Warum Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz die Gesundheit gefährdet

Sneeze

Herr at al. (2015) – Injustice at Work and Leukocyte Glucocorticoid Sensitivity

Stressreiche Arbeitsbedingungen sind Risikofaktoren für körperliche und psychische Erkrankungen. Immer mehr Studien stellen einen direkten Zusammenhang zwischen Arbeitsbelastungen, hormonellen Veränderungen und verschiedenen Erkrankungen wie Depression und Herzinfarkt her. Die vorgestellte Studie hat die körperlichen Auswirkungen ungerechter Arbeit unter die Lupe genommen, mit beeindruckenden Ergebnissen.

Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz

Ein Großteil der Literatur zum Thema Arbeitsstress stellt vor allem die ungünstige Verteilung von (zu hohen) Anforderungen (z.B. Zeitdruck) und (zu geringen) Ressourcen (z.B. Handlungsspielraum) als Hauptursache für die Entwicklung von stressbedingten Erkrankungen heraus. In der hier vorgestellten Studie wurde ein Faktor untersucht, welchem im Hinblick auf die Entstehung von Stress immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird: organizational justice, also sinngemäß die „Gerechtigkeit am Arbeitsplatz“. Damit ist der faire Umgang innerhalb des Unternehmens aus Sicht der Mitarbeiter gemeint, inwieweit Entscheidungen nachvollziehbar sind oder der Umgang der Führungskräfte mit den Mitarbeitern als respektvoll wahrgenommen wird. Vorherige Befunde zeigen robuste Zusammenhänge zwischen diesem Gerechtigkeitsempfinden am Arbeitsplatz und der Gesundheit: Mitarbeiter, die von einem ungerechten Arbeitsplatz berichten, zeigen beispielsweise eine schlechtere kardiovaskuläre Gesundheit.

Aber wie kann das sein? Welche Prozesse sind dafür verantwortlich, dass ein Mitarbeiter eher einen Herzinfarkt erleidet, wenn er sich am Arbeitsplatz ungerecht behandelt fühlt?

Das Immunsystem reagiert auf (Un-) Gerechtigkeit

Bisherige Veröffentlichungen zu diesem Thema zeigen, dass die Antwort im Immunsystem liegen könnte. In einer Arbeit von Elovainio und Kollegen wurde in Mitarbeitern mit erlebter Ungerechtigkeit eine erhöhte inflammatorische Aktivität – also eine Entzündungsreaktion in deren Organismus – beobachtet. Eine Entzündung ist ein Ausdruck der Immunantwort, ein komplexes und empfindliches System, welches einerseits überlebensnotwendig ist, da es zum Beispiel der Bekämpfung von Infektionen oder der Gewebereparatur dient. Andererseits kann die Immunantwort selbst zur ernsthaften Gefahr für den Organismus werden, wenn diese unspezifisch und chronisch aktiviert wird. Mögliche Folgen sind kardiovaskuläre Erkrankungen, welche, wie weiter oben erwähnt, mit dem Ungerechtigkeitsempfinden am Arbeitsplatz bereits in Zusammenhang gebracht werden konnten.

Durch Stress gerät das System ins Wanken

Das Immunsystem steht in enger Verbindung zu den Hormonsystemen. Darin ist die Hypothalamus-Hypophysen-Nebennierenrinden-Achse (kurz: HHNA) durch die Ausschüttung von Cortisol der zentrale Antagonist der Entzündungsreaktion: Cortisol, ein Stresshormon das bereits in einem früheren Blogeintrag beleuchtet wurde, wirkt nämlich unter anderem anti-inflammatorisch, also entzündungshemmend. Chronischer Stress geht mit einem dauerhaft erhöhten Cortisolspiegel einher. Die Dauerbefeuerung mit Cortisol kann die Sensitivität von Leukozyten, den weißen Blutkörperchen, für anti-inflammatorische Prozesse mit der Zeit herabsetzen (genannt: Glucocorticoid-Resistenz). Diese verminderte Sensitivität für Glucocorticoide, bei denen es sich beim Menschen zum allergrößten Teil um Cortisol handelt, bringt das Immunsystem aus dem Tritt. Das Ganze kann auf Dauer zu einer Neubildung von Leukozyten führen. Dadurch kann eine arterielle Verstopfungen hervorgerufen werden, wodurch wiederum das Herzinfarktrisiko steigt.

Methoden-Box: Wie misst man so was?
(für die, die es genau wissen wollen)

Glucocorticoide (z.B. Cortisol) regulieren den Transport eines Teils der Leukozyten in und aus dem Blut: Cortisol erhöht den Anteil an Neutrophilen (auf Immunantwort spezialisierte Leukozyten) und reduziert den Anteil an Lymphozyten (Leukozyten, die für die Bildung von Antikörpern und die Organisation der Immunantwort verantwortlich sind). Dieser Mechanismus ist bei einer Glucocorticoid-Resistenz gestört, sodass Cortisol den Zelltransport nicht mehr regulieren kann. Der Zusammenhang der zirkulierenden Leukozyten und der Höhe des Cortisolspiegels kann somit als relatives Maß für die Glucocorticoid-Sensitivität herangezogen werden. Je höher diese ausfällt, umso besser. Ein fehlender Zusammenhang würde hingegen auf eine Glucocorticoid-Resistenz hindeuten. In einer Studie von Cohen und Kollegen wurde gezeigt, dass Menschen unter dauerhafter Stressbelastung eine geringere Sensitivität der Lymphozyten und Neutrophilen auf Cortisol zeigten und dass diese auf eine Kontamination mit Viren auch eher eine Erkältung entwickelten. Des Weiteren wurde dieses Maß mit Einsamkeit, einschneidenden Lebensereignissen und sozioökonomischen Nachteilen in Verbindung gebracht.

