TOP 5 Branchen mit Burnout Gefährdung

Branchen Burnout

Die Prävalenz von Burnout ist trotz der Aufnahme in das ICD-11 weiterhin am steigen. Zwar ist das Syndrom in der Person angelagert und somit hat jede:r Mitarbeiter:in auch ein individuelles Risiko, allerdings gibt es Branchen, die eine höhere Gefährdung für Burnout haben. In der Vergangenheit hat sich DearEmployee bereits angeschaut welche 10 Berufe eine Gefährdung für Burnout haben. Im Folgenden stellen wir nun auch vor, welche 5 Branchen darüber hinaus die höchste Gefahr für die Gesundheit haben.

Ist Burnout eine anerkannte Berufskrankheit?

Nein, das Burnoutsyndrom ist keine anerkannte Berufskrankheit. Als Berufskrankheit bezeichnet werden kann nur, was auch ausschließlich oder mehrheitlich durch den Beruf ausgelöst wird. Folglich bezeichnet man Burnout als eine berufsassoziierte Gesundheitsstörung, da im Regelfall nicht ausgeschlossen werden kann, ob noch andere Faktoren die Symptomatik bedingen. Weiterhin spiegelt sich das auch im Eintrag im ICD-11, zwar wird dort Burnout als ein Problem im Umgang mit Berufstätigkeit oder Arbeitslosigkeit klassifiziert, jedoch eben nicht als eine Krankheit. Somit ist das Burnoutsyndrom zwar keine Berufskrankheit, es gibt jedoch Branchen, die eine schlichtweg höhere Prävalenz aufweisen.

Welche Branchen sind besonders gefährdet?

Es gibt verschiedene Instrumente, die verwendet werden können, um die Gefährdung für Burnout zu bestimmen. Die Ergebnisse der DearEmployee Workplace Insights von insgesamt 33.695 Beschäftigten (Stand: 25.01.23) werden im Folgenden vorgestellt. Die TOP 5 Branchen mit der höchsten Mitarbeitergefährdung für einen Burnout sind:

  1. Handel inkl. KFZ-Instandhaltung (16,66%)
  2. Gesundheits- und Sozialwesen (15,23%)
  3. Energieversorgung (15,07%)
  4. Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (13,64%)
  5. Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (13,09%)

 

Die TOP 5 Branchen nach der Burnout-Gefahr (Stand: 25.01.23) Handel Gesundheits- und Sozialwesen Energieversorgung Freiberufliche, technische und wissenschaftliche Dienstleistungen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Während viele nach der Corona-Pandemie wahrscheinlich das Gesundheits- und Sozialwesen an oberster Stelle vermutet haben, zeigt sich in unserem Sample in der Handelsbranche die höchste Gefährdung für die Beschäftigten. Während beide Branchen nah am Menschen arbeiten und somit auch im Sinne der Burnoutforschung eine hohe Belastung aufweisen, ist die Bedeutsamkeit der Arbeit, eine Gesundheitsressource, weitaus höher im Gesundheits- und Sozialwesen als in der Handelsbranche. Anders ausgedrückt, die Arbeit mag vielleicht genauso emotional anstrengend sein, ist aber auch belohnender. Die Energiebranche weist ebenso eine überdurchschnittliche Gefährdung auf, hier stellt eine hohe Arbeitsintensität ein Problem für die Beschäftigten dar. Mitarbeiter:innen in freiberuflichen, wissenschaftlichen oder technischen Dienstleistungen gefährden ihre Gesundheit oftmals durch eine zu hohe Erreichbarkeit und zu viel Verantwortung. Für die die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sind Überstunden und die darunter leidende Work-Life-Balance Risikofaktor Nummer 1.

Zusammenfassung

Burnout kann jeden treffen, unabhängig von der Branche oder dem Beruf. Dennoch gibt es bestimmte Branchen, in denen das Risiko für Burnout besonders hoch ist, darunter die Energieversorgung, das Gesundheits- und Sozialwesen, der Handel, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen sowie die Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Es gibt diverse Gründe, warum diese Branchen ein erhöhtes Risiko für Burnout aufweisen. Dazu zählen hoher Arbeitsdruck, mangelnde Work-Life-Balance, emotionaler Stress und viele weitere Faktoren.

Wenn Du dich in Deinem aktuellen Job überfordert oder ausgebrannt fühlst, zögere nicht Dir Hilfe zu suchen. Die Patientenberatung bietet umfangreiche Beratung über verschiedene Wege, um Deine Gesundheit zu schützen.

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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