Arbeiten im Homeoffice – Chance oder Risiko?

Arbeiten im Home Office - Chance oder Risiko?

Morgens um 6 in Deutschland – Der Wecker läutet den Beginn eines neuen Arbeitstags ein. Auf dem Weg zum allmorgendlichen Kaffee schallt aus dem Kinderzimmer ein lautes Husten: das zweijährige Kind ist krank, kann nicht in die Kita und auf die Schnelle ist niemand zur Notfall-Betreuung erreichbar. Berufs- und Familienleben in Einklang zu bringen wird schnell zur Herausforderung, wenn Unvorhersehbares eintritt und kein soziales Netzwerk die Anwesenheit zuhause kompensieren kann. Das Vereinbarkeitsproblem betrifft jedoch nicht nur Mütter und Väter, sondern auch pflegende Angehörige und alle, die aufgrund vieler Überstunden, unregelmäßiger Arbeitszeiten oder langer Arbeitswege, Schwierigkeiten haben, private Beziehungen zu pflegen.

Warum zuhause arbeiten?

Viele Beschäftigte sehen in der Flexibilisierung des Arbeitsplatzes eine Lösung für diese Probleme: So gaben beispielsweise 87% der Eltern in der AOK-Familienstudie 2014 den Wunsch an, im Homeoffice (von Zuhause aus) arbeiten zu können. Das Arbeiten im Homeoffice hat auch nachweislich positive Effekte: Analysen aus den Daten von DearEmployee, die deutschlandweit an über 3.500 Beschäftigten unterschiedlicher Branchen erhoben wurden, bestätigen einen positiven Zusammenhang zwischen örtlich flexiblem Arbeiten und einem erhöhten Gesundheitsempfinden. Auch die AOK-Studie bestätigt: wer örtlich flexibel arbeiten kann, ist körperlich und seelisch gesünder. Konkret haben Beschäftigte mit Möglichkeit zum Homeoffice nachweislich ein geringeres Risiko für Übergewicht, erhöhten Alkoholkonsum, Bewegungsmangel, Zigarettenkonsum und Depressionen (Henke et al., 2016).

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin nennt als weitere Vorteile der Arbeitens von zuhause aus: weniger Stress durch Pendeln, durch die Trennung von der Familie bei Wochenendpendlern und eine bessere Planbarkeit von Arbeits- und Privatleben. Kurz: eine ausgewogenere Work-Life-Balance. Dies gilt vor allem dann, wenn mit der örtlichen auch eine zeitliche Flexibilität einhergeht.

Vorteile auch für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber profitieren, wenn sie das Arbeiten von Zuhause aus anbieten: Einerseits können sie als attraktiver Arbeitgeber bei potenziellen Bewerbern und Bewerberinnen punkten. Außerdem wirkt sich das flexible Arbeiten auf die Produktivität aus: Eine Studie mit über 4000 Beschäftigten aus einer Vielzahl von Industriezweigen ergab die höchsten Werte für Motivation, Engagement und Arbeitsleistung für all diejenigen, die am häufigsten von Zuhause aus arbeiten konnten (Rupietta et al., 2018). Auch unsere DearEmployee-Befragungen zeigen: Beschäftigte, die die Möglichkeit hatten, gelegentlich von Zuhause aus zu arbeiten, gingen ihrer Arbeit mit mehr Motivation nach. Und darüber hinaus fühlten sie sich dies ihrem Arbeitgeber auch mehr verbunden. Das Arbeiten im Homeoffice scheint also eine zufriedenstellende und gewinnbringende Methode zu sein, um wichtige Bedürfnisse auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerebene zu befriedigen und birgt die Chance für eine erhöhte Leistungsbereitschaft.

Home Office: Warum manche Unternehmen zögern

Im internationalen Vergleich scheint die Entwicklung der mobilen Arbeit in Deutschland eher zu stagnieren. In den USA beispielsweise arbeitet bereits ein Viertel der Bevölkerung fernab des Büros und ca. die Hälfte aller Firmen machen dies für ihre Angestellten möglich. Für Deutschland gilt: Nur knapp 30% der deutschen Unternehmen bieten zumindest ein gelegentliches Arbeiten im Homeoffice an. So können 63% der Deutschen mit Interesse an mobilem Arbeiten dies nicht nutzen, da es in ihrem Berufsfeld nicht möglich ist oder der Arbeitgeber es trotz vorhandener Ressourcen nicht anbietet (Digital Index 2017/2018 der Initiative D21).

Warum das Zögern bei der Einführung von Home Office-Regeln?

Für Arbeitgeber sind es nicht selten arbeitsrechtliche Bedenken, denn auch für mobil arbeitende Beschäftigte müssen Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Datenschutz und Grundsicherung geregelt sichergestellt werden. Nach dem Fachbereich für Arbeit und Soziales des deutschen Bundestages gilt es zwischen mobilem Arbeiten und Telearbeit im Sinne des § 2 Abs. 7 Arbeitsstättenverordnung zu unterscheiden. So ist mobiles Arbeiten nicht an einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden und bedingt keine Sonderregelungen, die von der Arbeit im Büro abweichen.

Für Telearbeit gibt es hingegen gesetzlich geregelte und vertraglich abgesicherte engere Rahmenbedingungen, die sich auf einen festgelegten Bildschirmarbeitsplatz beziehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen Arbeitsplatz mit geeigneten Arbeits- und Kommunikationsmitteln und dem nötigen Mobiliar auszustatten. Viele Arbeitgeber fürchten diesen Aufwand. Hinzu kommt, dass sich die Einhaltung verschiedener Rahmenbedingungen, z.B. im Bereich Datenschutz, ihrer Kontrolle entziehet, sodass eher dazu tendiert wird, kein mobiles Arbeiten bzw. Telearbeit anzubieten.