Glucocorticoid-Resistenz nur bei sozialem Stress?

Was an bisherigen Befunden im Tiermodell auffällt: Eine Glucocorticoid-Resistenz konnte nur dann beobachtet werden, wenn der vorausgehende Stressor sozialer Natur war. Während die Sensitivität beispielsweise bei der Veränderung der Gruppenzugehörigkeiten bei Rhesusaffen beeinträchtigt wurde, so führten nicht-soziale Stressoren wie etwa die Immobilisation der Tiere zu keiner Veränderung der Glucocorticoid-Sensitivität. Genau hier kommt wieder die Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz ins Spiel: Die Autoren wollten testen, ob die empfundene Ungerechtigkeit als sozialer Stressor die Glucocorticoid-Sensitivität verringert – gerade im Vergleich zu nicht-sozialen Stressoren wie etwa hohe Arbeitsanforderungen bei fehlender Kontrollmöglichkeit.

Wie wurde die Fragestellung untersucht?

Über 500 Arbeitnehmer eines Produktionsunternehmens füllten einen Fragebogen zur erlebten Gerechtigkeit am Arbeitsplatz und weiteren Fragen zu ihrer Arbeit aus. Die Mitarbeiter wurden daraufhin in drei „Gerechtigkeitsgruppen“ eingeteilt (geringe, durchschnittliche und hohe Gerechtigkeit am Arbeitsplatz). Zusätzlich gaben sie mehrere Speichelproben zur Bestimmung des Cortisolspiegels und eine Blutprobe zur Bestimmung der Leukozytenanzahl ab. Daraus wurde die Glucocorticoid-Sensitivität bestimmt, und zwar für alle drei Gerechtigkeitsgruppen einzeln. (Wie genau die Glucocorticoid-Sensitivität berechnet werden kann, können Sie in der Methodenbox nachlesen).

Und das kam raus:

In der Gruppe mit hoher Gerechtigkeit am Arbeitsplatz konnte eine hohe Glucocorticoid-Sensitivität gefunden werden. Während in der Gruppe mit durchschnittlicher Gerechtigkeit diese Sensitivität deutlich geringer aber dennoch signifikant war, so tendierte der Zusammenhang des Cortisols mit den Leukozyten in der Gruppe mit geringer Gerechtigkeit gegen null. Diese Gruppenunterschiede konnten ausschließlich für die Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz gefunden werden. Andere Stressoren wie hohe Arbeitsanforderungen bei fehlender Kontrollmöglichkeit hatten keinen Einfluss auf die Glucocorticoid-Sensitivität.

Was bedeutet das?

Ungerechtigkeit am Arbeitsplatz kann das Immunsystem schwächen. Grund dafür könnte der beeinträchtigte Einfluss des Cortisols auf die Funktion der Leukozyten sein. Die Stressachse (HHNA) hat unter hohem Ungerechtigkeitsempfinden also offenbar keine physiologische Kontrolle mehr über die Zellwanderung der weißen Blutkörperchen. Das ist bedenklich, da eine verringerte Glucocorticoid-Sensitivität bereits mit einer Vielzahl von Erkrankungen wie Depression über Asthma bis hin zum Herzinfarkt in Verbindung gebracht wurde. Wie so oft ist allerdings auch hier wichtig, sich über das Studiendesign klar zu werden: Hier wurden bidirektionale Zusammenhänge überprüft, die keine Aussagen über die Kausalität zulassen. Ob das Gerechtigkeitsempfinden im Job nun zu einer verringerten Glucocorticoid-Sensitivität führt oder ob es sich anders herum verhält, wissen wir (noch) nicht.

Gerechtigkeit am Arbeitsplatz bezieht sich wie oben erwähnt auf Aspekte wie faire und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse sowie einer fairen und transparenten Führung. Es geht im weitesten Sinne also darum, ob soziale und ethische Normen innerhalb der Organisation eingehalten werden. Letztlich sind dies fundamentale Bedürfnisse des Menschen als soziales Wesen – ob innerhalb oder außerhalb des Unternehmens. Dass eine wahrgenommene Verletzung dieser Normen Menschen unter Umständen sogar krank machen kann, ist ein beeindruckender Fund. Dies wird dadurch verstärkt, dass für nicht-soziale Stressoren der Arbeit kein Zusammenhang mit der Glucocorticoid-Sensitivität gefunden werden konnte.

Der Befund passt absolut ins Bild: Stressbedingte psychische Erkrankungen wie Burnout wurden bisher vermehrt in Berufen nachgewiesen, in denen mit Menschen gearbeitet wird. Dazu zählen Pädagogen, Sozialarbeiter und Pflegekräfte. Umso interessanter wäre es, den gefundenen Effekt mit Stichproben aus solchen Berufen zu replizieren.

Was kann man dagegen tun?

Aus wissenschaftlicher Perspektive müssten nun Interventionsstudien zeigen, welche Maßnahmen möglicherweise Abhilfe schaffen.

Rein intuitiv scheint aber klar zu sein: Wenn die Psyche körperliche Veränderungen hervorrufen kann, dann sollte auch die Ursache für die Veränderung und nicht das Symptom selbst bearbeitet werden. Anstatt sich also darüber Gedanken zu machen, welche Arznei die Glucocorticoid-Sensitivität in den Leukozyten wieder erhöhen könnte, sollte sich jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter selbst hinterfragen: Wie können wir gerechtere und damit gesündere Arbeitsplätze gestalten?

Autor: Daniel Fodor

Bildquelle: Antony Mayfield: The sneeze / www.flickr.com

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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