So wird DearEmployee zum Partner für Ihr Unternehmen

DearEmployee – stellt die richtigen Fragen

Was sind die Bedarfe von einzelnen Teams meines Unternehmens? Welche Arbeitsbedingungen wirken sich positiv und welche negativ auf die Gesundheit, Motivation und Bindung unserer Beschäftigten aus? Mit welchen Maßnahmen können wir die Gesundheit und Motivation von Teams stärken? Was ist für die Mitarbeiterbindung in meinem Unternehmen besonders relevant? Und wie gestaltet man Employer Branding nachhaltig und sinnvoll?

Dies sind ein paar der Fragen, mit denen sowohl Geschäftsführer*innen, People & Culture Manager*innen, HRler*innen, BGMler*innen und Führungskräfte auf uns zukommen. Denn unsere Arbeitswelt ist komplex und im stetigen Wandel und die damit einhergehenden Herausforderungen werden im Arbeitsalltag für Beschäftigte spürbar und wirken sich auch auf die Gesundheit, Motivation und Bindung der Beschäftigten aus. Wir möchten daher Unternehmen unterstützen die oben genannten Fragen zu klären und sie in der Gestaltung einer gesunden und motivierenden Arbeitswelt zu unterstützen.

Das erwartet Sie konkret in unserem Kennenlern-Termin

Im Rahmen unseres Kennenlern-Termins (45 Minuten, remote) gehen wir zunächst in den Austausch mit einer klaren Intention: wir wollen Sie besser kennenlernen, Ihr Unternehmen und Ihre Bedarfe verstehen und besprechen, wie wir Sie in Ihrer Arbeit und den gesetzten Zielen bestmöglich unterstützen können. Für uns hierbei immer zentral: wir wollen gemeinsam herausfinden, ob und wie eine Zusammenarbeit für Ihr Unternehmen zielführend ist und gestalten daher den Termin inhaltlich nach Ihren Fragen und Wünschen.

Natürlich ist es dann in einem nächsten Schritt wichtig, dass auch Sie die Möglichkeit bekommen uns besser kennenzulernen. Wir stellen unser Unternehmen, unsere Vision und unsere Corporate Health Plattform vor und erläutern welche wissenschaftliche und arbeitspsychologische Fachexpertise wir mitbringen, um Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen. Wir gehen hierbei auf die Hintergründe unserer Produkte ein, die Entstehung, vor allem aber auch die Wissenschaftlichkeit und Wirksamkeit unserer Plattform.

Anschließend, möchten wir Ihre Erwartungen und unsere Produkte miteinander abgleichen – bieten wir den Mehrwert, den Sie aktuell suchen und stellt DearEmployee den richtigen Partner zu Erreichung Ihrer Ziele dar?
Hierbei wollen wir Ihnen einen Einblick geben, wie mit unserer Corporate Health Platform präventiv und nachhaltig ein gesundes Arbeitsumfeld geschaffen wird. Uns ist wichtig, die Bedeutung von datenbasierten Entscheidungen im BGM und HR herauszustellen: Nur mit einer klaren Datenbasis können effiziente Entscheidungen für passende und zielorientierte Maßnahmen getroffen werden. Darüber hinaus stellen wir Ihnen unser DearEmployee Assistance Program vor, welches jeden einzelnen Beschäftigten bei seinen individuellen Herausforderungen optimal unterstützt und für einen dauerhaften Erhalt einer gesunden Arbeitskultur sorgt.

It`s a match

Und da Ihre Zeit ist kostbar ist – am Ende des Termins wollen wir sicher gehen, dass Sie eine ausreichende Grundlage haben, um zu entscheiden, ob wir der geeignete Partner für die Erreichung Ihrer Ziele sein können und beenden daher den gemeinsamen Austausch mit Ihrem Feedback an uns: was sind Ihre Gedanken zu DearEmployee? Wo sind aktuell offene Fragen oder Unklarheiten?
Wenn Sie sich vorstellen können auf Basis des Gehörten/Gesehenen mit DearEmployee zusammenzuarbeiten, dann gehen wir gemeinsam die nächsten Schritte durch. Gerne binden wir darauf aufbauend weitere Stakeholder Ihres Unternehmens in nächste Gespräche mit ein, entwerfen mit Ihnen gemeinsam ein passendes Angebot und sprechen natürlich auch über die individuelle Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

Let’s make work a better place – together!

Kennenlern-Termin anfragen

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

Workplace Insights

Wie geht es Deiner Branche?
Finde es heraus im interaktiven Dashboard
zur Arbeitswelt von heute

  • Group-1-320x159

GB Psych Dokumentation: Was das Gesetz wirklich verlangt

Auf einen Blick: §6 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet Arbeitgeber, die Ergebnisse …

GB Psych und Betriebsrat: So gelingt die Zusammenarbeit

Auf einen Blick: Der Betriebsrat hat bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung …

GBPsych Methoden im Vergleich: Fragebogen, Interview oder Beobachtung?

Auf einen Blick: Die GB Psych (psychische Gefährdungsbeurteilung) kann mit …

GDA-Leitlinie zur GBPsych: Was sie fordert und wie Du sie erfüllst

Auf einen Blick: Die GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer …