Alle Bestandteile der z73 Diagnose erklärt

Burnout im ICD-11. Hat die WHO mit der Neuauflage die Kurve gekratzt und das Arbeitsleben merkbar verbessert?

Die z73 Diagnose entstammt dem ICD-10, einem Klassifikationswerk für Krankheiten, und umfasst eine Reihe von Problemen, die mit Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung verbunden sind. Diese umfassen die Akzentuierung von Persönlichkeitszügen, Burnout, Einschränkungen durch Behinderung, körperliche oder psychische Belastungen, Mangel an Entspannung oder Freizeit, sozialen Rollenkonflikt, Stress und unzureichende soziale Fähigkeiten. Diese Diagnose spiegelt die Notwendigkeit wider, diese Probleme anzuerkennen und angemessene Lösungen zu finden.

Alle Z73-Subcodes im Überblick (ICD-10-GM)

Die Diagnosegruppe Z73 „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung" umfasst neun Subcodes. Jeder beschreibt eine spezifische Belastungsdimension – von Burnout bis hin zu sozialen Rollenkonflikten.

ICD-10-Code Bezeichnung Kurzinfo
Z73.0 Ausgebranntsein (Burn-out) Zustand totaler Erschöpfung durch anhaltenden beruflichen oder privaten Stress. Mehr zur ICD-11-Einordnung von Burnout →
Z73.1 Akzentuierung von Persönlichkeitszügen Stark ausgeprägte Charaktermerkmale (z. B. Typ-A-Verhalten), die unter Belastung problematisch werden können. Details unten →
Z73.2 Mangel an Entspannung oder Freizeit Chronischer Erholungsmangel, der die psychische und körperliche Gesundheit gefährdet.
Z73.3 Belastung durch Stress, anderenorts nicht klassifiziert Allgemeine Stressbelastung, die keiner spezifischeren Kategorie zugeordnet werden kann.
Z73.4 Unzulängliche soziale Fähigkeiten, anderenorts nicht klassifiziert Defizite in Kommunikation oder zwischenmenschlichem Verhalten, die Beziehungen und Arbeitsalltag beeinträchtigen.
Z73.5 Sozialer Rollenkonflikt, anderenorts nicht klassifiziert Widersprüchliche Erwartungen in verschiedenen Lebensbereichen, z. B. Beruf vs. Familie.
Z73.6 Einschränkung von Aktivitäten durch Behinderung Körperliche oder kognitive Einschränkungen, die die Alltagsbewältigung erschweren.
Z73.8 Sonstige Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung Auffangkategorie für Belastungen, die keinem der oben genannten Subcodes entsprechen.
Z73.9 Nicht näher bezeichnete Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung Wird verwendet, wenn die Problematik nicht genauer spezifiziert werden kann.

Zusatzkennzeichen bei der Dokumentation: G = gesicherte Diagnose, V = Verdacht, Z = Zustand nach, A = Ausschluss, L/R/B = links/rechts/beidseitig.

Z73.1 – Akzentuierung von Persönlichkeitszügen (Typ-A-Verhalten)

Der ICD-10-Code Z73.1 beschreibt stark ausgeprägte Persönlichkeitsmerkmale, die unter normalen Bedingungen keinen Krankheitswert besitzen. Erst bei anhaltender Belastung – etwa durch beruflichen Druck oder kritische Lebensereignisse – können sie das psychische Gleichgewicht gefährden.

Was bedeutet „Persönlichkeitsakzentuierung"?

Der Begriff geht auf den Psychiater Karl Leonhard zurück, der in den 1960er-Jahren zwölf Persönlichkeitstypen identifizierte. Akzentuierte Züge liegen zwischen psychischer Gesundheit und einer manifesten Persönlichkeitsstörung. Der entscheidende Unterschied: Eine Akzentuierung verursacht kein dauerhaftes Leiden und schränkt die Alltagsfähigkeit nicht wesentlich ein, solange die äußeren Umstände stabil bleiben.

Typ-A-Verhalten als häufiges Beispiel

Z73.1 schließt ausdrücklich das sogenannte Typ-A-Verhaltensmuster ein. Typische Merkmale:

  • Ausgeprägter Ehrgeiz und starkes Leistungsstreben
  • Ungeduld und Zeitdruck-Empfinden
  • Kompetitives Denken und Schwierigkeiten beim Delegieren
  • Schwierigkeit, sich zu entspannen oder abzuschalten

Im beruflichen Kontext korreliert Typ-A-Verhalten mit erhöhtem Risiko für Burnout (Z73.0) und stressbedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Für Arbeitgeber lohnt sich daher ein genauer Blick auf die psychischen Arbeitsbedingungen – besonders im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Ursachen und Einflussfaktoren

Ob akzentuierte Persönlichkeitszüge problematisch werden, hängt von mehreren Faktoren ab: genetische Veranlagung, frühkindliche Prägung, psychosoziale Belastungen und die aktuellen Arbeitsbedingungen. Gerade im Arbeitsumfeld können hoher Zeitdruck, fehlende Autonomie oder ungelöste Konflikte dazu führen, dass vorhandene Dispositionen sich verstärken.

Von Z73.0 zu QD85 – Was sich mit der ICD-11 ändert

Im Januar 2022 trat die ICD-11 in Kraft. Die WHO hat Burnout darin unter dem Code QD85 als „berufliches Phänomen" eingestuft – nicht als eigenständige Krankheit, aber als Faktor, der die Gesundheit beeinflusst und zu einer Inanspruchnahme medizinischer Leistungen führen kann.

