Wenn die Mitarbeiterin kündigt: wertschätzendes Offboarding – ein Erfahrungsbericht

Wenn Mitarbeiter:innen kündigen, ist der professionelle Umgang oft schwierig. Ist die Katze erstmal aus dem Sack, dreht sich vieles um Eitelkeiten. Denn eine Kündigung wird oftmals persönlich genommen – eine persönliche Entscheidung gegen die Führungskraft, gegen das Unternehmen, gegen die gemeinsame Vision.

Schluss, Aus, Ende – das wars!

Dieser Blogbeitrag ist ein Erfahrungsbericht von dem DearEmployee-Team und soll die Sichtweise von Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in gleichermaßen beleuchten sowie aufzeigen, warum ein wertschätzendes Offboarding essenziell ist und wie es gelingen kann.

Was ist Offboarding?

Kurz und knapp zur Theorie:

Das Offboarding beschreibt den professionellen Austritt eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin aus dem Unternehmen – von der Kündigung bis zum letzten Arbeitstag. Dieser Prozess ist mit vielen Aufgaben verbunden, die von verschiedenen Personen im Unternehmen erledigt werden. Die Hauptansprechpartner:innen sind die Führungskraft und HR.

Zumeist läuft der Beschäftigtenaustritt auf zwei Ebenen ab: der administrativen und der emotionalen.

Offboarding – ein Erfahrungsbericht:
Das sagt Tara:

Tara Todorovic, Psychologin und seit 2020 bei DearEmployee angestellt, zieht weiter und hat Folgendes zu sagen:

Wandlung ist notwendig wie die Erneuerung der Blätter im Frühling. (Van Gogh)

Ich kann mich nur glücklich schätzen, dass mir DearEmployee den Übergang zu meinem nächsten Frühling so schön gestaltet. ????
Wenn man ehrlich füreinander gebrannt hat, wenn sowohl der Mensch das Unternehmen angefeuert hat, als auch der Arbeitgeber der größte Fan des Menschen war – dann geht man nicht nur im Guten auseinander. Dann geht man im Schönen auseinander.
Kurz vor dem letzten Arbeitstag noch zum Team-Event eingeladen werden – wieso nicht? Die letzten Wochen nochmal Gas geben, anstatt alles auf fremde Schulter fallen zu lassen? Ja! Denn so geht Respekt, so geht Wertschätzung. Und Dankbarkeit.
Ich bin so sehr dankbar für alles, was ich von meinem DearEmployee Team in den vergangenen fast 2 Jahren gelernt habe. Und ich feuere sie natürlich weiter an – in abgewandelter Form, von der Ferne. Thanks for #makingworkabetterplace, for me and for everyone!!

Das sagt Daniel:

Daniel Fodor, Co-Founder & COO von DearEmployee, war Taras direkter Vorgesetzter:

???? Dear Tara – heute ist dein letzter Tag bei DearEmployee!

Ich könnte jetzt schreiben, was Du alles Beeindruckendes gewuppt hast für Deine Kund:innen, für das Customer Success Team, für DearEmployee und auch ganz persönlich für mich.

Als ich 2017 zusammen mit Dr. Amelie Wiedemann und Henning Jakob DearEmployee gegründet habe, waren wir noch ganz auf uns allein gestellt, auch in der Kundenberatung.

Was waren wir stolz, als Du 2020 als unsere erste Customer Success Managerin zu uns gestoßen bist! Wow, eine Mitarbeiterin die für unsere Vision genauso brennt wie wir. Du begeisterst Menschen, bist kreativ, wortgewaltig und verantwortungsvoll.

Doch irgendwann hast du gespürt, dass sich Deine Position nicht parallel zu Deinen persönlichen Zielen entwickelt und dass Du eine neue Herausforderung suchst. Eine Entscheidung die natürlich erstmal schmerzt. Und klar fragt man sich auch persönlich, was man hätte anders machen können.

???? Doch viel wichtiger als Eitelkeiten ist doch der Umgang damit, wenn die Katze aus dem Sack ist. Ich habe mich immer gewundert, wenn eine Kündigung wie ein “Schluss machen” verstanden wird. Das wollten wir beide anders machen, denn Wertschätzung hört nicht einfach auf, nur weil man unterschiedliche Wege einschlägt.

Liebe Tara, you made work a better place (also for us)! DANKE.

Offboarding ist mindestens so wichtig wie Onboarding

Ein strukturiertes Offboarding hinterlässt ein positives Gefühl im verbleibenden Team und bei der weiterziehenden Mitarbeiterin und sorgt außerdem dafür, dass gesammeltes Wissen bereitwillig zugänglich gemacht und dokumentiert wird. Ein gelungenes Offboarding ist ein wesentlicher Beitrag als Arbeitgeber:in, positiv wahrgenommen zu werden und zahlt somit unmittelbar auf das Employer Branding eines Unternehmens ein.

Folgend haben wir unsere wichtigsten Punkte für ein wertschätzendes Exit-Management zusammengefasst.

Checkliste für ein wertschätzendes Offboarding:

 

Gespräch suchen:

Gründe für eine Kündigung in Erfahrung bringen und ganz viel sprechen – ehrlich, wertschätzend und auf Augenhöhe.

Gründe ernst nehmen:

Kündigungsprävention – Mitarbeiter:innenzufriedenheit immer und immer wieder abfragen – wie z.B. durch regelmäßige Beschäftigtenbefragung.

Verbleibende Zeit gut nutzen:

anstehende Teammeetings und -events nochmals richtig ausnutzen und die weiterziehende Mitarbeiter:in bis zum letzten Arbeitstag einbeziehen.

Wissenstransfer:

letzte Lücken stopfen, das gibt beiden Parteien ein gutes Gefühl und lässt keine Fragen offen.

Feedback:

Intensive 1:1 Feedbacksessions und Team-Retros, in denen ruhig auch Tränen fließen dürfen.

Klartext im Team:

Gründe für eine Kündigung, sollten auch an das gesamte Team kommuniziert werden, denn eine Kündigung hinterlässt auch immer ein Gefühl der Unsicherheit beim Team.

Alumnis als Botschafter:innen für das Unternehmen gewinnen:

eine positive Arbeitserfahrung sowie ein sensibles Exit-Management führt dazu, dass ehemalige Mitarbeiter:innen sich auch nach dem Weiterziehen mit dem verlassenen Unternehmen verbunden fühlen und dies auch nach außen kommunizieren.

Administratives, versteht sich von selbst:

es gehört mit in die Liste, versteht sich aber von selbst – ein zügiges Erstellen des Arbeitszeugnisses, Entgegennehmen der Arbeitsmittel und Sperren der Accounts inklusive Dokumentation.

So, nun bleibt uns nur noch zu sagenTara, Du wunderbarer Mensch und Beratungsgranate – wir vermissen Dich jetzt schon und wünschen Dir weiterhin alles Gute.

Dein DearEmployee-Team

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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