Work-Life-Balance schützt vor Burnout

Work-Life-Balance und Burnout sind miteinander verwoben. Der Ausgleich zwischen Beruf und Privatleben wird in Zeiten der hohen Erreichbarkeit ein immer wichtigerer Skill.

Ob Arbeit 4.0 oder New Work, unser Verständnis und unser Verhältnis zur Arbeit sind im Wandel. Weiterhin vorne mit dabei sind die Begriffe Work-Life-Balance und Burnout. Dementsprechend können viele die Begriffe nicht mehr hören, ohne auch mit den Augen zu rollen. Hierbei wird eine ausgeglichene Work-Life-Balance als die Maxime und Burnout oftmals als das Resultat von einer schlechten Balance dargestellt. Das entspricht zwar nicht ganz der Definition von Burnout im ICD-11, kommt dem ganzen aber schon relativ nahe. Fakt ist jedoch, die ständige Erreichbarkeit, die uns die Digitalisierung ermöglicht hat, ist nicht einfach zu navigieren und erfordert Fingerspitzengefühl wie die Workplace Insights von 33,7 Tausend Beschäftigten aufzeigen.

Work-Life-Balance oder Life-Domain-Balance?

Die beiden Begriffe beschreiben beide einen ausgeglichenen Umgang mit den verschiedenen Lebensbereichen, um möglichst erfolgreich die alltäglichen Herausforderungen zu bewältigen. Während die Work-Life-Balance nur zwischen den beiden Elemente “Work” und “Life” differenziert, inkludiert die Life-Domain-Balance mehr Aspekte des Lebens als nur “Beruf” und “Privatleben”. Somit wird zusätzlich auf die eigene Gesundheit, die Familie, soziale Kontakte und andere Aspekte des Lebens geschaut, um ein balanciertes Gesamtergebnis zu erlangen. Denn selbst ein gut balanciertes Berufsleben kann durch plötzliche Krankheit oder beanspruchende soziale Umstände überfordernd werden, da die Erholungsphasen sich somit verkürzen. Obwohl der Begriff “Work-Life-Balance” oftmals diese Komponenten außen vor lässt, meinen die Begriffe grundsätzlich etwas sehr ähnliches. Aufgrund des längeren Bestehens ist die Balance zwischen Arbeit und Privatleben, jedoch weitaus geläufiger und erforschter.

Wie verhindere ich Burnout und stärke meine Gesundheit?

Unsere Workplace Insights zeigen: Der stärkste Einflussfaktor für die mentale Gesundheit am Arbeitsplatz ist die Work-Life-Balance mit einer Korrelation von 0,49. Der Begriff, der wohl eher ein Amalgam von gesundheitsfördernden Verhaltensweisen meint, ist für die meisten Beschäftigten dementsprechend sehr individuell. Eine stetige Korrektur der inneren Balance ist unausweichlich in der digitalen Arbeitswelt, da die Domänen einander sonst auch schnell in die Quere kommen. Die eigenen Bedürfnisse nach Erholung und Stimulation variieren stark, wir liefern Dir dennoch 3 allgemeine Tipps zur Verbesserung der Work-Life-Balance:

1. Grenzen setzen

Um ein gesundes Gleichgewicht zwischen Arbeit und Freizeit zu erreichen, ist es wichtig, Grenzen zu setzen. Das bedeutet, dass man sich Zeit für sich selbst und seine Familie nimmt und sich nicht ständig von der Arbeit ablenken lässt. Es ist auch wichtig, klare Arbeitszeiten festzulegen und sich während der Freizeit bewusst von der Arbeit abzuschalten.

2. Prioritäten setzen

Eine weitere wichtige Strategie zur Verbesserung der Work-Life-Balance besteht darin, Prioritäten zu setzen. Das bedeutet, dass man sich auf die wichtigsten Aufgaben konzentriert und sich nicht von unwichtigen Aufgaben ablenken lässt. Es ist auch wichtig, realistische Erwartungen zu haben und nicht zu viel auf einmal zu wollen.

3. Bewegung und Entspannung

Regelmäßige Bewegung und Entspannung sind ebenfalls wichtige Faktoren für eine gesunde Work-Life-Balance. Durch Bewegung können wir Stress abbauen und uns besser fühlen. Entspannungstechniken wie Meditation und Yoga können ebenfalls helfen, den Geist zu beruhigen und das Wohlbefinden zu verbessern.

Zusammenfassung

Es ist nicht unbedingt einfach eine gute Work-Life-Balance zu haben, da eine stetige Korrektur nötig ist, abhängig von der Last, die die verschiedenen Domänen ausüben. Die Wichtigkeit und die Verbesserung, die mit einer guten Balance einhergehen, sind diesen Aufwand jedoch auch wert. Eine gute Work-Life-Balance stärkt die mentale Gesundheit maßgeblich und verhindert somit auch die Symptome des Burnout-Syndroms. Hierfür helfen allgemein das Setzen von Grenzen und Prioritäten, sowie die regelmäßige Bewegung und achtsame Entspannung.  Unser Alltag und unsere Zeit ist schließlich auch die wichtigste Gesundheitsressource, die in der Digitalisierung stärker denn je beansprucht wird.

 

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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