Burnout in ICD-11: Code QD85, Definition und Bedeutung

Die Definition vom Burnout-Syndrom im ICD-11 und was dahinter steckt.

Burnout ist nach ICD-11 (Code QD85) ein berufsbezogenes Syndrom, das durch chronischen Arbeitsstress entsteht und sich in Erschöpfung, mentaler Distanz und verminderter Leistungsfähigkeit äußert.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Burnout offiziell in das ICD-11 (International Classification of Diseases) aufgenommen. Damit ist eine lange Diskussion beendet: Was ist Burnout? Ist es eine Krankheit, ein Syndrom? Wie diagnostiziert man es? Das ICD ist ein international anerkanntes Klassifikationssystem für Gesundheitsstörungen, an dem sich sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Krankenversicherungen orientieren, wenn sie Diagnosen verschlüsseln. Über 190 Mitgliedsstaaten der WHO haben es in jahrelanger Zusammenarbeit entwickelt.

Die ICD-11 ist seit Januar 2022 offiziell in Kraft. In Deutschland wird allerdings weiterhin die ICD-10-GM für die medizinische Kodierung verwendet. Ein verbindlicher Umstiegstermin ist bisher nicht festgelegt (Stand: April 2026).

Burnout – Stress am Arbeitsplatz, den Beschäftigte nicht erfolgreich verarbeiten können

Viele Beschäftigte werden aufatmen: Was sie gefühlt haben, konnte lange nicht spezifisch diagnostiziert werden, weil es keine allgemeingültige Definition gab. Die WHO hat bei ihrer Jahrestagung in Genf 2019 ihre Entscheidung mitgeteilt: Burnout wird als Syndrom definiert und explizit im ICD-11 aufgenommen.

Burnout ist definiert als Syndrom aufgrund von „Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet werden kann". Gekennzeichnet ist es durch drei Dimensionen:

  • Ein Gefühl von Erschöpfung
  • Eine zunehmende geistige Distanz oder negative Haltung zum eigenen Job
  • Ein verringertes Leistungsvermögen im Beruf

Die Dimensionen zeigen es: Die Definition lässt sich nur auf den beruflichen Kontext anwenden. Erschöpfungszustände, verursacht durch andere, private Lebensbereiche, fallen nicht unter die Burnout-Syndrom-Definition. Zwar entsteht Burnout nur im beruflichen Kontext, eine gesunde Work-Life-Balance schützt trotzdem davor.

Die alte Version des Klassifikationssystems (ICD-10) datiert zurück auf die Neunzigerjahre und erlaubte nur eine unspezifische Diagnose von Burnout: Es kodiert das Syndrom als „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung" (Z73; ICD-10-GM). Bei der Diagnosestellung blieb damit sowohl der Kontext (Arbeit) als auch der Schweregrad der Erkrankung unklar.

Die Definition hat noch eine weitere Dimension: Ärztinnen und Ärzte haben nun weltweit die Möglichkeit, Burnout als Diagnose zu registrieren – dadurch werden statistische Untersuchungen zur Häufigkeit und dem Verlauf von Burnout vereinfacht.

Welchen ICD-11-Code hat Burnout?

Burnout hat den Code QD85 im ICD-11 und befindet sich im Kapitel 24 „Sonstige Faktoren, welche die Gesundheit beeinflussen". Das Zusatzkapitel, das viele weitere QD (qualifying diagnoses, zu Deutsch: Einstufungsdiagnosen) enthält, wird dafür benutzt, um mehr Kontext für eine Diagnose zu geben. Burnout ist im Abschnitt QD8 „Probleme in Verbindung mit Arbeit oder Arbeitslosigkeit" gelandet.

Das heißt: Das Burnout-Syndrom stellt keine eigenständige Diagnose dar, sondern ist das Ergebnis von „chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich bewältigt wurde". Am wichtigsten hierbei ist die Spezifikation des Arbeitsplatzes, da andere Kontexte laut WHO nicht unter Burnout fallen.

