Noch eine Kündigung? Einflüsse auf die Unternehmensbindung

Unternehmensbindung macht Unternehmen langfristig erfolgreich

In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt ist ein häufiger Wechsel des Arbeitgebers gang und gäbe geworden, worunter die Unternehmensbindung leidet. Vor allem den sogenannten Generationen Y (Geburtsjahr 1980 – 1993) und Z (Geburtsjahr ab 1994) sagt man nach, dass sie ihren Arbeitsplatz gerne wechseln. Zum Beispiel, weil sich eine besser bezahlte Stelle ergibt oder sich die Möglichkeit eröffnet, auf der Karriereleiter eine weitere Stufe zu erklimmen. Eine langjährige Bindung an ein Unternehmen mit persönlichem Engagement und einem starken Zugehörigkeitsgefühl wird demnach immer mehr zu einer Seltenheit, die hauptsächlich bei älteren Generationen zu finden ist. Dieser Trend konnte auch in Studien nachgewiesen werden (z.B. Angeli, 2018).

Warum Unternehmen und Beschäftigte von einer engen Unternehmensbindung profitieren

Es liegt im Interesse der Arbeitgeber die Mitarbeiterbindung zu erhöhen und eine hohe Fluktuation zu vermeiden, denn diese führt unweigerlich zu einem Mehraufwand in Sachen Recruiting, Einarbeitung und nicht zuletzt zu finanziellen Investitionen. Sind die Beschäftigten enger an ihr Unternehmen gebunden, wirkt sich dies außerdem positiv auf die Performance aus, wie beispielsweise die Servicequalität eines Unternehmens (Tomic et al., 2018). Auch die Gesundheit der Beschäftigten kann direkt mit der Bindung an das Unternehmen zusammenhängen: So ist die Gesundheit von Beschäftigten mit einer engeren Unternehmens-Bindung durchschnittlich besser (Ng & Allen, 2018).

Doch wie lässt sich die Bindung von Beschäftigten an ein Unternehmen erhöhen? Dazu macht es Sinn, zunächst die Gründe für eine enge Bindung zu erfassen. Dabei sollte festgestellt werden, welche Bedürfnisse auf Arbeitnehmerseite existieren und welchen Bedarf das Unternehmen somit decken muss, um diese Bedürfnisse zu befriedigen.

Unternehmensbindung aus Sicht der Arbeitgeber:innen

Im Hays HR-Report mit dem Schwerpunkt “Beschäftigungseffekte der Digitalisierung” (2019) wurden 868 Human Resources Entscheider und Führungspersonen dazu befragt, welche Faktoren aus ihrer Sicht am wichtigsten sind, um die Mitarbeiterbindung zu erhöhen (vgl. Abb. 1). Demnach sind ein gutes Arbeitsklima, eine marktgerechte Entlohnung und flexible Arbeitszeiten die Top 3 Kriterien für eine feste Bindung an ein Unternehmen. Aus Sicht der Befragten sind die Reputation des Arbeitgebers, das Führungsverhalten und die Gesundheitsförderung am wenigsten ausschlaggebend um die Beschäftigten an den Arbeitgeber binden zu können.

Abbildung Bindungsfaktoren aus Arbeitgebersicht

Außerdem wurde ermittelt, in welchem Maße diese Faktoren zur Erhöhung der Mitarbeitendenbindung bereits in den Unternehmen mit Maßnahmen angesprochen werden (vgl. Abb. 2). Interessant: Selbst die Top 5 Faktoren für Unternehmensbindung wie gutes Arbeitsklima, die marktgerechte Entlohnung und die flexiblen Arbeitszeiten werden laut den Angaben der Befragten nur von etwas weniger als der Hälfte der Arbeitgeber:innen bereits ausreichend umgesetzt. In Bezug auf die niedrig platzierten Faktoren ist noch mehr Nachholbedarf identifiziert worden: Bei Führungsverhalten, der Reputation des Arbeitgebers und der Gesundheitsförderung gibt es noch bei 75 – 80% der Unternehmen Verbesserungsbedarf.

Unternehmensbindung und Faktoren aus Arbeitgebersicht

Doch wie sehr spiegeln die Annahmen der Arbeitgeberseite zu Bindungsfaktoren auch die Bedürfnisse der Beschäftigten wider?

