So bauen Sie Beschäftigte in Lebenskrisen wieder auf

Lebenskrisen treffen MitarbeiterInnen oft unvorbereitet. Plötzlicher Pflegebedarf von Angehörigen, Trennungen oder finanzielle Schwierigkeiten können eine große private Belastung bedeuten, die sich letztendlich auch auf die Arbeitsfähigkeit auswirkt. Jeder Zweite war schon mal von einer privaten Lebenskrise betroffen. Wie Führungskräfte mit diesen privaten Herausforderungen umgehen, kann dabei einen entscheidenden Einfluss auf die Lösung der Krise haben.

2017 wurde im AOK Fehlzeitenreport ein besonderer Fokus auf Lebenskrisen gelegt, denn aus der Befragung von 2000 MitarbeiterInnen ging hervor, dass jeder Zweite (53,4%) schon mal von einer privaten Lebenskrise betroffen war. Zwei Drittel der Betroffenen fühlten sich durch die Krisen weniger leistungsfähig oder gingen während dieser Zeit krank zur Arbeit. Dabei berichteten 58,7% von körperlichen und 79% von psychischen Problemen durch Lebenskrisen. Des Weiteren zeigt der Report, dass in den letzten zehn Jahren nicht nur die Zahl der psychisch Erkrankten gestiegen ist, sondern auch die Ausfallzeit je Patient. Mit 25,7 Tagen fallen ArbeitnehmerInnen wegen psychischer Probleme fast doppelt so lange aus als der Durchschnitt mit 11,7 Tagen.

Alter und Lebenskrise

Der Report zeigte, dass sich die Auslöser von Lebenskrisen und deren Häufigkeit je nach Lebensphasen unterscheiden. Während jüngere Erwerbstätige neben privaten Konflikten auch finanzielle und soziale Probleme als Ursache einer Lebenskrise angaben, spielten Krankheit, Altern oder der Tod des eigenen Partners bei den 50-65-Jährigen eine größere Rolle. Dabei wächst die Wahrscheinlichkeit von einer solchen Krise betroffen zu sein mit dem Alter. Bei Beschäftigten unter Dreißig hatten nur etwas mehr als ein Drittel (37,6 Prozent) bereits kritische Lebensereignisse erfahren. Bei den über fünfzig Jährigen waren es fast zwei Drittel (64,7 Prozent). Mit Blick auf den demografischen Wandel und die damit einhergehende, alternde Belegschaft steigt die Wahrscheinlichkeit, dass MitarbeiterInnen von Lebenskrisen getroffen werden. Doch welche Rolle spielen die privaten Herausforderungen im Berufsalltag?

Was können Arbeitgeber tun?

Der Report verdeutlichte, dass sich private Probleme schnell auch auf den Arbeitsalltag auswirken können und nicht nur einzelne MitarbeiterInnen betreffen, sondern in weiterer Folge auch die Arbeit in Teams und somit langfristig auch den Erfolg des Unternehmens beeinflussen können. Der AOK-Report zeigte, dass Führungskräfte eine wichtige Rolle in der Bewältigung von Lebenskrisen spielen können. Denn wenn die Befragten das soziale Verhalten ihrer Vorgesetzten als positiv beurteilten, gaben sie im Vergleich zu ArbeitnehmerInnen, die das Vorgesetztenverhalten als negativ beurteilten fünfmal so häufig den Vorgesetzten, aber auch doppelt so häufig die Arbeitskollegen als Hilfe bei der eigenen Krise an. „Wenn Krisen sowohl aus Sicht der des Betriebes als auch des betroffenen Beschäftigten gut gemeistert werden, können beide Seiten gestärkt daraus hervorgehen.“, so Helmut Schröder, Stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO).

Was können ArbeitgeberInnen also konkret beitragen, um ihre MitarbeiterInnen in Krisensituationen zu unterstützen? Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit/Teilzeit gaben 20 Prozent als hilfreich an. Auch unbezahlter Urlaub/Sonderurlaub (12 Prozent) sowie eine Vermittlung in professionelle Hilfe (12 Prozent) wurde von Betroffenen als unterstützend erlebt.

Offene Unternehmenskultur fördern

Entsprechende Unterstützungsformate anbieten zu können, setzt natürlich voraus, von privaten Herausforderungen überhaupt zu wissen. Eine gesunde Führungskultur bildet daher den Grundpfeiler für eine offene Unternehmenskultur. Ihre Rolle als AnsprechpartnerIn für belastetet Beschäftigte sollten Führungskräfte daher ernst nehmen. Besteht Angst davor, private Probleme der MitarbeiterInnen offen zu besprechen, gibt es gute Schulungsangebote, um die richtige Gesprächsführung zu erlernen. Denn ohne die Offenheit für die Anliegen der MitarbeiterInnen wird auch die Angst geschürt, private Probleme überhaupt zu thematisieren. Das kann die Situation weiter verschlimmern. DearEmployee kann hier mit entsprechenden Schulungsangeboten unterstützen.

