Sustainable Development Goals – Unternehmensbedeutsamkeit

Nachhaltigkeit in Unternehmen

Im Laufe der Jahre ist die Anzahl an unterschiedlichsten Unternehmen in verschiedenen Branchen gewachsen. Darüber hinaus findet die Entwicklung von Unternehmenskultur im Zusammenhang mit den vorherrschenden Arbeitsbedingungen innerhalb eines Unternehmens statt. Insbesondere die Anforderungen zu gesellschaftlichen und umweltbezogenen Fragen hat sich verändert und weiter in den Mittelpunkt der Unternehmenskultur gestellt. Nachhaltigkeit gehört als ausbaufähiger Faktor mit zu einem Unternehmen. Durch die Konferenz der Vereinen Nationen im Jahr 2015 zu den Sustainable Development Goals (SDG), steht vorwiegend Nachhaltigkeit an oberster Stelle für Unternehmen. Die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen dienen Unternehmen als Orientierungshilfe für verantwortungsvolles und zukunftsorientiertes Unternehmertum, und helfen ihnen dabei, ihre Ziele und Handlungen nachhaltig auszurichten.

Die Bedeutsamkeit von Sustainable Development Goals im Unternehmen?

Von 17 festgelegten Zielen stehen insbesondere Ziele drei und acht im Vordergrund für Unternehmen. Das dritte Ziel trägt den Titel Gesundheit und Wohlbefinden. Bei diesem Ziel geht es darum ein gesundes Leben zu gewährleisten und das Wohlbefinden zu fördern. Hierunter nennt man explizit auch das Fördern der psychischen Gesundheit. Um dieses Ziel zu erreichen steht hauptsächlich die Reduktion von Risikofaktoren für mentale Gesundheit im Vordergrund. Dies geht Hand in Hand mit dem achten Ziel für menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftwachstum. Denn wahrgenommenes und gut strukturiertes Gesundheitsmanagement wird als wichtiger Bestandteil der Arbeitgeberattraktivität gesehen und kann somit die Nachhaltigkeit von Unternehmen, in Bezug auf mentale Gesundheit, steigern.

 

 

 

 

 

 

Gesundheit und Wohlbefinden im Unternehmen (3)

  • Anzahl der Risiken für mentale Gesundheit reduzieren
  • Zugang zu Angeboten für mentale Gesundheit bieten
  • Ergreifen von präventiven Maßnahmen, so dass es nicht zur Senkung mentaler Gesundheit kommt
  • Gesunde Arbeitsbedingungen schaffen und aufrechterhalten

Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftwachstum (8)

  • Sichere Arbeitsumgebung schaffen
  • Menschenwürdige Arbeitsbedingungen gewährleisten
  • Potential zu Erhöhung der Arbeitsplatzkapazität
  • Förderung des Wirtschaftswachstums

 

Mentale Gesundheit und Nachhaltigkeit – Wege zur Umsetzung der Sustainable Development Goals

Vor allem die Ziele drei und acht sollten im Fokus jedes Unternehmens stehen. Doch wie genau kann dies umgesetzt werden? Um das Umsetzen leichter zu gestalten hier ein paar Schritte, wie man die Sustainable Development Goals im Unternehmen intergrieren kann:

  1. Es ist von hoher Bedeutung nicht nur mit Obst und einer achtsamkeitsbasierten App zu werben. Den Beschäftigten sollte ein Zugang zu anonymen, niedrigschwelligen Angeboten für mentale Gesundheit geboten werden.
  2. Fragen Sie ihre Beschäftigten! Was brauchen diese um sich in ihrer Gesundheit besser zu fühlen?
  3. Ganz wichtig: nicht nur bei einer Befragung belassen. Maßgeschneiderte Lösung für die Umsetzung der Forderungen von Beschäftigten zu finden ist hier zielgebend.
  4. Last but not least: Trauen Sie sich Maßnahmen umzusetzen.

Denn nur gesunde Beschäftigte, die unter motivierenden Arbeitsbedingungen arbeiten, können nachhaltig in ihrer mentalen Gesundheit gestärkt werden. Und dafür sind nicht nur Beschäftigt dankbar sein, denn die positive Erfahrung, die Beschäftigte in Ihrem Unternehmen haben, zieht auch neue Top-Mitarbeiter:Innen an.

DearEmployee: Making work a better place

Die Corporate Health Plattform von DearEmployee kann Unternehmen bei diesen Zielen unterstützen. Denn die neuen Erfolgshighlights zeigen, wie wichtig das Umsetzen der Sustainable Development Goals im Unternehmen ist. Die Daten von 19.510 Arbeitnehmenden aus 189 Unternehmen sprechen für sich. Mithilfe von DearEmployee sind 35.6% weniger der Arbeitnehmenden gefährdet an Burn-Out zu erkranken. Außerdem konnten die Risikofaktoren für mentale Gesundheit um 56.5% reduiziert werden in den Unternehmen.

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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