DearEmployee erhält Millionenfinanzierung vom High-Tech Gründerfonds und IMPACT51

Mit dem Kapital werden wir unsere wissenschaftlich fundierte Plattform weiter ausbauen und einen Marktplatz für Gesundheits- und Personalmaßnahmen etablieren. Außerdem ist eine Expansion in weitere europäische Märkte und in die USA geplant.

Hier die gemeinsame Pressemitteilung:

Mit der DearEmployee Plattform können Unternehmen psychische Belastungen frühzeitig erkennen und wirksame Präventionsmaßnahmen gegen Burn-Out für ihre Beschäftigten ableiten. Henning Jakob, Co-Founder & CEO von der DearEmployee GmbH erklärt:

„Psychische Belastungen machen krank und mindern die Produktivität der Beschäftigten. Sie entstehen durch häufige Arbeitsunterbrechungen, hohe Arbeitsintensität, aber auch durch fehlende Innovationskompetenz der Unternehmen oder übersteigertes Leistungstracking. Vielen Unternehmen fehlt das Wissen über die belasteten Zielgruppen und Ursachen. Gesundheits- und Personalmaßnahmen orientieren sich daher selten am Bedarf der Beschäftigten. DearEmployee nutzt eine innovative wissenschaftliche Methode, intelligente Algorithmen und digitale Prozesse, um Maßnahmen zielgruppenspezifisch abzuleiten, zu tracken und auf Basis historischer Daten hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen.“

Das Berliner Start-Up wurde 2017 von Dr. Amelie Wiedemann, Daniel Fodor und Henning Jakob gegründet und startete zunächst als Spin-off der Freien Universität Berlin mit einer innovativen Lösung für die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Bereits im Frühjahr 2018 konnte die DEKRA als erster Kooperationspartner gewonnen werden, sodass die Implementierung der Software von Experten aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz begleitet wird. Heute hat DearEmployee mehr als 90 Unternehmenskunden aus verschiedenen Branchen, insbesondere Behörden, Bildung, Handel, Banken und Produktionsunternehmen.

Louis Heinz, Investment Manager beim High-Tech Gründerfonds (HTGF):

„Das Branchenwissen des Teams, und letztendlich das innovative Verfahren zur Aufnahme von Belastungsfaktoren, sowie dann die individuellen Maßnahmenempfehlungen haben uns überzeugt. Die starken Kooperationspartner sind ein Signal, dass das Problem bei Unternehmen jeder Größe akut ist. Wir sind davon überzeugt, dass die Reduktion psychischer Belastungsfaktoren eine Win-Win Situation für Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber ist. Deshalb freuen wir uns auf den weiteren gemeinsamen Weg mit DearEmployee“.

Ingo Juraske, Partner bei IMPACT51:

„Corporate Health ist aus unserer Sicht ein entscheidender Wettbewerbsfaktor der neuen Arbeitswelt. Nur wer die Stressoren am Arbeitsplatz kennt und effektiv mit ihnen umgeht, kann heute und in Zukunft gute Mitarbeiter gesund halten, gewinnen und langfristig an sich binden. Wir analysieren regelmäßig eine Vielzahl von ambitionierten Start-Ups. DearEmployee hat uns durch ihr passioniertes Gründerteam, ihre Vision „Making work a better place“, die in kurzer Zeit erreichte Customer Traction sowie das wissenschaftliche Fundament der Plattform überzeugt. Wir glauben an die Vision und freuen uns darauf, DearEmployee bei der Entwicklung und dem Wachstum zu unterstützen.”

Für den High-Tech Gründerfonds und die Business Angel Partnerschaft IMPACT51 ist es das erste gemeinsame Investment.

Über die IMPACT51 AG
IMPACT51 ist eine Partnerschaft von Business Angels, die ihre umfangreiche Erfahrung aus internationalen Konzernen, Beratungsunternehmen und als Entrepreneure in Startups einbringen.
Unser Investmentfokus liegt auf technologie-getriebenen, skalierbaren early-phase B2B-Startups, die mit persönlichem Cash und strategischer und operativer Unterstützung bei der Entwicklung begleitet werden. IMPACT51 wurde 2014 gegründet und ist mit ausgewählten Investments in Deutschland, Österreich, Schweiz, Tschechien und in den USA aktiv.

 

Kontakt
IMPACT51 AG
Ingo Juraske
juraske@impact51.com
www.impact51.com

 

Über den High-Tech Gründerfonds
Der Seedinvestor High-Tech Gründerfonds (HTGF) finanziert Technologie-Startups mit Wachstumspotential. Mit einem Volumen von insgesamt 895,5 Mio. Euro verteilt auf drei Fonds sowie einem internationalen Partner-Netzwerk hat der HTGF seit 2005 bereits mehr als 560 Startups begleitet. Sein Team aus erfahrenen Investment Managern und Startup-Experten unterstützt die jungen Unternehmen mit Know-how, Entrepreneurial-Spirit und Leidenschaft. Der Fokus liegt auf High-Tech Gründungen aus den Branchen Software, Medien und Internet sowie Hardware, Automation, Healthcare, Chemie und Life Sciences.

 

Kontakt
High-Tech Gründerfonds Management GmbH
Louis Heinz
Alte Leipziger Str. 4
10117 Berlin
T.: +49 228 82300 135
l.heinz@htgf.de
www.htgf.de

 

Über die DearEmployee GmbH
DearEmployee ist die Plattform für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Das Corporate Health Start-Up unterstützt Arbeitgeber, gesunde und motivierende Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter zu schaffen, um psychische Krankheiten zu reduzieren und so die Produktivität der Beschäftigten zu steigern. Über die DearEmployee Plattform können Unternehmen wissenschaftlich, einfach und digital psychische Belastungen am Arbeitsplatz messen und Gesundheits- und Personalmaßnahmen buchen. Die Lösung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und vernetzt Experten mit Fachleuten im Unternehmen.
Für Pressefotos in hoher Auflösung besuchen Sie bitte www.dearemployee.de/presse. Dort finden Sie Bilder zum direkten Download.

Kontakt
DearEmployee GmbH
Dr. Amelie Wiedemann
Bismarckstraße 10-12, 10625 Berlin
+49 (0) 30 755 4142-20
info@dearemployee.de
www.dearemployee.de

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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