Unternehmensbindung aus Sicht der Beschäftigten

DearEmployee erfasst im Zuge der psychischen Gefährdungsbeurteilung auch die Faktoren, die sich positiv und negativ auf die Unternehmensbindung auswirken. So erfährt jedes betreute Unternehmen, an welchen Schrauben es drehen muss, um ungewollte Fluktuation zu vermeiden. Befragt werden hier jedoch die Beschäftigten selber. Für die vorliegende Analyse wurden das Bindungsverhalten und die Arbeitsbedingungen auf unterschiedlichen Ebenen anhand von Zusammenhangsanalysen untersucht (vgl. Abb. 3). Diese Analysen ergaben, dass für die Beschäftigten die erlebte Gerechtigkeit, die Wertschätzung und die Unternehmenswerte die 3 wichtigsten Faktoren für eine feste Bindung an ihr Unternehmen darstellen.

Unternehmensbindung aus Mitarbeitendensicht

Zu den 3 Maßnahmen, die laut Hays-Report aus Arbeitgebersicht keinen Einfluss auf das Bindungsverhalten haben und in den Unternehmen am geringsten umgesetzt werden, gehört auch die Personalentwicklung. Hier werden Differenzen zwischen der Wahrnehmung der Arbeitgeber und den Einschätzungen der Beschäftigten deutlich: Die Workplace Insights der DearEmployee-Befragungen zeigen einen starken Zusammenhang zwischen dem Bindungsverhalten der Beschäftigten und den Entwicklungschancen, die ein Unternehmen bietet.

Die Erhebungen von DearEmployee ergaben außerdem, dass das Rollenverständnis, Austauschmöglichkeiten im Team und die Bedeutsamkeit der Arbeit am besten angesprochen werden (vgl. Abb. 4). Keiner der Faktoren, die die Beschäftigten als am wichtigsten einstufen, wird ausreichend umgesetzt. Die Planbarkeit, die Arbeitsintensität und die Innovationskompetenz wurden als am wenigsten effektiv umgesetzte Faktoren benannt.

Umsetzung von Bindungsfaktoren aus Arbeitnehmersicht

Sich weiterentwickeln zu können ist wichtig

Nicht zuletzt werden, wie auch aus Sicht der Arbeitgeber, die Entwicklungschancen als eines der Kriterien eingestuft, die am schlechtesten umgesetzt werden. Fehlende Entwicklungsmöglichkeiten können die Mitarbeiter:innen, die bleiben, jedoch psychisch belasten. Viele Beschäftigte widmen sich deshalb vermehrt dem Ausbau ihrer Karriere, da Unternehmen heutzutage keine langjährige Beschäftigungssicherheit mehr bieten können (Angeli, 2018). Dies hat zur Folge, dass Beschäftigte zunehmend mehr Wert auf die eigene Entwicklung legen als auf eine langjährige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber. Mit der Folge, dass das sowieso heiß umworbene Fachpersonal das Unternehmen verlässt.

Unternehmensbindung durch Arbeitgeberattraktivität und Employer Branding stärken

Arbeitgeberattraktivität und Employer Branding spielen eine entscheidende Rolle, um die Unternehmensbindung zu erhöhen und qualifizierte Mitarbeiter:innen langfristig an das Unternehmen zu binden. Eine starke Arbeitgebermarke signalisiert den potenziellen und aktuellen Beschäftigten, dass das Unternehmen als Arbeitgeber eine attraktive und wertvolle Option darstellt. Hierbei können verschiedene Aspekte wie Arbeitskultur, Karrierechancen, Work-Life-Balance und soziale Verantwortung die Wahrnehmung der Arbeitgeberattraktivität beeinflussen. Indem Unternehmen auf diese Faktoren eingehen und sie in ihre Employer-Branding-Strategien integrieren, können sie sowohl die Zufriedenheit der bestehenden Mitarbeitenden erhöhen als auch neue, junge Talente gewinnen. Eine erfolgreiche Employer-Branding-Strategie sollte dabei nicht nur auf externen Kommunikationskanälen umgesetzt werden, sondern auch intern verankert sein, um die Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen zu stärken.

 

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Quellen:

Angeli, M. (2018). Generationen-Management und Mitarbeiterbindung: Effekte und Maßnahmen = Generation management and employee loyalty: Effects and instruments. Gruppe. Interaktion. Organisation. Zeitschrift Für Angewandte Organisationspsychologie (GIO), 49(4), 347–359.

Eilers, S., Möckel, K., Rump, J., & Schabel, F. (2014). HR-Report 2019. Schwerpunkt Beschäftigungseffekte der Digitalisierung. Eine empirische Studie des Instituts für Beschäftigung und Employability IBE im Auftrag von Hays für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Ng, T. W. H., & Allen, T. D. (2018). Organizational attachment and health. Journal of Vocational Behavior, 107, 1–14.

