Warum gerade im mittleren Management Burnout Prävention wichtig ist

Sich beschwerende Mitarbeiter:innen auf der einen Seite, Druck und Anforderungen von der Führungsetage auf der anderen: Abteilungsleiter:innen, Teamleiter:innen und Co. rutschen als mittlere Führungskräfte schnell in die Sandwich-Falle und sollten somit die erste Zielgruppe für Burnout Prävention im Unternehmen sein. Führungskräfte leiden allgemein oft unter hoher Arbeitsintensität und geringer Anerkennung ihrer Leistung. Die Folge davon ist ein höheres Risiko für psychische Beschwerden und im Ernstfall sogar an einem Burnout zu erkranken. Hinzu kommt, dass Führungskräfte in der betrieblichen Gesundheitsförderung nur selten Berücksichtigung finden.

Besonders stressgefährdet sind Führungskräfte in sogenannten Sandwich-Positionen, weil sie zwischen zwei Hierarchieebenen stehen. Bei ihnen kommen zum Beispiel auch Angstsymptomatiken und Depressionen häufiger vor als bei der Chefetage oder bei den Beschäftigten ohne Führungsverantwortung. Sie müssen gleichzeitig den Ansprüchen ihrer Führungskräfte und ihrer Mitarbeitenden gerecht werden und dazu auch denen ihrer Familie. Sie halten die Funktion zwischen der strategischen Spitze einer Organisation und dem ausführenden Kern. Außerdem sind sie Vermittler:innen zwischen Einheiten und Abteilungen. Also eine wichtige stabilisierende und verknüpfende Position im Unternehmen.

Problemfelder des mittleren Managements

Was sind im Detail die Herausforderungen mit denen Manager:innen im mittleren Management konfrontiert sind und die bei Überforderung zu Burnout führen können? Einerseits erleben mittlere Manager:innen häufig Rollenkonflikte, da sie zwischen den Stühlen sitzen und sowohl als das Management, als auch als die untergeordneten Mitarbeitenden fungieren. Hier sind sie Führungskraft, dort sind sie Mitarbeiter:in. Aufgrund dieser Position stehen sie häufig unter besonderem Leistungsdruck.

Hinzu kommen noch moralische Konflikte, bspw. wenn sie gegen eigene Werte handeln, also Entscheidungen der obersten Etage umsetzen müssen, obwohl sie diese eventuell nicht vertreten. Ein weiterer belastender Punkt sind die Qualifikationsdefizite. Oft werden sie in ihrer Position als Führungskraft nicht herangeführt. Dabei benötigen Personen mit Führungsverantwortung besondere Skills, um gute Arbeit zu leisten und erfolgreich zu führen. Personen im mittleren Management werden auch seltener in die Strategieentwicklung mit eingebunden. Dies ist ein Fehler, da sie durch ihre zentrale Position eine gute Übersicht über die Lage haben und am Ende auch die neue Strategie umsetzen sollen. Wenn diese dann nicht klappt, müssen sie dafür oft die Verantwortung tragen. Im Erfolgsfall hingegen, erhalten sie trotzdem nicht ausreichend Würdigung für ihre Leistung. Insgesamt müssen Personen im mittleren Management eine hohe Verantwortung tragen, bei einem geringen Handlungsspielraum.

Burnout Prävention speziell für das mittlere Management

Was können nun Personaler:innen oder die Geschäftsführung tun, um das Arbeitsleben fürs mittlere Management angenehmer und auch attraktiver zu gestalten?

  1. Interne Rekrutierung: In der Mitte benötigt es ein starkes internes Netzwerk und solide Unternehmenskenntnisse, die gerade Nachwuchskräfte aus den eigenen Reihen mitbringen. Hier sind Personalentwicklungsmaßnahmen für den eigenen Nachwuchs essentiell.
  2. Professionalisierung: Die benötigten Fähigkeiten können nicht im Vorbeigehen erlangt werden, sodass Weiterentwicklungsmaßnahmen für Führungskräfte auch in den Maßnahmenkatalog aufgenommen werden sollten.
  3. Mehr Entscheidungsspielraum: Dies reduziert die mögliche Eigenwahrnehmung als bloße Erfüllungshilfe der Chefetage zu dienen und minimiert Rollenkonflikte.
  4. Wertschätzung: Laut Studien empfinden nur 28% ihre Entlohnung als angemessen. Wertschätzung kann aber auch durch bspw. neue Verantwortungsbereiche gezeigt werden.
  5. Integration in die Strategieentwicklung: Teil des Entscheidungsprozess zu sein reduziert die moralische Belastung, Vorgaben durchzusetzen, die man nicht vertritt oder nachvollziehen kann oder in die man nicht involviert war.

Wichtig ist das häufig unterschätzte mittlere Management in der Burnout Prävention zu berücksichtigen, da sie gerade auch wegen ihrer Sandwich-Position erheblichen Einfluss auf den Unternehmenserfolg haben.

 

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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