burnout und psychische Erkrankungen als Arbeitsunfall
Wenn ein Mitarbeitender wegen Burnout, Depression oder einer Angststörung ausfällt und nachweisbar auf arbeitsbedingte Belastungen zurückzuführen ist, kann die Berufsgenossenschaft (BG) einen Arbeitsunfall anerkennen. Fehlt die GBPsych, gilt dies als starkes Indiz dafür, dass der Arbeitgeber seiner Schutzpflicht nicht nachgekommen ist – was Regressansprüche nach sich ziehen kann.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Beschäftigte können in arbeitsgerichtlichen Verfahren Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen, wenn sie nachweisen, dass der Arbeitgeber seiner Gefährdungsbeurteilungspflicht nicht nachgekommen ist. Die fehlende GB Psych ist dabei ein zentrales Beweismittel zugunsten der klagenden Partei.
Verschärftes Haftungsrisiko bei der Berufsgenossenschaft
Die gesetzliche Unfallversicherung (BG) übernimmt bei anerkannten Arbeitsunfällen die Kosten – kann aber in schweren Fällen nachträglich Regress beim Unternehmen nehmen, wenn ein grob fahrlässiger Verstoß gegen Arbeitsschutzpflichten vorlag.
Betriebsrat kann die GB Psych erzwingen
Unternehmen mit Betriebsrat haben eine weitere Dimension zu bedenken: §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG gibt dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung Ermessensspielraum lässt. Die GB Psych fällt genau in diesen Bereich.
In der Praxis bedeutet das:
- Der Betriebsrat kann die Durchführung einer GB Psych aktiv einfordern
- Lehnt die Geschäftsführung ab, kann der Betriebsrat eine Einigungsstelle anrufen – deren Spruch ist für das Unternehmen bindend
- Betriebsräte können auch die Gewerbeaufsicht einschalten und eine Kontrolle veranlassen (§89 BetrVG)
- Betriebsvereinbarungen, die eine regelmäßige GB Psych vorschreiben, sind möglich und in vielen Unternehmen bereits Standard
Kurz: Selbst wenn die Gewerbeaufsicht (noch) nicht an die Tür klopft, kann der interne Druck erheblich sein. Und ein Beschluss der Einigungsstelle kommt meist teurer als eine proaktiv durchgeführte GB Psych.
Was bei einer Kontrolle wirklich passiert
Viele HR-Verantwortliche haben noch keine Gewerbeaufsichtskontrolle erlebt. Hier ein realistisches Bild des Ablaufs:
Phase 1: Ankündigung (oder nicht)
Kontrollen können mit oder ohne Vorankündigung stattfinden. Bei angekündigten Besuchen erhältst Du in der Regel einige Tage Vorlauf und eine Liste der zu prüfenden Unterlagen. Unangekündigte Begehungen sind vor allem bei konkretem Verdacht auf Verstöße oder als Teil von Schwerpunktprogrammen möglich.
Phase 2: Dokumentenprüfung
Der Aufsichtsbeamte oder die Aufsichtsbeamtin fragt zunächst nach der vorhandenen Dokumentation: Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung? Umfasst sie psychische Belastungen? Sind die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert? Wurden Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt?
Wer an dieser Stelle keine Unterlagen vorweisen kann, muss mit einer sofortigen Mängelanzeige rechnen.
Phase 3: Begehung und Interviews
Im nächsten Schritt werden Arbeitsplätze besichtigt und ggf. kurze Gespräche mit Beschäftigten geführt. Ziel ist es, die Plausibilität der Dokumentation zu überprüfen: Stimmt das Bild, das die Unterlagen zeichnen, mit der gelebten Realität überein?
Phase 4: Ergebnisbesprechung und Maßnahmen
Am Ende der Begehung gibt es eine Ergebnisbesprechung. Werden Mängel festgestellt, folgt in der Regel:
- Eine schriftliche Mängelliste mit konkreten Anforderungen
- Eine Frist zur Nachbesserung (typischerweise 3–6 Monate, je nach Schwere)
- Eine angekündigte Nachkontrolle
- Bei schwerwiegenden Verstößen: sofortige Einleitung eines Bußgeldverfahrens
Wer bei der Nachkontrolle immer noch keine GB Psych vorweisen kann, riskiert automatisch den höchsten Bußgeldrahmen.
