Employee Retention in der IT-Branche

Employee Retention

Die IT-Branche ist ein dynamischer und schnelllebiger Bereich, in der HR-Abteilungen ständig auf der Suche nach qualifizierten und engagierten Mitarbeiter:innen sind. Doch die Employee Retention, also die Fähigkeit, Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen zu binden, bleibt weiterhin eine große Herausforderung. Denn in einer Branche, in der die Nachfrage nach Fachkräften hoch ist, bleibt es für Mitarbeiter:innen verlockend, eine neue Herausforderung anzunehmen und das Unternehmen zu verlassen. Wie können sogar Unternehmen in der IT-Branche die Retention ihrer Mitarbeitenden erhöhen?

Die 4 wichtigsten Maßnahmen für starke Employee Retention

Unsere Workplace Insights (Stand: 25.01.23) zeigen, dass Employee Retention primär durch Gerechtigkeit, Wertschätzung und Bedeutsamkeit im Beruf entsteht. Im Folgenden hat DearEmployee die vier wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst, die besonders auf die Bindung Deiner Beschäftigten einzahlen. Wenn Du diese umsetzt, wirst Du zum Fachkräftemagnet und kannst dafür sorgen, dass Prozesse wie “The Great Resignation” zügig vorbeiziehen.

1.      Employee Experience

Unter der Employee Experience wird die Erfahrung der Mitarbeiter:innen innerhalb des Unternehmens beschrieben. Es geht darum diese durch bessere Arbeitsbedingungen und -prozesse zu optimieren, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen zu steigern. Eine solche Entwicklung kann durch eine Verbesserung der Arbeitsplatzkultur, durch eine Förderung der Karriereentwicklung oder Optimierung der Work-Life Balance erreicht werden.

2.      Mitarbeiterbeteiligung

Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Employee Retention ist, die Mitarbeiterbeteiligung zu erhöhen. Eine Einbindung in Entscheidungsprozesse zeigt Mitarbeiter:innen, dass ihre Meinungen und Ideen wertgeschätzt werden. Wertschätzung macht zufrieden. Hierdurch steigt auch die Identifikation mit dem Unternehmen. Daher sollten Beschäftigte ein Mitspracherecht in Entscheidungen haben, da dies die Bindung an das Unternehmen langfristig beeinflusst.

3.      Weiterbildung

Integraler Teil der Employee Experience und auch immer größeres Ziel von Beschäftigten, bleibt das Angebot von Weiterbildung ein wichtiger Träger von längerfristigen Anstellungen. Die Fortbildung von Mitarbeiter:innen erhöht nicht nur die Loyalität, sondern verbessert auch die erbrachten Leistung. Dieses Angebot führt dazu, dass sich die Mitarbeiter:innen gefordert fühlen und die Chance haben auch im gleichen Unternehmen ihre Karriere merkbar voranzutreiben.

4.      Arbeitsumgebung

Abschließend ist ein wichtiges Element eine positive und unterstützende Arbeitsumgebung. Hierbei ist die Kunst eine Kultur zu schaffen, die die Mitarbeiter:innen ermutigt, ihre Fähigkeiten und Talente einzubringen. Gegenseitige Unterstützung stärkt die sozialen Beziehungen zwischen den Beschäftigten und verschweißt längerfristig. Zusätzlich führt eine positive Arbeitsumgebung dazu, dass sich Mitarbeiter:innen wohl fühlen und auch bereit sind das Maximum aus sich herauszuholen.

Employee Retention hat die oberste Priorität in der IT-Branche

Schlussendlich ist es wichtig zu betonen, dass die Retention von IT-Beschäftigten nicht nur eine Aufgabe von Human Ressources ist, sondern auch der Führungskräfte ist. Eine gute Führung, die die Bedürfnisse und Ziele ihrer Mitarbeiter:innen versteht, kann dazu beitragen, das Engagement und die Loyalität der Mitarbeiter:innen zu steigern. Dafür braucht es keine starke Employer Brand, sondern Beschäftigte, die sich ihres Werts bewusst sind und auf deren spezifische Bedürfnisse eingegangen wird. Daher sollten Unternehmen regelmäßig die Zufriedenheit und Motivation ihrer Mitarbeiter:innen überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. Hierbei hilft die Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Employee Experience, der Beteiligung, der Entwicklung, sowie der Arbeitsumgebung, um Mitarbeiter:innen langfristig zu binden und ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.

 

Du möchtest wissen, wie Deine individuellen Mitarbeiter:innen sich fühlen, um deine Employee Retention im Unternehmen zu verbessern? 

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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