Arbeits- und Organisationspsychologie kurz erklärt

Was versteht man unter Arbeits- und Organisationspsychologie?

Arbeits- und Organisationspsycholog*innen beschreiben und erklären das arbeitsbezogene Verhalten von Personen in Organisationen, also sozialen Institutionen, wie beispielsweise Unternehmen. Die beiden Bereiche ähneln sich fachlich sehr stark. Abgrenzungen sind teilweise schwierig vorzunehmen.

Arbeitspsychologie

In der Arbeitspsychologie geht es darum, die Arbeit an den Menschen anzupassen. Es werden dafür Arbeitsanalysen durchgeführt sowie Handlungsregulationen in den jeweiligen Tätigkeiten angeregt.  Grundgedanke der Handlungsregulationstheorie von Hacker und Volpert ist, dass das Wesentliche beim Handeln seine Regulation ist. Die Handlungsregulation erfolgt durch die Zielbildung eines übergeordneten Ziels, dass zur Erreichung in einzelne Teilziele untergliedert wird. Diese Teilziele können durch bestimmte einzelne Handlungen erreicht werden. Weitere Themen der Arbeitspsychologie umfassen die Bereiche der Arbeitsmotivation und Arbeitszufriedenheit, sowie die gesunde Gestaltung der Arbeit und den Umgang mit Stress.

Organisationspsychologie 

Die Organisationspsychologie hingegen konzentriert sich auf die Anpassung von Personen an andere Individuen, wie beispielsweise an ein Team, und es werden soziale Interaktionen in Organisationen analysiert.

Zu den Themenbereichen zählen Methoden und Maßnahmen für Führungsaufgaben- und Stile in Unternehmen zu entwickeln und anzuwenden, Lösungsansätze für innerbetriebliche Konflikte bereitzustellen, Probleme bei Teamarbeit zu beheben, sowie den Zusammenhalt und Konformität in Arbeitsgruppen zu stärken.

Gesunde Arbeitsbedingungen als Kriterium

In der Vergangenheit war das zentrale Kriterium der Arbeits- und Organisationspsychologie die Steigerung von Produktivität und Leistung. Mittlerweile hat sich die Sicht auf die Arbeit glücklicherweise gewandelt und im Vordergrund einer optimalen Arbeit steht die psychische Gesundheit und die Arbeitszufriedenheit. Seit Ende 2013 ist es daher laut Arbeitsschutzgesetz für Unternehmen verpflichtend eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die auch die psychischen Belastungen ihrer Mitarbeitenden miteinbeziehen. Die psychische Gefährdungsbeurteilung sollte aktualisiert werden, sobald sich Gegebenheiten, wie Arbeitsbedingungen, Fluktuationsrate, und beispielsweise Arbeitsschutzvorschriften ändern.

Anwendungsbeispiele in der Arbeits- und Organisationspsychologie

  • Inner-, zwischen- und überbetriebliche Konflikte
  • Ausgrenzung von Mitarbeitern, Mobbing
  • Umstrukturierungsmaßnahmen, wie Kündigungen, Erweiterung von Abteilungen, etc.
  • lebenslanges Lernen in der Arbeitswelt
  • Optimierung von Arbeitsplätzen und -systemen
  • Arbeitsmotivation, Arbeitszufriedenheit, Führungsverhalten

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