Die neue Definition grenzt Burnout klarer ein als die ICD-10: QD85 beschreibt ein Syndrom, das aus chronischem Arbeitsplatzstress resultiert, der nicht erfolgreich bewältigt wurde. Drei Dimensionen stehen im Zentrum:

  1. Emotionale Erschöpfung – Gefühl von Energieverlust und Ausgelaugtsein
  2. Depersonalisation – zunehmende mentale Distanz zur eigenen Arbeit, Zynismus
  3. Reduzierte Leistungsfähigkeit – nachlassende berufliche Wirksamkeit

In Deutschland gilt weiterhin die ICD-10-GM für die ambulante und stationäre Kodierung. Die Umstellung auf ICD-11 wird schrittweise erfolgen. Für Unternehmen ändert sich an der praktischen Relevanz nichts: Burnout-Prävention bleibt eine zentrale Aufgabe des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Ausführliche Analyse: Burnout in der ICD-11 →

Nächste Schritte nach einer Z73-Diagnose

Eine Z73-Diagnose – ob Z73.0 (Burnout), Z73.1 (Persönlichkeitsakzentuierung) oder ein anderer Subcode – ist ein Warnsignal, kein Endpunkt. Die folgenden Schritte helfen Betroffenen und Arbeitgebern, gezielt zu handeln.

Für Betroffene

  1. Ärztliche Abklärung: Eine Z73-Diagnose beschreibt Belastungsfaktoren, keine klinische Erkrankung im engeren Sinn. Halten die Symptome an, sollte eine weiterführende Diagnostik erfolgen, um behandlungsbedürftige Störungen (z. B. Depression, Angststörungen) auszuschließen.
  2. Belastungsquellen identifizieren: Welche konkreten Arbeitsbedingungen oder privaten Umstände tragen zur Belastung bei? Ein strukturierter Burnout-Fragebogen kann erste Orientierung geben.
  3. Professionelle Unterstützung: Je nach Ausprägung kommen psychologische Beratung, Coaching oder Psychotherapie in Frage.

Für Arbeitgeber

  1. Psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen: Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych) identifiziert systematisch Risikofaktoren am Arbeitsplatz – genau die Faktoren, die zu Z73-Diagnosen führen.
  2. Gezielte Maßnahmen ableiten: Die Ergebnisse zeigen, wo Handlungsbedarf besteht: Arbeitsorganisation, Führungskultur, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung oder Work-Life-Balance.
  3. Wirksamkeit messen: Maßnahmen ohne Evaluation sind Blindflug. Eine regelmäßige Wiederholung der Analyse zeigt, ob Interventionen wirken.

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Häufige Fragen zur Z73-Diagnose

Was bedeutet die Diagnose Z73?

Z73 ist ein ICD-10-Code für „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung". Er umfasst Burnout (Z73.0), Persönlichkeitsakzentuierung (Z73.1), Stress, Mangel an Erholung und weitere Belastungsfaktoren. Z73 beschreibt keine Krankheit im klinischen Sinn, sondern Zustände, die die Gesundheit gefährden und eine medizinische Abklärung rechtfertigen.

Was ist Z73.1 – Akzentuierung von Persönlichkeitszügen?

Z73.1 beschreibt stark ausgeprägte Persönlichkeitsmerkmale, die unter Belastung problematisch werden können. Ein häufiges Beispiel ist das Typ-A-Verhaltensmuster mit hohem Ehrgeiz, Ungeduld und Leistungsdruck. Der Unterschied zur Persönlichkeitsstörung: Eine Akzentuierung verursacht unter normalen Bedingungen kein dauerhaftes Leiden.

Was ist der Unterschied zwischen Z73 (ICD-10) und QD85 (ICD-11)?

In der ICD-10 wird Burnout unter Z73.0 als Lebensbewältigungsproblem geführt. Die ICD-11 klassifiziert Burnout unter QD85 spezifischer als berufliches Phänomen mit drei Kerndimensionen: emotionale Erschöpfung, Depersonalisation und reduzierte Leistungsfähigkeit. In Deutschland gilt derzeit noch die ICD-10-GM; die Umstellung auf ICD-11 wird schrittweise erfolgen.

Was können Arbeitgeber tun, wenn Mitarbeitende eine Z73-Diagnose erhalten?

Der erste Schritt ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung (GBpsych), die Risikofaktoren am Arbeitsplatz systematisch erfasst. Darauf aufbauend lassen sich gezielte Maßnahmen umsetzen – von Workshops zur Stressbewältigung über Führungskräfte-Coachings bis zu strukturellen Veränderungen der Arbeitsorganisation. Plattformen wie DearEmployee verbinden Befragung, Analyse und Maßnahmenauswahl in einem durchgängigen Prozess.

Kann man sich mit einer Z73-Diagnose krankschreiben lassen?

Ja. Z-Diagnosen sind keine Krankheitsdiagnosen im strengen Sinn, werden aber von Ärzt:innen als Begründung für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptiert, wenn die Belastung die Arbeitsfähigkeit einschränkt. Häufig wird Z73.0 (Burnout) in Kombination mit einer F-Diagnose kodiert – am gängigsten sind F43.0 (akute Belastungsreaktion), F43.2 (Anpassungsstörung) sowie F32 (depressive Episode).

Welche Z73-Subcodes gibt es?

Die ICD-10-GM listet neun Subcodes: Z73.0 Burnout, Z73.1 Persönlichkeitsakzentuierung, Z73.2 Mangel an Entspannung/Freizeit, Z73.3 Stress, Z73.4 unzulängliche soziale Fähigkeiten, Z73.5 sozialer Rollenkonflikt, Z73.6 Einschränkung durch Behinderung, Z73.8 sonstige Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung und Z73.9 nicht näher bezeichnete Schwierigkeiten.

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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