Burnout am Arbeitsplatz

burnout

In vielen Lebensbereichen können Stressfaktoren auftreten – ob durch längere Arbeitszeiten, ständige Erreichbarkeit, Überforderung oder Druck. Es gibt zahlreiche Gründe dafür, warum Burnout in den letzten Jahren vermehrt auftritt. Tatsächlich, hat sich laut Statista, die Diagnosehäufigkeit im letzten Jahrzehnt beinahe verdoppelt. Auch das Krankheitsvolumen dieser Diagnosegruppe hat sich rapide erhöht: waren es 2005 noch 13,9 Krankheitstage registrierte die AOK 2019 bereits 129,8 AU-Tage je 1.000 Mitglieder. Hochgerechnet auf alle gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten ergeben sich daraus für 2019 rund 185.000 Burn-out-Betroffene mit kulminierten 4,3 Millionen Krankheitstagen. Einen nicht geringen Anteil trägt dabei die Corona-Pandemie mit der einhergehenden Anforderung eine gesunde Work-Life-Balance hinzubekommen. Jeder Mensch, der chronisch stressigen Bedingungen ausgesetzt ist, kann ein Burnout erleiden. Doch wie kann man die dauerhafte Überlastung und den Stress rechtzeitig erkennen, bevor man an Burnout erkrankt? Auf welche Symptome sollte man achten?

Aber was genau ist ein Burnout-Syndrom eigentlich?

Burnout ist ein Syndrom, das entsteht, wenn Stress am Arbeitsplatz nicht erfolgreich bewältigt wird und dadurch ständig präsent bleibt. Die englische Bezeichnung von Burnout verrät was dahinter steckt – ein Gefühl des aufgebrannt seins und einer tiefen Erschöpfung von Anforderungen des Alltags. Der Begriff wurde von dem US-amerikanischen Psychotherapeuten Herbert Freudenberger geprägt. Ein Burnout ist also ein Zustand der auftritt, wenn Arbeitsbelastungen, sei es am Arbeitsplatz oder durch Stressfaktoren im Privatleben, langfristig andauern und eine Arbeitsüberforderung entsteht. Dies erhöht das Risiko für eine physische oder psychische Erkrankung wie beispielsweise Depression.

Wie kann man dauerhafte Überlastung und den Stress rechtzeitig erkennen?

Situationen, die stressig sind und dauerhaft belastend sind, können Menschen ans Ende ihrer Kräfte bringen. Vor allem wenn dies über eine lange Zeit passiert, ohne dass ein Ende in Sicht ist. Ursachen hierfür können unterschiedlich sein und an verschiedenen Orten und Alltagssituationen stattfinden.

Beispiele sind:

  • Perfektionismus, hohe Erwartungen
  • Gefühl, jederzeit erreichbar sein zu müssen
  • Nicht „abschalten“ können
  • Zeit- und Leistungsdruck, Überforderungsgefühle
  • Konflikte mit Kolleg:innen
  • Fehlende Unterstützung am Arbeitsplatz und/ oder im Privatleben

Solche sogenannten “Risiken” treten Branchenübergreifend auf, dies verdeutlicht unser interaktives Dashboard Workplace Insights. Ein Burnout entsteht nicht über Nacht, sondern entwickelt sich über die Zeit. Das 12 Phasenmodell von Freudenberger verdeutlicht diesen Prozess. Laut diesem beginnt ein Burnout mit übertriebenem Ehrgeiz, Perfektionismus und daraus resultierender hoher Einsatzbereitschaft, was wiederum zur Vernachlässigung eigener Bedürfnisse führt. Die Phasen des Burnouts müden in den Gefühlen von Desinteresse und Sinnlosigkeit; eigene, intrinsische Motivation und Engagement sind kaum noch vorhanden und körperliche sowie emotionale Erschöpfung sind dominant.

Damit es nicht so weit kommt, ist es essenziell bereits kleine Anzeichen wahrzunehmen und achtsam mit sich selbst und dem persönlichen Stressempfinden umzugehen. Schnell auf Anzeichen zu reagieren, bevor man Stressfaktoren dauerhaft mit sich rumschleppt ist wichtig, um Burnout zu vermeiden.

Auf welche Anzeichen bzw. Symptome sollte man achten?

Seit Januar 2022 wird Burnout als Syndrom, welches aufgrund von „Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet werden kann“ definiert. Gekennzeichnet ist Burnout durch 3 Dimensionen. Insbesondere, wenn diese gleichzeitig auftreten:

  1. Erschöpfung

Gefühle von Überforderung, Niedergeschlagenheit und körperliche Symptome wie Kopfschmerzen, Verdauungsprobleme oder Schlafstörungen

  1. Zunehmende geistige Distanz oder negative Haltung zum eigenen Job

Entfremdung der eigenen Tätigkeit, erleben eigene Arbeit als frustrierend, weniger Empathie, Verbitterung, emotionale Distanz

  1. Ein verringertes Leistungsvermögen im Beruf

Vermindertes Konzentrationsvermögen, Lustlosigkeit, weniger Ideen und Kreativität, Entscheidungen treffen fällt zunehmend schwer

Mehr dazu und zu den ICD-11 Fakten gibt es hier.

Was sollte ich tun, wenn ich Anzeichen von Burnout bei mir erkenne?

Wer die genannten Anzeichen bei sich bemerkt, sollte sich möglichst bald eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen. Durch ein erstes ausführliches Gespräch sollte geklärt werden, ob es sich tatsächlich um Burnout handelt, oder eventuell eine Depression oder eine andere psychische Erkrankung. Denn oft sind sich psychische Erkrankungen in ihren Symptomen sehr ähnlich, weshalb eine genaue Differentialdiagnostik wichtig ist. Anders als bei einem Burnout, würde keine Auszeit und kein längerer Urlaub helfen, um die Symptome zu besiegen. Bei einer Depression sind andere Behandlungsschritte essentiell, wie beispielsweise Psychotherapie oder sogar medikamentöse Interventionen. Daher ist es auch für Arbeitgeber wichtig zu wissen, um welche Diagnose es sich handelt, um entsprechend zu handeln.

Wie beuge ich präventiv Burnout vor?

Entspannung, Erholung und genug „me-time“ sind wichtige Faktoren, die dabei helfen Burnout zu vermeiden. Persönliche Ziele und Werte regelmäßig zu reflektieren und sich in Erinnerung rufen sowie darauf zu achten, eine für sich gesunde Work-Life-Balance zu gestalten helfen bei der Prävention von Burnout.

In Berufen, die emotional aufreibend sind kann es zudem wichtig sein, sich regelmäßig Hilfe durch Supervisionsgruppen zu suchen. Die 10 Berufe, die besonders gefährdet sind, haben wir hier zusammengefasst. Doch auch gute Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel um ernsthafte Krankheiten zu vermeiden. Um Sorgen und Ängste direkt loswerden zu können, bietet DearEmployee Care passende Leistungen und direkte Unterstützung für Beschäftigte an. Anhand von individuellen Coachings für Führungskräfte kann für eine gesunde Führung im Unternehmen sensibilisiert und Betroffene behutsam erreicht werden. Denn eine gesunde Arbeitsumgebung ist das A und O in der Prävention von Burnout. Daher gilt es hier nicht zu unterschätzen, dass auch Arbeitgeber:innen eine wichtige Mitverantwortung für die mentale Gesundheit ihrer Beschäftigten tragen. DearEmployee Care bietet hierbei eine große Entlastung für Führungskräfte und HR.

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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