Tomic, I., Tesic, Z., Kuzmanovic, B., & Tomic, M. (2018). An empirical study of employee loyalty, service quality, cost reduction and company performance. Economic Research-Ekonomska Istrazivanja, 31(1), 827–846

Häufig gestellte Fragen zur GBPsych-Dokumentation

Was muss bei der GBPsych dokumentiert werden?

Vier Bestandteile: Ergebnisse, Maßnahmen, Durchführungs- und Wirksamkeitskontrolle.

Gemäß §6 ArbSchG müssen vier Bestandteile dokumentiert werden: die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nach Bereichen und Belastungsdimensionen, die festgelegten Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen, die Überprüfung der Durchführung sowie die Überprüfung der Wirksamkeit. Eine Dokumentation, die nur den Befragungsprozess, nicht aber Maßnahmen und Wirksamkeitskontrolle enthält, ist nach §6 ArbSchG unvollständig.

Wie lange muss die GBPsych-Dokumentation aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus.

Das ArbSchG nennt keine exakte Frist. In der Praxis haben sich mindestens 5 Jahre nach Abschluss eines GBPsych-Zyklus als Standard etabliert. Bei Erkrankungen mit möglichem Arbeitsbezug gelten analog zu Berufskrankheitenregelungen bis zu 30 Jahre. Empfehlenswert ist eine digitale Ablage mit automatischer Versionierung und Zeitstempel.

Ist eine Excel-Tabelle als GBPsych-Dokumentation ausreichend?

Formal ja, praktisch oft problematisch.

Rechtlich ist jedes Format zulässig, das schriftlich oder in vergleichbarer Weise elektronisch vorliegt (§6 ArbSchG). Eine Excel-Tabelle ist also formal erlaubt, muss aber alle vier Pflichtbestandteile vollständig enthalten, und nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. In der Praxis scheitern Excel-Dokumente oft an Versionsproblemen und fehlender Wirksamkeitskontrolle.

Was passiert, wenn die GBPsych-Dokumentation bei einer Kontrolle fehlt?

Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG sind möglich.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation gilt als Verstoß gegen §6 ArbSchG. Die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft kann Mängelhinweise, Verwarnungen oder Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach §25 ArbSchG aussprechen. Bei wiederholten Verstößen oder Unfällen können die Konsequenzen erheblich größer ausfallen.

Mehr zu Strafen und Bußgeldern
Muss die GBPsych digital dokumentiert werden oder reicht Papier?

Beide Formate sind erlaubt, digital hat klare Praxisvorteile.

§6 ArbSchG verlangt eine schriftliche oder vergleichbar elektronische Dokumentation, beide Formate sind also zulässig. Entscheidend ist, dass die Dokumentation jederzeit zugänglich, dauerhaft lesbar und gegen unbemerkte nachträgliche Änderungen geschützt ist. Digitale Lösungen bieten Durchsuchbarkeit, Zugriffsrechte, automatische Fristenerinnerung und eine lückenlose Versionshistorie, Papierablage ist erlaubt, aber fehleranfälliger.

Welche Rechte hat der Betriebsrat bei der GBPsych-Dokumentation?

Der Betriebsrat hat ein Einsichtsrecht nach §80 BetrVG.

Der Betriebsrat hat nach §80 BetrVG ein Einsichtsrecht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, die gewählte Ablageform muss dieses praktisch ermöglichen. Zusätzlich besteht bei der Ausgestaltung des Verfahrens eine Mitbestimmung nach §87 BetrVG. Die Einbindung des Betriebsrats sollte selbst dokumentiert werden, da fehlende Nachweise dazu bei Kontrollen als Mangel gewertet werden können.

GB Psych und Betriebsrat
Gilt die Dokumentationspflicht auch für Betriebe unter 10 Beschäftigten?

Ja, die bisherige Ausnahme entfällt ab 2025/2026 schrittweise.

Die Dokumentationspflicht nach §6 ArbSchG gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit mindestens einem Beschäftigten. Für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten galt bislang eine vereinfachte Ausnahmeregelung, die 2025/2026 schrittweise entfällt. Damit müssen sich auch kleine Betriebe auf eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation einstellen.

Mehr zur GBPsych-Pflicht 2026
Wann muss die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft werden?

Laut BAuA spätestens 12–18 Monate nach Maßnahmeneinführung.

Die Wirksamkeitskontrolle ist der am häufigsten übersprungene Bestandteil, ohne ihn ist die GBPsych nach §6 ArbSchG unvollständig. Die BAuA empfiehlt, die Überprüfung spätestens 12–18 Monate nach Einführung einer Maßnahme durchzuführen, etwa über eine Nachbefragung, ein Feedbackgespräch oder ein erneutes Assessment in der betroffenen Gruppe, jeweils mit dokumentiertem Ergebnis.

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