Selbst wenn mobiles Arbeiten generell möglich und sogar erlaubt ist, wird es oft nicht gern gesehen. Deshalb nutzen 12% der deutschen Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit des Homeoffices nicht aus – aus Angst, dadurch einen Karrierenachteil zu erfahren. Diese Befundlage spiegelt sich auch in vielen DearEmployee-Befragungen wieder: Für die meisten Beschäftigten scheitert die Umsetzung des Homeoffice an der Erlaubnis oder der Akzeptanz des mobilen Arbeitens. Fast ebenso häufig fehlen auch faire Regelungen, die für Gleichberechtigung unter den Beschäftigten bei der Nutzung des Homeoffice sorgen.

Risiken im Homeoffice

Ein weiterer Grund, den einige Arbeitgeber für ihre Zurückhaltung beim Homeoffice-Angebot nennen, sind mögliche gesundheitliche und soziale Risiken. Denn das mobile Arbeiten erfordert oft digitale Kommunikationsmittel, die den professionellen Austausch einfacher, schneller und flexibler gestalten. Die Nutzung dieser Tools kann aber mit einer permanenten Erreichbarkeit und häufigem arbeitsbezogenen Kontakt außerhalb der regulären Arbeitszeiten einhergehen. Was zu einer erhöhten psychischen Beanspruchung führen kann.

Auch häufige Unterbrechungen des Arbeitsflusses durch Familienangehörige oder der verminderte persönliche Austausch mit dem Team (i.S. einer sozialen Isolation) gehören zu den Ursachen einer möglichen Gesundheitsgefährdung. Insbesondere aber neigen Beschäftigte mit mobilen Arbeitsmöglichkeiten dazu, Mehrarbeit und Überstunden zu leisten. Der Grund dafür sind zumeist fehlende zeitliche Rahmen, an die es sich zu halten gilt. Überstunden und ständige Erreichbarkeit: Werden keine klaren Grenzen zwischen Beruf und Privatleben gesetzt, wird das Homeoffice schnell zur Belastung. Vielen Beschäftigten fällt es nach Feierabend hier schwer, abzuschalten.

Die Techniker Krankenkasse warnt deshalb vor physischen und psychischen Gesundheitsbeschwerden. Dazu zählen: Muskel- oder Skelett- Erkrankungen (insbesondere Rücken-, Schulter- und Nackenschmerzen), innerer Unruhe, Angstgefühlen und Schlafstörungen. Die negativen Effekte des Homeoffice können sich im Übrigen auch auf die Familien ausdehnen. So können die Qualität der Beziehungen ebenso wie die Gesundheit der Familienmitglieder durch eine ungünstige Ausgestaltung des Arbeitens im Home Office leiden. Natürlich spielt hierbei die Dauer und Häufigkeit des Arbeitens im Homeoffice eine Rolle, da negative Effekte häufiger bei den Beschäftigen beobachtet werden, die nahezu ausschließlich zuhause arbeiten (Heiden et al., 2018).

Fazit: Gesundes Home Office – Wie gelingt es?

Es scheint grundlegend zwei Regeln zu geben, um das Arbeiten im Homeoffice gesund umzusetzen:

  1. Klare Rahmenbedingungen (z.B. zu Arbeitszeiten) festlegen und deren Einhaltung kontrollieren, damit die Vorteile der örtlichen Flexibilität ausgeschöpft und die Gesundheit der Mitarbeiter*innen sichergestellt werden kann.
  2. Die goldene Mitte zwischen Teleheimarbeit und der Arbeit vor Ort finden, um eine gesunde Balance sicherstellen zu können.

In der richtigen Dosis und in einem geregeltem Rahmen kann das Homeoffice dann sein volles Potenzial entfalten. Dann bietet es eine große Chance für Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen. Konkrete Vorschläge für eine gelungene Umsetzung gibt es im Blogbeitrag: Mit den richtigen Mitteln zur gesunden Arbeit im Home Office.

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit der DEKRA.

Autor: Fabian Meißner, mit Dr. Amelie Wiedemann

 

Calmbach M., Flaig B., Roden I., (2014): AOK-Familienstudie 2014. Forschungsbericht des SINUS-Instituts Teil 1: Repräsentativbefragung von Eltern mit Kindern von 4 bis 14 Jahren im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. Im Internet unter: http://www.aok-bv.de/imperia/md/aokbv/presse/pressemitteilungen/archiv/2014/aok_familienstudie_2014_gesamtbericht_band_1.pdf, Stand: 05.09.2016

Heiden, M., Richardsson, L., Wiitavaara, B., & Boman, E. (2018, August). Telecommuting in Academia–Associations with Staff’s Health and Well-Being. In Congress of the International Ergonomics Association (pp. 308-312). Springer, Cham.

Henke, R. M., Benevent, R., Schulte, P., Rinehart, C., Crighton, K. A., & Corcoran, M. (2016). The effects of telecommuting intensity on employee health. American Journal of Health Promotion, 30(8), 604-612.

Rupietta, K., & Beckmann, M. (2018). Working from Home: What Is the Effect on Employees’ Effort? Schmalenbach Business Review, 70(1), 25–55.

https://www.bundestag.de/resource/blob/516470/3a2134679f90bd45dc12dbef26049977/WD-6-149-16-pdf-data.pdf

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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