Einen detaillierten Leitfaden zur Vorbereitung auf eine Gewerbeaufsichtskontrolle findest Du im Artikel Gewerbeaufsicht-Kontrolle: So bereitest Du Dich auf die GBPsych-Prüfung vor. Die genauen Qualitätsanforderungen, nach denen die Gewerbeaufsicht bewertet, erläutert der Artikel GDA-Leitlinie zur GBPsych: Was sie fordert und wie Du sie erfüllst.
Wie Du Dich jetzt absicherst
Die gute Nachricht: Es ist nie zu spät, die GB Psych korrekt durchzuführen – und eine gut dokumentierte, rechtssichere Umsetzung schützt Dich vor allen beschriebenen Risiken. Wichtig ist, dass Du nicht auf eine Kontrolle wartest.
Was Du jetzt tun solltest:
- Status quo prüfen: Gibt es eine aktuelle GB Psych? Umfasst sie psychische Belastungen? Wurde sie für alle relevanten Tätigkeitsbereiche durchgeführt? Ist die Dokumentation vollständig?
- Methode wählen: Die GDA-Leitlinien definieren, welche Methoden anerkannt sind. Mitarbeiterbefragungen, moderierte Workshops und Beobachtungsinterviews sind die gängigsten Ansätze – mit unterschiedlichen Anforderungen an Aufwand und Dokumentation.
- Maßnahmen ableiten und dokumentieren: Die GBPsych ist kein einmaliger Akt. Sie muss Maßnahmen auslösen, deren Umsetzung nachvollziehbar dokumentiert ist.
- Wiederholung planen: Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen zu wiederholen – und in der Praxis empfiehlt sich ein Turnus von zwei bis drei Jahren.
Was eine psychische Gefährdungsbeurteilung gemäß der aktuellen Pflichtlage umfassen muss, erklärt der Artikel Psychische Gefährdungsbeurteilung: Pflicht 2026.
Wenn Du eine effiziente, rechtssichere GB Psych für Dein Unternehmen durchführen möchtest, schau Dir an, wie DearEmployee, Anbieter für psychische Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) Software, den Prozess von der Befragung bis zur Dokumentation digital unterstützt: zur GB Psych-Lösung von DearEmployee.
Häufig gestellte Fragen zu GB Psych-Strafen
Welche Strafen drohen bei fehlender GB Psych?
Gemäß §25 ArbSchG drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro pro Verstoß. Bei mehreren unversorgten Tätigkeitsbereichen können mehrere Bußgeldbescheide ausgestellt werden. Zusätzlich haftet die Geschäftsführung persönlich.
Ist die GB Psych wirklich Pflicht für alle Unternehmen?
Ja. §5 ArbSchG gilt ohne Ausnahme für alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche – ab dem ersten Mitarbeitenden.
Wie oft kontrolliert die Gewerbeaufsicht die GB Psych?
Laut GDA-Beschluss soll jährlich mindestens 1 von 20 Betrieben kontrolliert werden. Im GDA-Schwerpunkt „Psychische Gesundheit" (2024–2028) ist die GB Psych ein zentraler Prüfpunkt bei nahezu jeder Betriebsbegehung.
Fazit: Die GB Psych ist kein optionaler Aufwand
Bußgelder bis 30.000 Euro, persönliche Haftung der Geschäftsführung, arbeitsgerichtliche Risiken, Mitbestimmungsverfahren durch den Betriebsrat – die Konsequenzen einer fehlenden GBPsych sind real und können empfindlich teuer werden. Mit der verschärften Kontrollpraxis 2026 steigt die Wahrscheinlichkeit, dass fehlende Dokumentation auffällt.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist dabei keine bürokratische Last, sondern eine Grundlage für gesundes, produktives Arbeiten. Wer sie proaktiv und methodisch korrekt durchführt, ist nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite – sondern tut auch etwas Sinnvolles für seine Mitarbeitenden.
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