Burnout – wer ist betroffen?

Welche Berufsgruppen sind am ehesten gefährdet?

Burnout. Das größte psychische Hindernis innerhalb des Arbeitskontextes. Als Folge von chronischem Stress auf dem Arbeitsplatz führt es sogar häufig in eine Depression. Insgesamt leiden ca. 13 Millionen Beschäftigte in Deutschland an Burnout. Welcher Beruf ist besser vor Stress geschützt, welcher ist Burnout gefährdet? In sozialen Berufsfeldern zeichnen sich die emotionalen Herausforderungen, die ihre Arbeit mit sich bringt, stark ab. Vor allem Führungskräfte in der Pflege und im Bereich Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege, sowie Mitarbeiter:innen in der Altenpflege und der Haus- und Familienpflege weisen mit die höchsten Fehlzeiten aufgrund einer Burnout Symptomatik auf. Auch Mitarbeiter:innen im Dialogmarketing und in der Erwachsenenbildung, Führungskräfte in der Gastronomie und im Verkauf, sowie Ausbildende und pädagogisches Personal in der betrieblichen Ausbildung sind die am meisten Burnout bedingten Fehltage zuzuschreiben zusammen mit den oben genannten Berufsgruppen. Zu diesem Ergebnis ist eine Studie der AOK, die die Ursachen von Fehlzeiten nach Branchen aufschlüsselt, nach einer Analyse der eigenen Versichertendaten durch das Wido-Institut gekommen.

Sozialer Stress als Burnout-Faktor

Dass Burnout vor allem soziale und kundenorientierte Berufe trifft, liegt am sozialen Stress, der leicht in herausfordernden sozialen Situationen entsteht. Durch unter anderem emotionale belastende Situationen der Patient:innen geraten Pflegekräfte oft an ihre Belastungsgrenzen, wenn sie selbst zu wenig emotional positiven Erlebnisse im Beruf oder im privaten Alltag ausgesetzt sind und nicht ausreichend Erholungsphasen in ihr Arbeitsleben integrieren können. Aber chronischen Stress trifft nicht nur soziale Berufe, sondern auch Manager:innen und Führungskräfte. Auch zu ihren Aufgaben gehört es zwischenmenschliche Herausforderungen zu meistern und in soziale Extremsituationen zu geraten. Stark emotional belastende zwischenmenschliche Interaktionen stellen einen Faktor dar, der zu gravierender Erschöpfung führen kann.

Burnoutrisiko bei Frauen erhöht

Beruf, Kinder und Haushalt alleine unter einen Hut bekommen – dass das nicht gut gehen kann, liest sich schon nach ein paar Wörtern heraus. Von Frauen werden oft Höchstleistungen verlangt, denn noch immer sind sie es oft, die sich zum größten Teil alleine um die Kindererziehung und den Haushalt kümmern. Zusätzlich emanzipieren sie sich und ergreifen einen Beruf, nicht weniger erfolgreich als Männer. Doch wie soll das gleichzeitig gelingen? Das Müttergenesungswerk hat einen erkennbaren Anstieg von Müttern mit Burnout erkannt. Erfreulicherweise teilen sich immer mehr Eltern die Care Arbeit auf, aber es lässt sich immer noch ein Geschlechtergefälle erkennen, dass Frauen durchschnittlich mehr (Sorge-) Arbeit leisten und damit Burnout gefährdeter sind.

Eine Frage des Alters?

Von Burnout können Jung und Alt gleichermaßen betroffen sein. Auch Kinder im Schulalter können chronischen Stress erleiden und dadurch erschöpfen. Sehr oft trifft es allerdings 35-40-Jährige, wie der DAK Gesundheitsreport angibt. Womöglich könnten der Auslöser zum Teil über die Maße herausfordernden Arbeitsbedingungen sein, den diese Altersgruppe an die zwanzig Jahre erfahren hat. Hinzu hinterfragen in diesem Alter eventuell viele die Sinnhaftigkeit ihrer Tätigkeit, um möglicherweise noch einmal neu anzufangen. Die Midlife-Crisis kann sich bemerkbar machen und auch als Stress- und Burnoutfaktor eine Rolle spielen.

Realitätsschock bei Berufseinsteigern

Man muss noch gar nicht lange arbeiten, um chronisch erschöpft zu sein. Jüngere Arbeitsanfänger:innen trifft es genauso – die totale Erschöpfung nach ein oder zwei Jahren Arbeit. Der Übergang von Studium ins Berufsleben kann derart abweichen, dass es einen komplett aus der Bahn werfen kann. Besonders Lehrpersonal in der Referendariatszeit durchleben ein Erschöpfungssyndrom. Eventuell sind im Studium andere Kompetenzen und Fähigkeiten gefordert als im Berufsalltag und passen doch nicht zum aktuellen Lebensalltag und zu den Erwartungen mancher Berufseinsteiger:innen oder müssen noch angepasst werden. Auch die Persönlichkeitsstruktur beeinflusst die Entstehung eines Burnouts, etwa hoch engagierte, idealistische, sehr motivierte, perfektionistische und überdurchschnittlich leistungsbereite Beschäftigte, die zur Harmoniesucht neigen, leisten besonders häufig über ihre eigenen Grenzen hinaus.

In diesem Blogartikel gibt es weitere Informationen über das Burnout Syndrom, seine Entstehung und Symtome sowie Tipps für die Prävention.

 

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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