Unterstützung verbessern

Aber auch wenn Führungskräfte verständnisvoll auf private Probleme ihrer MitarbeiterInnen reagieren, können die Möglichkeiten der Unterstützung im beruflichen Alltag an Ihre Grenzen stoßen. Hier können Employee Assistance Programme (EAP) helfen. Das zeigt auch der AOK-Fehlzeitenreport. Fast ein Fünftel der von einer Lebenskrise Betroffenen gab an, keine betriebliche Unterstützung erhalten zu haben (19 Prozent). In vielen großen Unternehmen dagegen gibt es bereits entsprechende Angebote.

„Viele Unternehmen wissen um die hohe Relevanz betrieblicher Angebote in Lebenskrisen. Einen Nachholbedarf sehen wir jedoch bei kleinen Betrieben mit unter zehn Mitarbeitern.“, unterstreicht Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Dabei müssen auch nicht alle Maßnahmen vom Betrieb selbst angeboten werden. Mittels Betriebspartnerschaften können zum Beispiel mehrere Betriebe in einer Region gemeinsam Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement durchführen. Oder man implementiert ein EAP mit Unterstützung von außen. Das kann auf mehreren Ebenen hilfreich sein.

Auf Bedürfnisse flexibel reagieren

Wie geht man beispielsweise damit um, wenn MitarbeiterInnen mit Ihren Problemen anonym bleiben wollen? Die gesetzlich vorgeschriebene, psychische Gefährdungsbeurteilung bietet dazu eine ideale Grundlage. Anonym können sich MitarbeiterInnen ehrlich zu ihrer Arbeit und Ihrem Befinden äußern. Basierend auf den Ergebnissen können ArbeitgeberInnen Handlungsbedarf erkennen und passende Maßnahmen einleiten. DearEmployee kann dabei unterstützen, die Höhe und Art des Bedarfs von Unterstützungsangeboten zu analysieren. Gemeinsam mit unseren Partnern können in der Folge entsprechende Kontingente zur Verfügung gestellt werden.

Ohne die Anonymität gegenüber dem Arbeitgeber zu verlieren, können MitarbeiterInnen dann auf diese Angebote zurückgreifen. Besteht der Bedarf oder Wunsch sich in psychologische Behandlung zu begeben, kann DearEmployee gemeinsam mit unseren Partnern dabei unterstützen, einen Therapieplatz zu finden. Denn die Wartezeiten sind meist lang und die Suche nach einem passenden Therapieplatz zusätzlich belastend. Übergangsweise kann auch eine Online-Therapie helfen. Auch hier hat DearEmployee in Selfapy einen kompetenten Partner. Auch bei der privaten Pflege von Angehörigen, kann der Arbeitgeber spezifische Unterstützung anbieten.

MitarbeiterInnen und ArbeitgeberInnen profitieren gleichermaßen

Gesetzlich ist in der PGB zwar nur die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorgegeben, möchte man die Mitarbeiter aber bestmöglich unterstützen, darf man sich keine blinden Flecken erlauben. Vielmehr sollte man konkret nachfragen, wie es den MitarbeiterInnen geht und genau das macht DearEmployee. Eine zukunftsorientierte Personalpolitik mit einem innovativen betrieblichen Gesundheitsmanagement kann somit schnell und effektiv auf die neuen Herausforderungen reagieren.

Dabei sind die Kosten für die Einführung eines Employee Assistance Programs gering. Die positiven Effekte, wie die Verbesserung der Gesundheit der MitarbeiterInnen und somit die Verbesserung der Leistungsfähigkeit sowie die Minimierung von Krankheitstagen machen sich dafür langfristig bemerkbar. So profitieren von den Unterstützungsleistungen nicht nur die ArbeitnehmerInnen. Die AOK-Erhebung zeigt zudem, dass unterstützende Maßnahmen nicht nur die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten steigern, sondern sie auch länger an das Unternehmen bindet. Denn MitarbeiterInnen, die bei einer Lebenskrise wertvolle Unterstützung von ihrem Arbeitgeber erfahren haben, fühlen sich emotional stärker mit dem Unternehmen verbunden.

Autor: Daniel Fodor

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der DEKRA.

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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