Der ICD-11-Code QD85 im Detail

Burnout trägt in der ICD-11 den Code QD85. Er ist in Kapitel 24 eingeordnet, unter der Gruppe QD8 – „Probleme in Verbindung mit Berufstätigkeit oder Arbeitslosigkeit". Damit hat die WHO eine klare Abgrenzung geschaffen: Burnout ist kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern ein berufsbezogenes Syndrom, das als Zusatzdiagnose dokumentiert wird.

Drei Merkmale definieren QD85:

  1. Erschöpfung – ein Gefühl von Energieverlust oder anhaltender Müdigkeit
  2. Mentale Distanz – zunehmende innere Abkehr von der eigenen Arbeit, oft begleitet von Zynismus oder Negativität
  3. Verminderte Leistungsfähigkeit – das Empfinden, beruflich nicht mehr wirksam zu sein

Entscheidend: Die Diagnose QD85 bezieht sich ausschließlich auf den beruflichen Kontext. Erschöpfung durch private Lebensumstände fällt nicht darunter.

ICD-10 vs. ICD-11: Was sich bei Burnout geändert hat

In der ICD-10 existiert Burnout lediglich als unscharfe Restkategorie. Der Code Z73.0 („Ausgebranntsein / Burn-out / Zustand der totalen Erschöpfung") steht unter „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung" – ohne genaue Symptombeschreibung, ohne klaren Bezugsrahmen.

ICD-10 (Z73.0) ICD-11 (QD85)
Bezeichnung „Ausgebranntsein" „Burn-out" (berufsbezogenes Syndrom)
Kapitel Z00–Z99 – Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen Kap. 24 – Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen
Definition Keine konkreten Symptomkriterien Drei klar definierte Dimensionen (Erschöpfung, Distanz, Leistungsminderung)
Kontext Allgemeine Lebensbewältigung Ausschließlich berufsbezogen
Diagnostischer Nutzen Gering – oft als Verlegenheitsdiagnose genutzt Höher – ermöglicht einheitliche Erfassung und Statistik
Status in Deutschland Aktuell gültig (ICD-10-GM 2026) Noch nicht im Einsatz; Einführungszeitpunkt offen (Stand: April 2026)

Für die tägliche ärztliche Kodierung in Deutschland gilt weiterhin die ICD-10-GM. Das BfArM hat im Februar 2026 eine neue Testversion der deutschen ICD-11-Übersetzung veröffentlicht. Ein verbindlicher Umstiegstermin steht noch nicht fest. Die inhaltliche Bedeutung von QD85 ist trotzdem schon jetzt relevant: Die WHO-Definition prägt zunehmend, wie Burnout in der betrieblichen Gesundheitsförderung und im Arbeitsschutz verstanden wird.

Wird Burnout schon nach ICD-11 diagnostiziert?

In deutschsprachigen Ländern wird bisher noch nicht nach dem ICD-11 diagnostiziert. Eine abgeschlossene deutsche Übersetzung des Klassifikationssystems liegt noch nicht vor; das BfArM arbeitet weiterhin an einer Testversion. Die ursprünglich für Januar 2027 angedachte Übergangsfrist für die Mortalitäts- und Morbiditätsmeldung an die WHO ist inzwischen überholt: Für die Morbiditätskodierung in Deutschland rechnet das BfArM mit einem längeren Zeitrahmen, der über diese Frist hinausgehen wird.

Somit bleibt es vorerst bei der alten Kodierung, obwohl sich praktizierende Ärztinnen und Ärzte an der vorläufigen Übersetzung orientieren können. Die Diagnose des Burnout-Syndroms erfordert eine psychologisch oder medizinisch ausgebildete Person, die eine ausreichende Abgrenzung zu anderen psychischen Erkrankungen vornimmt. Oftmals wird hierfür ein Burnout-Fragebogen als erster Indikator genutzt.

Wie lange schreibt die Hausärzt:in krank bei Burnout?

Sollte es zu einer offiziellen Diagnose kommen, dann sollte richtig gehandelt werden. Eine Krankschreibung von der Hausärzt:in bei Burnout beträgt anfangs meistens nur eine Woche. Danach kommt es in der Regel zur Überweisung an eine Fachärzt:in für Psychiatrie oder Psychotherapie. Obwohl Burnout keine psychische Erkrankung ist, kann auf diesem Weg ein längeres Krankschreiben ausgestellt werden. Oftmals kann es auch sein, dass eine Depression diagnostiziert wird, um sicherzustellen, dass die Krankenkassen die Genesungskosten übernehmen.

