Gestresstes Herz – was war da los im Sommer 2006?

Quelle: Lampen et al. (2008)

Bevor Sie weiterlesen: Haben Sie eine Idee, wie die Spitzen der kardiovaskulären Ereignisse im Sommer 2006 in Deutschland zustande gekommen sein könnten?

Und, erraten? Hier die Auflösung:

Lampen et al. (2008) – Original Article: Cardiovascular Events during World Cup Soccer

Intuitiv wissen wir: Stress und körperliche Gesundheit hängen zusammen. Stress hat eine wechselseitige Beziehung mit einer Vielzahl von Erkrankungen. Seien es Autoimmunerkrankungen, gastrointestinale oder auch Krebserkrankungen. Dabei können sowohl akute Stressbelastungen (z.B. schwere Traumata) als auch chronische, alltägliche Belastungen (“daily hazzles”) solche Erkrankungen (mit) verursachen.

Wie direkt sich Stressbelastungen auf das Herz auswirken, dass wurde eindrucksvoll in einer Studie von Lampen und Kollegen untersucht:

Hier wurde die Anzahl an kardiovaskulären Ereignissen wie z.B. akuten Myokardinfarkten in den Jahren 2003, 2005 und 2006 in Deutschland verglichen. Vielleicht haben Sie es schon erraten: Ja, es war ein besonders heißer Sommer. Aber da war noch etwas: Richtig, die Fußball-WM im eigenen Land. Sehen Sie sich bitte noch einmal das Schaubild an: Die Ausschläge der kardiovaskulären Ereignisse lassen sich sehr genau den WM-Spielen mit deutscher Beteiligung zuordnen:

Die Gruppenspiele:

Spiel 1: Deutschland – Costa Rica 4:2
Eröffnungsspiel, die Vorfreude entlädt sich. Deutschland macht trotz zweier Gegentreffern den Sack zu.

Spiel 2: Deutschland – Polen 1:0
Spannung bis zum Schluss, Fußballdeutschland wird erst in der 89. Minute erlöst. Schon etwas mehr Fälle kardiovaskulärer Ereignisse.

Spiel 3: Deutschland – Ecuador 3:0
Das Achtelfinale war hier schon eingetütet, daher liefen die Notrufleitungen weniger heiß.

Die KO-Runde:

Achtelfinale: Deutschland – Schweden 2:0
Souverän. Trotzdem sind KO-Spiele immer aufregender als Gruppenspiele.

Viertelfinale: Deutschland – Argentinien 4:2 i.E.
Ob unsere DFB-Kicker wissen, wie viele Herzerkrankungen sie zu verantworten haben? Elfmeterschießen geht gar nicht!

Halbfinale: Deutschland – Italien 0:2 n.V.
Nächstes Spiel bitte!

Spiel um Platz 3: Deutschland – Portugal 3:1
Nach dem tragischen Halbfinale ist jede Anspannung gewichen. Das Spiel um die goldene Ananas wurde offensichtlich emotional unbeteiligt zur Kenntniss genommen. Es ist das einzige Spiel mit deutscher Beteiligung, bei dem es keinen signifikanten Unterschied in den Herzerkrankungen im Vergleich zu gewöhnlichen Sommertagen gab.

Finale
Jetzt bloß nicht Italien…trotz fehlender deutscher Beteiligung nochmals ein ordentlicher Ausschlag. Oder geht diese Statistik auf unsere Mitbürger*innen mit französischen und italienischen Wurzeln zurück?

Insgesamt waren an den sieben Tagen mit deutschen Spielen die Fälle kardiovaskulärer Ereignisse gegenüber der WM-freien Sommertage um den Faktor 2,66 erhöht. Fußball macht also krank! Zumindest das Zuschauen. Was für eine Verantwortung für die DFB-Kicker!

Autor: Daniel Fodor

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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