Je nach Fortschrittsgrad des Syndroms kommt es dann zu einer Arbeitsunfähigkeit von zwei bis drei Monaten. Hierbei kann es auch zu stationären Aufenthalten kommen. Wichtig ist zusätzlich, dass mit Ende der Krankschreibung eine langsame Integration in das Arbeitsleben stattfindet. Die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ist hierbei oftmals schwierig, weshalb viele nach dem Burnout auch die Branche oder den Beruf wechseln.

Geht es den Beschäftigten besser?

Die Aufnahme in das Klassifikationssystem hat keinen messbaren Einfluss auf die Prävalenz von Burnout-Gefährdung gehabt. Dafür gibt es mehrere Gründe: Das ICD-11 befindet sich noch in der Übergangsphase, die vollständige Einführung in den klinischen Kontext ist in Deutschland weiterhin nicht terminiert, und die Einstufungsdiagnose allein verändert an den Arbeitsbedingungen nichts.

Der Trend von Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen hat auch 2022 keine Trendwende erlebt. Die Workplace Insights von DearEmployee zwischen 2021 und 2022 zeigen sogar einen Anstieg der Burnout-gefährdeten Beschäftigten von 12,1 % auf 13,3 %.

Was die ICD-11-Klassifikation für Arbeitgeber bedeutet

Die Einordnung von Burnout als berufsbezogenes Syndrom unter QD85 verschiebt die Aufmerksamkeit: weg von der individuellen Schwäche, hin zu den Arbeitsbedingungen. Für Unternehmen hat das konkrete Konsequenzen.

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wird wichtiger

Seit 2013 verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) jeden Arbeitgeber, psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu erfassen. Die ICD-11-Definition stützt diese Pflicht zusätzlich: Wenn die WHO Burnout explizit als Folge von nicht bewältigtem Arbeitsstress klassifiziert, lässt sich das Thema im Unternehmen schwerer ignorieren.

Früherkennung statt Schadensbegrenzung

Standardisierte Befragungen zu Arbeitsbedingungen können Burnout-Risiken erkennen, bevor Mitarbeitende ausfallen. Wissenschaftlich validierte Verfahren messen Faktoren wie Arbeitsintensität, Handlungsspielraum, soziale Unterstützung und Rollenklarheit – genau die Stellschrauben, an denen Arbeitgeber ansetzen können.

Von der Analyse zur Maßnahme

Die Erkenntnis allein reicht nicht. Daten des DearEmployee-Surveys zeigen, dass das Burnout-Risiko unter Beschäftigten zwischen 2021 und 2022 von 12,1 % auf 13,3 % gestiegen ist – trotz der offiziellen WHO-Anerkennung. Entscheidend ist, ob nach der Analyse gehandelt wird: gezielte Maßnahmen wie Coaching, Workshops zur Stressbewältigung oder organisatorische Veränderungen, die auf die identifizierten Belastungsfaktoren zugeschnitten sind.

Unternehmen, die den Schritt von der Messung zur Intervention konsequent gehen, schützen nicht nur die Gesundheit ihrer Beschäftigten, sondern reduzieren auch Fehlzeiten und Fluktuation.

Fazit

Das Burnout-Syndrom bleibt ein ernstes Problem der Arbeitswelt. Die offizielle Aufnahme als QD85 in das ICD-11 hat an der Häufigkeit zunächst nichts geändert, aber sie hat den Rahmen verschoben: Burnout ist jetzt klar als berufsbezogenes Phänomen definiert, nicht als persönliches Versagen. Die Stigmatisierung reduziert sich, auch im Zuge von Trends wie New Work und einer höheren Aufmerksamkeit für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.

Der wirksamere Weg zur Reduktion von Burnout-Gefährdung bleibt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen – durch systematische Erfassung psychischer Belastungen, datenbasierte Analyse und gezielte Maßnahmen.

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Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

Maßnahmen ableiten und umsetzen

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